POLITIK    BUNDESPRAESIDENT  PARTEIEN  EU  GESETZGEBUNG  REGIERUNGSFORMEN  WAHLEN  BUNDESREGIERUNG  UNTERSUCHUNGSAUSSCHÜSSE

 

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Politik: Die Führung öffentlicher Angelegenheiten zu privatem Vorteil. "Wörterbuch des Teufels" A. BIERCE

PARLAMENTARISMUS

     

 


Erster Versuch:

Paulskirche - Frankfurt 1848

Österreichisches Parlament

Deutscher Bundestag

 Bilder: WEBSCHOOL

 

 

Parlament wird in vielen Staaten die demokratisch gewählte Volksvertretung genannt. In Österreich versteht man unter dieser Bezeichnung den Nationalrat und den Bundesrat gemeinsam sowie den Namen des Gebäudes in dem diese ihren Sitz haben.

Vorbild aller Parlamente ist das englische Parlament. Daher werden auf dieser Seite auch Vergleiche mit diesem angestellt.
 

Der Nationalrat

An seiner Spitze stehen drei Präsidenten, sie werden von den Abgeordneten gewählt; die Zahl der Abgeordneten beträgt 183.

Jede der vertretenen Parteien wählt einen Klubobmann. Er gibt "seinen" Abgeordneten Richtlinien für deren Abstimmungsverhalten (Klubzwang). D. h. Abgeordnete einer Fraktion müssen so abstimmen, wie es in der "Klubsitzung" mit dem Obmann vereinbart wurde. Sie haben "Fraktionsdisziplin" zu halten.

Im Widerspruch dazu steht das freie Mandat jedes Abgeordneten, seine Verantwortung, so zu stimmen, wie es seiner persönlichen Überzeugung, seinem Gewissen entspricht.

Abstimmungen erfolgen meistens offen, selten geheim.

Funktionsperiode: 5 Jahre
[2007 beschlossen die Koalitionsparteien SPÖ + ÖVP eine Verlängerung der Legislaturperiode von 4 auf 5 Jahre. 1958 waren die beiden Parteien mit dem gleichen Vorhaben am Widerstand von Franz Olah* gescheitert, der darüber das Volk abstimmen lassen wollte.]
Das russische Parlament, die DUMA, nahm sich an Österreich ein Beispiel. Auch dort wurde das Wahlvolk nicht mit einer Abstimmung belästigt. 2008 genehmigten sich die Abgeordneten eine Verlängerung der Legislaturperiode um eines auf
fünf Jahre.

Die "ranghöchsten" Abgeordneten der Parteien sitzen in den vorderen Bänken

Die Einberufung des NR erfolgt durch den Bundespräsidenten, ...
 
                                                                         

 
... das Schließen der Tagung ebenfalls:

 
                                                       
 

Seit 6. Oktober 2008 lautet die Sitzverteilung  Wählerstimmen
 

SPÖ

 ÖVP

 FPÖ

 BZÖ

 GRÜNE

FPK

57

51

34

21*

20

 

1.430.202

1.269.655 857.028 522.933 509.937  
      18   3
 

Am 16. Dezember 2009 wird aus der BZÖ-Landesgruppe Kärnten die FPK (Freiheitliche in Kärnten). Die FPK  wird im Parlament nach dem deutschen Vorbild CDU/CSU gemeinsam mit der FPÖ freiheitliche Politik machen.
* seit 16. 12. 09: 17 Abgeordnete; wenig später machte Herr Dolinschek einen Rückzieher: seit 21. 12. 09: 18 Abgeordnete

Nächster Wahltermin:  vorgesehen 2013

 

Parlamentarische Rechte der Klubs:

Klubstärke erreicht eine Partei im NR, wenn sie mindestens fünf Abgeordnete stellt. Damit hat sie auch Anspruch auf Fördermittel (Klubfinanzierungsgesetz).
Fünf Abgeordnete, die nicht derselben Partei angehören, können nur mit Zustimmung des NR einen Klub bilden.

Die Klubgröße bestimmt, in wie vielen Ausschüssen den jeweiligen Klubs der Vorsitz zusteht und die Anzahl der Sitze in den Ausschüssen.

An Sitzungstagen mit Blockredezeit wird die Tagesredezeit proportional nach Klubgröße aufgeteilt. Die Klubs bestimmen dann die Redezeit ihrer Abgeordneten.

Abhängig von der Mandatszahl stehen den Klubs bestimmte Minderheitsrechte zu (Anzahl der "Dringlichen Anfragen", Verschieben von Abstimmungen, ...)

 

 

Der Monatsbruttobezug der Abgeordneten beträgt 8.160,- Euro (14 mal, seit 1. Juli 2008). Er bildet die Basis (100 %) zur Berechnung der Höhe der Bezüge öffentlicher Funktionäre. Der Präsident des NR verdient 17.136,- Euro (210 % eines NR-Abgeordneten), zweiter und dritter Präsident je 13.872,- Euro (170 % eines NR-Abgeordneten). Auch die Klubobmänner erhalten je 13.872,- € (170 % eines NR-Abgeordneten).


