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Gott erhalte unsern Renner, Gott erhalte unsern Seitz, Gott erhalt - man kann nie wissen, unsern Karl in der Schweiz.

BUNDESPRÄSIDENT

 

Geschichte: seit 90 Jahren gibt es in Österreich dieses Amt.
Nach
Ausrufung der Republik (12. 11. 1918) übernahm zunächst ein Staatsrat (bestehend aus den drei Präsidenten der Provisorischen Nationalversammlung, 20 Mitgliedern und 20 Ersatzmitgliedern) die Funktionen und Rechte des Kaisers.

1919 wurden mit einem Gesetz die Agenden des Staatsoberhaupts dem Ersten Präsidenten der Nationalversammlung übertragen.
Das Amt eines Bundespräsidenten wurde erst durch die Bundesverfassung vom 1. 10. 1920 geschaffen. Er sollte von der Bundesversammlung für die Dauer von vier Jahren gewählt werden, seine Aufgaben waren hauptsächlich repräsentativer Art.
Die Bundesverfassungs-Novelle von 1929 bestimmte, dass der Bundespräsident vom Volk in unmittelbarer Wahl auf sechs Jahre gewählt werden muss.
Vorläufig kam es jedoch nicht dazu.

HOFBURG - PRÄSIDENTSCHAFTSKANZLEI, Wien1., Ballhausplatz
Auf Grund der autoritären Verfassung von 1934 sollte der Bundespräsident von der Versammlung aller Bürgermeister Österreichs gewählt werden. Auch dies unterblieb, da die Funktionsperiode des amtierenden Bundespräsidenten verlängert worden war.

Von März 1938 bis April 1945 gab es kein österreichisches Staatsoberhaupt.                                     Bild oben WEBSCHOOL

 

Die vorläufige Verfassung vom 1. 5. 1945 der 2. Republik übertrug die Obliegenheiten des Bundespräsidenten dem „Politischen Kabinettsrat“ (Staatskanzler und drei Staatssekretäre). Dadurch übernahm zunächst Kanzler Renner die Rolle des Staatsoberhaupts. Erst mit der Wiedereinführung der Bundesverfassung im Oktober 1945 wurde das Amt des Bundespräsidenten wieder hergestellt. Über einstimmigen Beschluss wurde am 20. 12. 1945 der erste Bundespräsident der 2. Republik, Karl RENNER, nominiert und von der Bundesversammlung gewählt.  (Eine kostengünstige Form der Wahl, die bis heute in Deutschland praktiziert wird; die Schweizer ersparen sich auch noch diesen Schritt, die Regierungsmitglieder wechseln einander in der Präsidentschaft turnusmäßig ab).

Der erste vom Volk gewählte Bundespräsident war Theodor KÖRNER (1951)

Seither gab es elf Wahlen für dieses Amt, wobei dreimal ein zweiter Wahlgang (Stichwahl) notwendig war.

                   

Körner Schärf Jonas Kirchschläger

 

  Datum

Kandidaten

Stimmen

  6. Mai 1951 Dr. Burghard BREITNER 662.501
(1. Wahlgang) Gottlieb FIALA 219.969
Dr. Heinrich GLEIßNER 1.725.451
Ludovica HEINISCH 2.132
Dr. Theodor KÖRNER 1.682.881
Dr. Johannes UDE 5.413
x
27. Mai 1951 Dr. Heinrich GLEIßNER 2.006.332
(2. Wahlgang) Dr. Theodor KÖRNER 2.178.631
x
  5. Mai 1957 Dr. Adolf SCHÄRF 2.258.255
Dr. Wolfgang DENK 2.159.604
x
28. April 1963 Dr. Adolf SCHÄRF 2.473.349
Dr. Julius RAAB 1.814.125
Dr. Josef KIMMEL 176.646
x
23. Mai 1965 Franz JONAS 2.342.436
Dr. Alfons GORBACH 2.260.888
x
25. April 1971 Franz JONAS 2.487.239
Dr. Kurt WALDHEIM 2.224.809
x
23. Juni 1974 Dr. Rudolf KIRCHSCHLÄGER 2.392.151
DDr. Alois LUGGER 2.238.680
x
18. Mai 1980 Dr. Rudolf KIRCHSCHLÄGER 3.533.748
Dr. Wilfried GREDLER 751.339
Dr. Norbert BURGER 140.741
 Datum

Kandidaten

Stimmen
  4. Mai 1986 Dr. Kurt STEYRER 2.061.104
(1. Wahlgang) Dr. Kurt WALDHEIM 2.343.463
Dr. Otto SCRINZI 55.724
Freda BLAU-MEISSNER 259.689
x
  8. Juni 1986 Dr. Kurt WALDHEIM 2.464.787
(2. Wahlgang) Dr. Kurt STEYRER 2.107.023
x
26. April 1992 Dr. Rudolf STREICHER 1.888.599
(1. Wahlgang) Dr. Thomas KLESTIL 1.728.234
Dr. Heide SCHMIDT 761.390
Robert JUNGK 256.954
x
24. Mai 1992 Dr. Rudolf STREICHER 1.915.380
(2. Wahlgang) Dr. Thomas KLESTIL 2.528.008
x
19. April 1998 Dr. Thomas KLESTIL 2.644.034
Mag. Gertraud KNOLL 566.551
Ing. Richard LUGNER 413.066
Karl Walter NOWAK 81.043
Dr. Heide SCHMIDT 464.625
 
25. April 2004 Dr. Heinz FISCHER 2.166.690
Dr. Benita FERRERO-WALDNER 1.969.326
 
25. April 2010 Dr. Heinz FISCHER 2.287.640
  Barbara ROSENKRANZ 452.615
  Rudolf GEHRING  157.712
 * vorläufig

 

Waldheim Klestil Fischer

Porträts: Präsidentschaftskanzlei

 

Die vorgesehene Amtszeit beträgt sechs Jahre. Eine sofortige Wiederwahl ist nur einmal möglich.