Laut Bezügegesetz hätte am 1. Juli 2009 eine Anpassung um die auf einen Faktor umgerechnete Inflationsrate (Juli 2008 bis Juni 2009: 3,2 %) auf 8.421.- € ABGEORDNETE; 17.684.- € NR-PRÄSIDENT; 14.315.- €  2. + 3. NR-PRÄSIDENT; 14.315.- € KLUBOBMÄNNER; und am 1. Juli 2010 eine Anpassung um die auf einen Faktor umgerechnete Inflationsrate (Juli 2009 bis Juni 2010: 1,2 %) auf   8.522.- € ABGEORDNETE; 17.896.- € NR-PRÄSIDENT; 14.486.- €  2. + 3. NR-PRÄSIDENT + KLUBOBMÄNNER erfolgen sollen.]
Der Anpassungsfaktor wird im Dezember des Kalenderjahres vom Präsidenten des Rechnungshofes im Amtsblatt der Wiener Zeitung veröffentlicht.

 
Laut
Bezügebegrenzungsgesetz hat sich die Anpassung der Politikergehälter an der Inflationsrate des Vorjahres oder der Erhöhung der ASVG-Pensionen für das laufende Jahr zu orientieren, wobei der niedere Betrag anzuwenden ist.
[Am 29. 5. 2009 beschloss der NR, dass die nächste Erhöhung auf 1. 1. 2011 verschoben wird, im Mai 2010 wurde auch die Erhöhung 2011 ausgesetzt. Damit wäre nächste Erhöhung erst per 1. Jänner 2012 angestanden.
 
Am 1. Jänner. 2012 hätte eine Erhöhung der Bezüge um den Anpassungsfaktor (Juli 2010 bis Juni 2011: 1,026 %) auf   8.372.- € ABGEORDNETE; 17.581.- € NR-PRÄSIDENT; 14.232.- €  2. + 3. NR-PRÄSIDENT + KLUBOBMÄNNER wirksam werden sollen.].
Gerade noch rechtzeitig beschloss der NR eine weitere Aussetzung Bezügeerhöhung bis 31. Dez. 2012. Nachzulesen im BGBl vom 27. Dez. 2011, 121. Bundesgesetz (Artikel 1 "Änderungen des Bundesverfassungsgesetzes über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre" und Artikel 2 "Änderung" des Bundesbezügegesetzes)


Nach zwanzig Jahren als Abgeordneter haben die Mandatare den maximalen Pensionsanspruch von 80 % des Letztbezugs erreicht, nach 10 Jahren stehen ihnen 60 % zu. Dazwischen geht es in Zwei-Prozent-Sprüngen jährlich aufwärts.

 

Die 630 Abgeordneten im italienischen Parlament und die 315 Senatoren sind noch bequemer gebettet: zu einem Nettogehalt von monatlich 5.419,- Euro kommen noch Sitzungsgelder (4.000,- Euro), eine allgemeine Spesenpauschale (4.190,- Euro) und eine Entschädigung für Reisen und Telefonate (bis zu 1.850,- Euro). 2010 wurde ein Kürzung um 1.000,- beschlossen. Dennoch blieben die italienischen Abgeordneten mit netto nunmehr 13.974,- Europas bestbezahlte. Verwaltungsstrafen müssen sie nicht bezahlen, Reisen mit Bahn, Schiff oder Flugzeug sind kostenlos.
Die Abgeordneten in den italienischen Regionalparlamenten bekommen pro Monat rund
9.700,-
Griechische Parlamentarier freuen sich über 8.594.- € p. M. Neben einer Bürozulage von 778.- € p. M. gibt es weitere Zuschüsse und Benefizien. Jeder Mandatar darf auf Kosten der Steuerzahler 4 Sekretäre anstellen. 1. 10. 11
Durchschnittsverdienst japanischer Parlamentsabgeordneter: 22 Mio. Yen / Jahr (164.179,- € Kurs 1. 8. 2009: 134,-). Für Bürokosten gibt es 12 Mio. Yen / Jahr (89.552,- €). Jeder Abgeordnete darf 3 Mitarbeiter anstellen.
Durchschnittsverdienst englischer Parlamentsabgeordneter:
64.766 ₤ (~72.000,- € / Jahr, inkl. Zulagen (z. B. Kommunikationspauschale 10.400 ₤) erhöht sich der Betrag auf 240.000,- € / Jahr Kurs 1. 5. 2009
In Brasilien beschlossen die Abgeordneten und Senatoren in eigener Sache eine Gehaltserhöhung um 62 %. Seit 2011 verdienen sie  26.700 Rais (11.866,- € / Monat). Zuzüglich ihrer Spesen verursachten die Parlamentarier im Jahr 2010 Gesamtkosten von 7 Mrd. Rais (3,1 Mrd € Kurs 1/2011) für die beiden Kammern.
Ungarns Parlamentsabgeordnete verdienen netto
385.000,- Forint / Monat (1.400,- Euro). Kurs Jan. 2011: 1 € = 275,-
Die Abgeordneten des kenianischen Parlaments verdienen pro Monat mehr als 9.000,- Euro, die sie, obwohl in der Verfassung vorgesehen, nicht vollständig versteuern. NZZ 6. 8. 11 S 2

 

Nebeneinkünfte: Während in Deutschland die zusätzlichen Einkünfte der Abgeordneten auf der Website des Bundestags für alle Interessierten bequem abrufbar sind, sind diesbezügliche Recherchen in Österreich mit erheblichem Zeitaufwand verbunden. Nur ein persönlicher Besuch im Parlament ermöglicht die Einsichtnahme in eine ausgedruckte Liste mit den relevanten Daten. Gutes Gedächtnis ist gefragt. Kopieren oder Abschreiben darf man die Liste nicht!

 

Die Sitzordnung der Abgeordnetenplätze ist halbkreisförmig ausgerichtet.
 

  Grafik: Parlamentsdirektion

  

 

Zum Vergleich das englische Unterhaus (House of Commons)
  • An seiner Spitze steht der Speaker, die Zahl der Abgeordneten beträgt 650. Der Speaker - er sitzt in Ornat und mit Perücke an einer Schmalseite der Kammer - tritt vor dem Monarchen als Sprecher der Abgeordneten auf, daher sein Name. Während der Debatten richten die Abgeordneten das Wort an ihn, nicht an die Gegenseite. Er wird von den Abgeordneten gewählt und ist überparteilich.
  • Jede Parlamentsfraktion wird von einem Chefeinpeitscher  (Chief Whip) geführt. Er "peitscht" den Abgeordneten seiner Partei die Fraktionsdisziplin ein. Es gibt drei Dringlichkeitsgrade der Fraktionsdisziplin. Sie sind daran zu erkennen, dass die schriftliche Weisung, mit welcher ein Abgeordneter aufgefordert wird, anwesend zu sein und für seine Partei zu stimmen, entweder einmal, zweimal oder dreimal unterstrichen ist. Manchmal wird Stimmfreiheit gewährt. Eine dreimal unterstrichene Weisung muss unbedingt befolgt werden.
  • Abstimmungen erfolgen nicht geheim, sondern durch Hammelsprung, in dem die Abgeordneten die Kammer durch die JA- oder NEIN-Tür verlassen.
  • Die "ranghöchsten" Abgeordneten der Parteien sitzen einander in den beiden ersten Reihen gegenüber. Auf der einen Seite sind dies die Regierungsmitglieder, auf der anderen das Schattenkabinett der Opposition.

Die Sitzordnung der Abgeordnetenbänke ist länglich ausgerichtet. Im Mittelalter wurzelt die in den westlichen Staaten gebräuchliche Einteilung der Parteien in rechte und linke. Die Vertreter der niederen Stände saßen auf den Bänken zur Linken des Speakers.

 

HINTER

BÄNKLER

 

REGIERUNGSPARTEI

 

 

OPPOSITIONSPARTEI

 

HINTER

BÄNKLER

 

SPEAKER

LINKE PARTEI (weil links vom Speaker)                               RECHTE PARTEI (sitzt rechts vom Speaker)

 

Die Bänke bieten nur für zwei Drittel der Abgeordneten Sitzplätze. Wer zu spät zu einer wichtigen Debatte kommt, an der alle Mandatare interessiert sind, den bestrafen die Krampfadern: er muss stehen, ev. auf dem Boden sitzen.

Als Hinterbänkler werden die wenig einflussreichen Abgeordneten in den hintersten Reihen bezeichnet.

 

 

Der Bundesrat
  • An seiner Spitze steht der Bundesratspräsident. Dieser wird in halbjährlicher, alphabetischer Reihenfolge immer von einem anderen Bundesland gestellt.
  • Er ist die Vertretung der Länder im Rahmen der Bundesgesetzgebung. Seine Mitglieder werden von den Landtagen der einzelnen Bundesländer für die Dauer der jeweiligen Landesgesetzgebungsperiode gewählt.
  • Wie die Abgeordneten zum Nationalrat sind auch die Mitglieder des Bundesrates in Ausübung ihres Mandats an keinen Auftrag gebunden und es gilt der Grundsatz des freien Mandats.
  • Die Zahl der Bundesratsmitglieder ist variabel. Sie wird nach jeder Volkszählung neu festgesetzt (seit der Volkszählung 2001: 62). Das Bundesland mit der größten Staatsbürgerzahl entsendet zwölf Mitglieder, jedes andere so viele Mitglieder, wie es dem Verhältnis seiner Staatsbürger zu der des bevölkerungsstärksten Bundeslandes entspricht. Mindestens jedoch drei. Daher entfallen auf NÖ 12 Sitze, OÖ + W je 11, St 9, T 5, K + S je 4, B + V je 3.
  • Derzeitige Mandatsverteilung: 26 ÖVP, 29 SPÖ, 1 FPÖ, 4 Grüne, 1 BZÖ, 1 Parteilos Stand 1. November 2005
  • Die Tagungen finden einmal pro Monat statt

Der Monatsbruttobezug der Abgeordneten beträgt 4.080,- Euro (14 mal) = 50 Prozent eines NR-Abgeordneten.

Der Stellvertreter des Bundesratsvorsitzenden und die Fraktionsvorsitzenden werden mit jeweils 5.712,- Euro (70 % eines NR-Abgeordneten) und der Bundesratsvorsitzende mit 8.160,- Euro (100 % eines NR-Abgeordneten) brutto monatlich entlohnt. Stand: 1. Juli 2008

 

     Grafik: Parlamentsdirektion

 

 

Auch der Bundesrat hat sein englisches Gegenstück, das Oberhaus (House of Lords)
  • An seiner Spitze steht der Speaker, der während der Sitzungen auf dem Woolsack - einem dicken, mit Wolle aus Großbritannien und den Commonwealth-Staaten gefüllten Sitzkissen - Platz nimmt. Wenn er das Wort ergreift, muss er sich neben den Woolsack stellen, denn dieser gilt als exterritorial, als außerhalb des House of Lords befindlich.
  • Erstmals wurde 2006 ein Speaker gewählt. Davor führte in der 700-jährigen Geschichte des Oberhauses der Lord Chancellor den Vorsitz.
  • Es ist die Vertretung des Adels im Rahmen der Gesetzgebung.
  • Seine Mitglieder gehören ihm auf Lebenszeit an. 92 davon, die Erblords, vererben mit ihrem Vermögen (so vorhanden!) auch ihren Oberhaussitz. Allerdings nur noch so lange, bis die bereits eingeleitete Reform abgeschlossen ist. Die Life Peers - von der Königin nach Empfehlung des Premierministers auf Lebenszeit geadelte Politiker - können ihren Sitz nicht weiter geben. 26 Lords Spiritual (24 Bischöfe + 2 Erzbischöfe) und 26 Law Lords (vergleichbar mit unseren Richtern des Obersten Gerichtshofs) ergänzen die Aufstellung.

Im Oberhaus steht der einzige Thron des Vereinigten Königreichs. Nur einmal im Jahr wird er benutzt, wenn die Königin anlässlich der zeremoniellen Parlamentseröffnung im Spätherbst die Thronrede verliest. Deren Inhalt der Premierminister vorgibt.
[Mit großer Mehrheit (337 Ja, 224 Nein) stimmte im März 2007 das Unterhaus für eine Radikalreform des Oberhauses. Weder Lords noch Peers sollen in Zukunft dort die Entscheidungen treffen, sondern nur noch vom Volk gewählte Abgeordnete. Damit könnten zukünftige Premiers verdiente Parteimitglieder nicht mehr mit Adelstiteln "belohnen" und ins Oberhaus entsorgen. Für die Law Lords muss auch in irgendeiner Form Ersatz gefunden werden, sonst geht die oberste Gerichtsinstanz "verloren".
Das Oberhaus war mit seiner Reform gar nicht einverstanden und sprach sich deutlich (361 Nein, 121 Ja) dagegen aus.]
2010 kam es im Rahmen einer Wahlrechtsreform zu einer Reduzierung der Abgeordnetenzahl im UNTERHAUS von 650 auf 600.
Die Zahl der Peers im OBERHAUS blieb wie gehabt bei 792. Ein Gesetz zu seiner personellen Reduktion wird frühestens 2012 eingebracht.

 

 

Zurück nach Österreich. Nationalrat und Bundesrat bilden die Bundesversammlung (derzeit 245 Mitglieder). Von der Verfassung sind ihr folgende Aufgaben zugedacht:
  • Angelobung des Bundespräsidenten
  • Beschlussfassung über Kriegserklärungen
  • Anklageerhebung gegen den Bundespräsidenten wegen Verfassungsverletzung
  • Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Bundespräsidenten
  • Beschlussfassung über eine Volksabstimmung zur vorzeitigen Amtsenthebung des Bundespräsidenten

Die Einberufung der Bundesversammlung erfolgt durch den Bundespräsidenten; sollen Beschlüsse gegen den Bundespräsidenten gefasst werden, dann beruft der Bundeskanzler die Bundesversammlung ein.

 

 

Untersuchungsausschüsse des Nationalrates werden durch einen Beschluss des NR eingesetzt. Sie prüfen Vorgänge im Bereich der Vollziehung des Bundes.
Gerichte und Behörden sind verpflichtet, dem Ersuchen um Beweiserhebung nachzukommen bzw. Akten vorzulegen.


Parlamentarische Untersuchungsausschüsse seit 1945

Jahr Untersuchungsgegenstand
1949 - 1952 Marshall-Plan-Hilfe (European Recovery Program)
1966 - 1968 Autobahn- und Straßenbau
1968 - 1969 Spionage im Innenministerium
1971 - 1972 Bau der UNO-City
1971 - 1975 Beschaffung von Flugzeugen für das BH
1972 - 1975 Konferenzzentrum (Austria Center)
1976 - 1977 Telefonüberwachungen
1977 Waffenexporte
1980 - 1981 Allgemeines Krankenhaus Wien
1982 - 1983 WBO (Wohnbaugenossenschaft)
1988 - 1989 Lucona (führte zum Rücktritt des NR-Präs. Gratz)
1989 - 1990 Noricum (VOEST-Tochter, illeg. Waffenexporte an Iran)
1989 - 1990 Milchwirtschaftsfond
2000 - 2002 Euroteam (Klärung der Auftragsvergabe und Gegenleistungen)
2006 - 2007 Auftragsvergabe f. d. Eurofighter
2006 - 2007 Banken (Ostgeschäfte, Versagen der Aufsichtsorgane)
2008 Innen-, Justiz-, Finanz- u. Außenministerium
2011 - Klärung von Korruptionsvorwürfen

 

Beispiele von Zwei-Kammer-Systemen / Mitgliederzahl

Deutschland  Bundestag 614 Bundesrat 69
Großbritannien Unterhaus 650 Oberhaus 632
Österreich Nationalrat 183 Bundesrat 62
Schweiz Nationalrat 200 Ständerat 46
USA Repräsentantenhaus 435 Senat 100
Japan Oberhaus 242 Unterhaus 480

 

Auf der Website www.meinparlament.at können Sie an die Nationalratsabgeordneten Fragen richten. Ihre Frage + Antwort werden auf der Website veröffentlicht.
 

1996 wurde in Großbritannien vom Unterhaus ein moralisches Regelwerk für Politiker und Inhaber öffentlicher Ämter erstellt, der Code of Conduct. "Anständig" ist demnach, wer in Ausübung seiner Funktion folgende sieben Punkte befolgt:

  1. Selbstlosigkeit - Entscheidungen sollten im öffentlichen Interesse getroffen werden,
  2. Integrität - Mandatare sollten frei von Verpflichtungen Dritten gegenüber sein, die Einfluss auf die Erledigung ihrer öffentlichen Aufgaben ausüben könnten,
  3. Objektivität - Inhaber öffentlicher Ämter sollten Entscheidungen nach sachlichen Gesichtspunkten treffen,
  4. Wahrnehmung der Verantwortung - die Verantwortungsträger sollten Subjekte öffentlicher Beurteilung sein und ihre Aktionen und Entscheidungen nachvollziehbar treffen sowie bei Fehlverhalten die entsprechenden Konsequenzen ziehen,
  5. Offenheit / Transparenz - die Betroffenen sollten Begründungen für Entscheidungen geben und möglichst volle Information erteilen,
  6. Ehrlichkeit - Abgeordnete und Inhaber öffentlicher Ämter sollten ihre privaten Interessen in Bezug auf ihre Verpflichtungen darlegen und Konflikte im öffentlichen Interesse lösen,
  7. Führungsqualität - bei allen Entscheidungen sollte Leadership bewiesen werden.

Code of Conduct + Erläuterungen auf der Website des Instituts für Parlamentarismus und Demokratiefragen www.parlamentarismus.at

 

 

 

DAS DEUTSCHE PARLAMENT
 

BUNDESTAG und BUNDESRAT sind in Deutschland die gesetzgebenden Kammern.

Der Bundestag
An seiner Spitze stehen der Präsident und seine fünf Vizepräsidenten, sie werden von den Abgeordneten für die Dauer der Amtsperiode (vier Jahre) gewählt und können nicht abberufen werden.
Zahl der Abgeordneten:
6
14 am Beginn der Legislaturperiode des 16. Bundestags, 610 am Ende (Sep. 2009)*
622 am Beginn der Legislaturperiode des 17. Bundestags (27. 10. 09)
Funktionsperiode: 4 Jahre

Aktuelle Mandatsverteilung:
CDU/CSU 239, SPD 146, FDP 93, DIE LINKE 76, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 68.   MANDATSERMITTLUNG mit EXCEL

[*Scheiden Abgeordnete aus Bundesländern mit Überhangmandaten während der Gesetzgebungsperiode aus, weil sie ihre Partei verlassen oder sterben, werden diese Mandate NICHT durch nachrücker ersetzt. Bei knappen Mandatsständen kann es dadurch zu Verschiebungen der Mehrheitsverhältnisse kommen!]

Mehrere Abgeordnete (mind. fünf Prozent der Bundestagsmitglieder = 31 Personen) können sich zu einer Fraktion zusammenschließen, wenn sie derselben Partei oder Parteien mit gleicher politischer Ausrichtung, die einander in keinem Land konkurrieren angehören. Jede Fraktion wählt aus ihrer Mitte den Vorsitzenden und seine Stellvertreter.
Der Ältestenrat unterstützt den Präsidenten in seiner Geschäftsführung und fällt Beschlüsse über innere Angelegenheiten des Bundestages, die nicht dem Präsidenten oder dem Präsidium vorbehalten sind.
Als vorbereitende Beschlussorgane setzt der Bundestag Ausschüsse ein, in denen kleine Gruppe von Abgeordneten die unterschiedlichen Sachthemen behandeln.

Die Abstimmungen erfolgen offen (Handheben, Aufstehen, Hammelsprung) oder geheim.  Beim Hammelsprung müssen alle Abgeordneten den Saal verlassen und durch eine von drei Türen wieder betreten. Die Türen tragen die Bezeichnungen JA, NEIN oder ENTHALTUNG. 

Monatsbruttobezug eines Abgeordneten: 7.668,- Euro (eine Mitarbeiterpauschale in Höhe von 14.712 Euro p. M. wird von der Bundestagsverwaltung direkt den Mitarbeitern überwiesen). 2012 werden die Bezüge um 292,- (auf 7.960,-), 2013 um weitere 292,- (auf 8.252,-) erhöht. Die Höhe der Abgeordnetenbezüge richtet sich gemäß "Abgeordnetengesetz" nach der Besoldung eines Bundesrichters. Bleiben jedoch nach den beiden Erhöhungen darunter.
Dazu kommt noch eine steuerfreie Abgeordnetenpauschale von 3.969,- p. Monat (47.628,- /Jahr). Eine Klage gegen deren Steuerfreiheit wegen Ungleichbehandlung landete letztlich vor dem Bundesverfassungsgericht, das entschied, dass wegen der Sonderstellung der Abgeordneten die Ungleichbehandlung sachlich gerechtfertigt sei. Urteil 12. 8. 2010
["Normale" Staatsbürger können für berufliche Aufwendungen einen Arbeitnehmer-Pauschalbetrag von 920,-/Jahr geltend machen, darüber hinausgehende Kosten müssen belegt werden]


Seit 5. Juli 2007 müssen die Bundestagsabgeordneten ihre Nebeneinkünfte (aus Arbeit, NICHT aus Kapitalvermögen!) veröffentlichen, sofern diese über 1.000 Euro im Monat oder 10.000 Euro im Jahr betragen. Die Einkünfte werden jedoch nicht detailliert angegeben, sondern in Gruppen zusammengefasst:
Stufe 1: 1.000 bis 3.500 Euro   Stufe 2: 3.500 bis 7.000 Euro   Stufe 3: >7.000 Euro  

Sitzordnung im Deutschen Bundestag:
 

Grafik: Bundestag

BUNDESTAGSWAHL

 

 

Der Bundesrat
Als Bundesratspräsident wird jedes Jahr der Ministerpräsident eines Landes gewählt, wobei die Reihenfolge durch die Einwohnerzahl der Länder bestimmt wird. Als zusätzliche Aufgabe obliegt ihm im Bedarfsfall die Vertretung des Bundespräsidenten.

Der Bundesrat vertritt die Länder im Rahmen der Gesetzgebung und Verwaltung.

Jedes Land kann seine Stimmen im Bundesrat nur einheitlich abgeben. Wie ein Land zu einer Vorlage votiert, bestimmt die jeweilige Landesregierung. Die Zustimmungsmehrheit beträgt bei einfachen Gesetzen 35 Stimmen, bei verfassungsändernden Gesetzen 46.

Die Zahl der Bundesratsmitglieder ist variabel. Sie ist abhängig von der Einwohnerzahl, allerdings müssen auf ein Land mindestens drei Stimmen entfallen. Übersteigt die Bevölkerung 2 Millionen, gibt es vier Stimmen, bei mehr als 6 Millionen sind es fünf Stimmen und ab 7 Millionen ist das Maximum von sechs Stimmen erreicht. Daher entfallen auf

 

Baden-Würtemberg 6 Stimmen Hessen 5 Stimmen Sachsen 4 Stimmen
Bayern 6 Stimmen Mecklenburg-Vorpommern 3 Stimmen Sachsen-Anhalt 4 Stimmen
Berlin 4 Stimmen Niedersachsen 6 Stimmen Schleswig-Holstein 4 Stimmen
Brandenburg 4 Stimmen Nordrhein-Westfalen 6 Stimmen Thüringen 4 Stimmen
Bremen 3 Stimmen Rheinland-Pfalz 4 Stimmen

Gesamt

69 Stimmen
Hamburg 3 Stimmen Saarland 3 Stimmen

 

 

EU-PARLAMENT

Parlament als Kontrollorgan
  • Das Parlament gibt seine Zustimmung zur Ernennung neuer Kommissare erst nachdem es sich in Hearings von deren Qualifikation überzeugt hat.
  • Das Parlament kann der Kommission sein Misstrauen aussprechen und diese damit zum Rücktritt zwingen. Gilt nur für die gesamte Kommission, nicht für einzelne Kommissare!
  • Das Parlament muss die Kommission jährlich entlasten, kann die Entlastung auch verweigern!
  • Die Kommission muss Anfragen der Parlamentsabgeordneten beantworten.
  • Der Ratspräsident muss zu Beginn seiner halbjährlichen Präsidentschaft sein Arbeitsprogramm vorlegen und am Ende seinen Rechenschaftsbericht abgeben.
  • Der Europäische Rat muss das Parlament nach jeder Tagung informieren und jährlich einen Bericht über die Fortschritte in der EU vorlegen.
Organisation

Die Tagungen des Parlaments sind öffentlich. Die Debatten, Stellungnahmen und Beschlüsse werden im Amtsblatt der EU und im Internet veröffentlicht. Die zwölf monatlichen Plenartagungen finden in Straßburg statt. Zusätzliche Tagungen, die Sitzungen der Ausschüsse und der Fraktionen in Brüssel. 

Der Parlamentspräsident, die 14 Vizepräsidenten und die fünf Quästoren (unterstützen ihre Parlamentarierkollegen in administrativen Angelegenheiten) werden in der konstituierenden Sitzung (= erste Sitzung nach den EU-Wahlen) gewählt. Ihre Amtszeit beträgt zweieinhalb Jahre, daher muss nach Ablauf der halben Legislaturperiode eine neuerliche Wahl erfolgen. Auch die Ausschüsse und deren Vorsitzende werden nur für zweieinhalb Jahre gewählt. 
Zahl der Abgeordneten bis 2009:  785

Wahltermin: 4. - 7. Juni 2009  Wahlplakate + Wahlergebnis 2009
In Ö. kandidierten 8 Listen: SPÖ mit 42 Kandidaten, ÖVP 42, Dr. Martin 4, Die Grünen 42, FPÖ 42, KPÖ 41, Junge Liberale 17, BZÖ 42
Gemäß Europawahlordnung § 31 Abs. 1.2 darf eine Liste maximal 42 Kandidaten umfassen.


751
(754) Abgeordnete. Der Parlamentspräsident verliert sein Stimmrecht, somit sind 750 Abgeordnete stimmberechtigt

Im Juni 2003, nach fünfjährigen Verhandlungen, schlug das Europäische Parlament für seine Abgeordneten ein einheitliche Gehaltsregelung vor. Die Abgeordneten sollten 12x jährlich ein Monatseinkommen von 9.053.- € brutto erhalten (= 50 Prozent des Monatseinkommens eines Richters am Europäischen Gerichtshof). Der Europäische Rat stimmte diesem Vorschlag nicht zu. Daher erhielten die Abgeordneten weiterhin gleich viel, wie ihre nationalen Parlamentarier. Dadurch kam es zu großen Einkommensunterschieden. Italiener kassierten 11.700 €, Österreicher 8.160 €, Deutsche 7339 €, Iren 6.705 € (Österreicher 14 mal, alle anderen 12 mal). Bis zur Erweiterung standen die spanischen Abgeordneten mit 3145 Euro an letzter Stelle der Gehaltsliste, danach  waren es die slowakischen mit 1.500 €, nach der Aufnahme von Rumänien und Bulgarien die Bulgaren mit 900 €.
Dazu gab es für die Abgeordneten 287 € Taggeld pro Sitzungstag (für Unterkunft und Verpflegung), 4.052 € allgemeine Kostenvergütung pro Monat (Büroausstattung, Telefon- und EDV-Kosten), 16.914 € Sekretariatspauschale pro Monat (Personalkosten für Mitarbeiter), 1.900 € freiwillige Altersversorgung pro Monat,  4.000 € Sonderpauschale pro Jahr (für Einladungen außerhalb der EU), 30.000 € Zusatzabsicherung für Krankenversorgung pro Jahr, Erstattung der Flugkosten für Reisen zu den Tagungsorten des Parlaments, zusätzlich 66 Cent/Kilometer für die ersten 500 Kilometer der An- und Abreise zum Tagungsort, für jeden weiteren Kilometer 27 Cent.

Die Abgeordneten erhalten ein einheitliches Gehalt von 7.956,87 € (=38,5 % des Grundgehalts eines Richters am EuGH) 12x brutto, netto bleiben immer noch 6.200,72- €. Eventuell sind auch noch nationale Steuern zu bezahlen - Österreichs EU-Abgeordnete bleiben davon verschont. Stand 2011
Sitzungsteilnehmer erhalten ein Taggeld von 304,- €, die Bürokosten werden mit monatlich 4299,- € abgegolten, für Assistenten und Mitarbeiter bekommen die Parlamentarier seit März 2011 eine Sekretariatszulage in Höhe von 21.209,- € pro Monat (davor 19.709,-).
Für Reisen außerhalb der EU erhalten die Abgeordneten einen Kostenersatz von 4148,- / Jahr.
Damit der "Verlust-Schock" für die italienischen, österreichischen, britischen und deutschen Abgeordneten gemildert wird, gibt es für jene, die 2009 wieder gewählt wurden, eine zehnjährige Übergangsfrist mit der alten Regelung.

 

Präsident

Nach einer Absprache zwischen den beiden größten Fraktionen wurde der sozialdemokratische Kandidat (BORELL) mit 388 Stimmen im ersten Wahlgang gewählt. In der zweiten Hälfte der Amtsperiode übernahm am 16. Jänner 2007 der Vorsitzende der EVP, PÖTTERING, das Präsidentenamt.
Juli 2004 bis Dezember 2006: Josep BORELL (Spanien, sozialdemokratische Fraktion)
Jänner 2007 bis Juli 2009: Hans-Gert PÖTTERING (Deutschland, Europäische Volkspartei)

Das Rezept des Vorsitzsplittings wurde in der folgenden Funktionsperiode beibehalten:
Die ersten zweieinhalb Jahre amtierte Jerzy BUZEK, ehem. polnischer Ministerpräsident, als Parlamentspräsident.
2012 folgte ein Vertreter der Sozialdemokraten: Martin SCHULZ.

 

Fraktionen

Die EU-Abgeordneten sind - abhängig von ihrer politischen Ausrichtung - in Fraktionen zusammengeschlossen. Jede Fraktion hat einen Vorsitzenden, einen Vorstand und ein Sekretariat. Anders als im österreichischen Parlament gibt es keinen Fraktionszwang (Klubzwang).
Zur Bildung einer Fraktion sind mindestens 25 Abgeordnete aus mindestens sieben verschiedenen Ländern notwendig
.

 

Stimmverhalten, Anwesenheit, Aktivitäten der EU-Abgeordneten kann man unter www.votewatch.eu nachlesen.

 

Aufteilung der Sitze im EU-Parlament nach Fraktionen seit 7/ 2009

 
Europäische Volkspartei EVP-ED 265 davon 6 ÖVP
Sozialdemokraten SPE 184 davon 4 SPÖ
Allianz Liberale + Demokraten für Europa 84  
Europäische Linke / Nordische Grüne 35
Grüne EFA 55 davon 2 aus Ö.
Europäische Konservative + Reformisten 55
Europa der Freiheit + Demokratie 30  
Fraktionslose 28 3 Martin

 736

 
Wahlbeteiligung in den einzelnen EU-Staaten

 

 

KONGRESS - das US-Parlament
 

Die beiden Kammern des Kongresses sind das Repräsentantenhaus und der Senat.
 
Die 435 Abgeordneten zum
Repräsentantenhaus werden zur "Halbzeit" (Mid Terms) der vierjährigen Amtsperiode des US-Präsidenten gewählt. Die nächsten "Halbzeitwahlen" gibt es im November 2011.
Die Anzahl der Sitze eines Staates richtet sich nach dessen Einwohnerzahl, beträgt aber mindestens 1 - was bei sieben Bundesstaaten der Fall ist.
Das
Repräsentantenhaus besitzt das alleinige Initiativrecht bei Steuer- und Budgetgesetzen.
Alle Abgeordneten werden im Abstand von zwei Jahren gewählt.
 
Die 100 Senatoren werden für sechs Jahre gewählt, alle zwei Jahre werden 33 neu gewählt bzw. bestätigt.
Bei Stimmengleichheit im
Senat gibt die Stimme des Vizepräsidenten den Ausschlag.
Der
Senat kontrolliert den Präsidenten. Er begann seine Tätigkeit am 4. 3. 1789 (Tag der Unterzeichnung der Verfassung).

Ziemlich undemokratisch ist der Umstand, dass die Einwohner der Hauptstadt Washington, offiziell als Washington D. C. (District of Columbia) bezeichnet, kein Wahlrecht für den Kongress haben. Das liegt daran, dass Washington weder ein eigener Bundesstaat ist, noch einem Bundesstaat angehört.

 

Den Ergebnissen der Volkszählung 2010 folgend (2000: 281.421.906, 2010: 308.745.538), änderte sich in einigen Bundesstaaten die Zahl der zu vergebenden Sitze im Repräsentantenhaus. Im Durchschnitt entfallen auf ein Mandat 711.000 Personen (1790: 34.000). 12 Mandate wanderten in andere Bundesstaaten. Von Texas werden ab 2013 vier und von Florida zwei Abgeordnete mehr in den Kongress entsandt.

 

Die Sitzverteilung im US-Kongress  Stand 31. 12. 2010

Repräsentantenhaus                     

Senat 2 Senatoren pro Staat

Republikaner 242 Republikaner   47
Demokraten 193 Demokraten   51
       Unabhängige*     2
offen      
Gesamt 435 100
 
Die Partei des Präsidenten Obama verfügt  im Repräsentantenhaus und im Senat über die Mehrheit.
* Joe Lieberman (Connecticut, gewählt bis 2012) + Bernie Sanders (Vermont) "caucus with the Democrats "
Im Juli 2009 bestätigte das Oberste Gerichte des Bundesstaates das Ergebnis der Senatswahl in Minnesota zugunsten des demokratischen Kandidaten Al Franken - er gewann mit einer Mehrheit von 312 Stimmen. Damit hatten die Demokraten im Senat 60 Stimmen und die Republikaner ihre Sperrminorität verloren.
Das änderte sich im Jänner 2010, als in Masachusetts ein Republikaner zum Nachfolger des verstorbenen Ted Kennedy gewählt wurde.

Jahreseinkommen eines Kongressmitglieds: ~174.000 $ (116.000 €, Kurs 11/09)

 

 

"Abstimmungsfluchten"

 

Regionale und gesamtstaatliche Parlamente können nur dann Abstimmungen vornehmen, wenn eine Mindestanzahl ihrer Mitglieder anwesend ist.
Auch wenn das nicht unbedingt ein Zeichen hoher demokratischer  Reife ist, kann es schon mal passieren, dass eine Partei einen Gesetzesbeschluss verhindert, in dem ihre Mandatare der Abstimmung fern bleiben.
Dass der Vorsitzende des Parlaments die "Flüchtlinge" polizeilich suchen lässt, um sie zwangsweise in die Kammer zu transportieren kommt eher selten vor. So geschehen in Texas, im Mai 2003.
Im texanischen Parlament sitzen 150 Abgeordnete. Damit es beschlussfähig ist, ist die Anwesenheit von 100 erforderlich
. Um ein Gesetz über die Änderung von Wahlkreisen zu verhindern, setzten sich mehr als fünfzig Abgeordnete der Demokratischen Partei nach Oklahoma ab. Dort waren sie dem Zugriff der texanischen Polizei entzogen. Damit schien ihnen vorerst eine Verhinderung des Gesetzes gelungen, denn die Frist für eine Verabschiedung des Gesetzes noch im Jahr 2003 war während ihrer Abwesenheit abgelaufen. Allerdings wurde im Juli 2003 das Gesetz noch einmal zur Abstimmung vorgelegt. Und unter Anwesenheit aller Abgeordneten angenommen.
Als es danach der kleinen Kammer, dem Senat von Texas, zur Bestätigung vorgelegt wurde, begann das Spiel von Neuem. Bevor Polizei oder Parlamentsdiener die Senatoren in den Sitzungssaal einsperren konnten, hatten die Demokraten mit Privatflugzeugen die Flucht nach New Mexico angetreten.

 

 

MARATHONREDEN (Filibuster)

 

Im US-Senat müssen die Senatoren nicht das Weite suchen, um einen Beschluss zu verhindern. Es genügt, sich zu Wort zu melden und selbiges nicht mehr abzugeben. Redezeiten von zehn, fünfzehn Stunden (der Rekord liegt bei 24 Stunden 18 Minuten, aufgestellt von Senator Strom Thurmond 1953) können die Debatten ins Endlose ziehen. Solche Monsterreden haben eine eigene Bezeichnung: FILIBUSTER.
Meist genügt die Androhung eines Filibusters, um die Tagesordnung zu sabotieren. Die Rede muss keineswegs das Sitzungsthema zum Inhalt haben. Die Senatoren können über beliebige Dinge „filibustern“: ihr Hobby, Kochrezepte, Erinnerungen aus der Jugendzeit, was ihnen gerade in den Sinn kommt.
Wird die wörtliche Verlesung von Gesetzestexten von einem Senator verlangt, rückt das den Zeitpunkt von Beschlussfassungen in ferne Zukunft, ähnlichen „Erfolg“ hat das Stellen von massenweisen Anträgen in Kombination mit dem Verlangen über jeden einzelnen namentlich abstimmen zu lassen.

Mit einer
Zweidrittelmehrheit (= 60 Senatoren) kann das Filibustern verhindert und eine Abstimmung erzwungen werden.

Auch mit bürokratischen Tricks ist Filibustern möglich:
Um ein Privatisierungsgesetz zu verhindern, reichte im französischen Parlament die Opposition 137.000 Abänderungsanträge zu diesem Gesetz ein. Für eine Beratung aller Anträge hätte eine Zeitraum von zehn Jahren nicht gereicht. 7. 9. 2006

 

 

SLOWAKISCHES PARLAMENT

 

Alles bestens!?

An der Abstimmung über die Reduzierung der Parlamentsmandate von 150 auf 100 und der Abschaffung von Politikerprivilegien nahmen nur 22,84 % der Stimmberechtigten teil (18. + 19. Sep. 2010). Damit ist das Anliegen wegen zu geringer Teilnahme - 50 % der Wahlberechtigten waren erforderlich - gescheitert. Weitere Infos

 

Literatur zum Thema: *Erlebtes Jahrhundert Franz Olah, Amalthea, ISBN 987-3-85002-645-1

 

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2012

 

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