Bis zu einer Gesetzesänderung im Juni 2011 durften Mitglieder regierender Häuser oder solcher Familien, die ehemals regiert haben nicht für das Amt des Bundespräsidenten kandidieren.

Wahlpflicht kann von den Bundesländern verordnet werden. Bei der Wahl 2004 gab es nur noch in Tirol Wahlpflicht, 2010 war sie in ganz Österreich abgeschafft.

Wahlberechtigt sind alle Österreicherinnen und Österreicher, die spätestens mit Ablauf des Wahltages das 16. Lebensjahr vollendet haben.

Wählbar ist jede Person, die spätestens mit Ablauf des Wahltages das 35. Lebensjahr vollendet hat, das Wahlrecht zum Nationalrat besitzt und von mindestens 6000 Wahlberechtigten schriftlich vorgeschlagen wird.

Wahlvorschläge können zwischen dem gemeinsam mit der Anberaumung der Wahl festgelegten Stichtag (in der Regel ist dies der 54. Tag vor dem Wahltag) und dem 30. Tag vor dem Wahltag (bis 17.00 Uhr) bei der Bundeswahlbehörde (am Sitz des Bundesministeriums für Inneres) eingebracht werden.
Ein Formular für die Unterstützungserklärung ist im BGBl. 151 v. 19. 7. 1982 abgebildet.

Ein Wahlvorschlag hat zu enthalten:

  • Vor- und Familiennamen, Geburtsdatum, Geburtsort, Beruf und Wohnort des Wahlwerbers (der Wahlwerberin);
  • die Erklärung des Wahlwerbers (der Wahlwerberin), dass er (sie) der Aufnahme in den Wahlvorschlag zustimmt;
  • die Bezeichnungen eines (einer) zustellungsbevollmächtigten Vertreters (Vertreterin), der (die) ermächtigt ist, die Unterzeichner(innen) des Wahlvorschlages zu vertreten, sowie seiner (ihrer) Stellvertreter(in).

Gemeinsam mit dem Wahlvorschlag müssen überbracht werden:

  • Bestätigungen der Heimatgemeinden des (der) Zustellungsbevollmächtigten und dessen (deren) Stellvertreters (Stellvertreterin), in denen beurkundet wird, dass diese am Stichtag in die Wählerevidenz als wahlberechtigt eingetragen waren (gilt nicht, wenn diese den Wahlvorschlag unterstützt haben)
  • Kostenbeitrag in der Höhe von 3.600.- EURO

Die Stimmabgabe kann in einem Wahllokal oder mittels Briefwahl erfolgen.
Theoretisch könnten Briefwähler das Wahlformular nach Schließung der Wahllokale, ja sogar nach Bekanntgabe der Hochrechnungen ausfüllen und abschicken. Das kann nicht kontrolliert werden, ist jedoch verboten und wird daher nicht gemacht.
 
Erreicht im ersten Wahlgang kein Kandidat die Hälfte der gültigen Stimmen, muss innerhalb von vier Wochen eine Stichwahl zwischen den beiden Stimmenstärksten erfolgen.
§ 18. Hat kein Wahlwerber eine Mehrheit im Sinn des § 17 erster Satz für sich, so findet am vierten Sonntag nach dem ersten Wahlgang, für den Fall, dass der erste Wahlgang nicht an einem Sonntag durchgeführt wurde, am fünften Sonntag nach dem ersten Wahlgang, ein zweiter Wahlgang zwischen jenen beiden Wahlwerbern statt, die im ersten Wahlgang die meisten gültigen Stimmen erhalten haben (engere Wahl). Bei gleicher Stimmenanzahl entscheidet das vom Bundeswahlleiter zu ziehende Los, wer in die engere Wahl einzubeziehen ist. (Änderung des Bundespräsidentenwahlgesetzes 1971 durch das Wahlrechtsänderungsgesetz 2011 BGBl. 43, 7. 7. 2011)

Innerhalb einer Woche können Einsprüche gegen die Wahl erhoben werden.
Weitere vier Wochen bleiben dann dem Verfassungsgerichtshof für die Behandlung der Einsprüche.

Im Wahlkampfübereinkommen für die Wahl 2004 vereinbarten SPÖ und ÖVP ein Werbebudget von je ca. 4 Mio. €.

Der Bundespräsident verdient 22.848.- brutto, 14 mal jährlich. Das entspricht 280 % des Einkommens eines Nationalratsabgeordneten.
[Am 29. 5. 2009 beschloss der NR, dass die nächste Erhöhung auf 1. 1. 2011 verschoben wird. Laut Bezügegesetz hätte am 1. Juli 2009 eine Anpassung um die Inflationsrate (3,2 %) auf 23.579.- € erfolgen sollen]
[Im Dez. 2011 beschloss der NR, dass die nächste Erhöhung auf 1. 1. 2013 verschoben wird. Laut Bezügegesetz hätte am 1. Jän. 2012 eine Anpassung um die Inflationsrate (1,026 %) auf 23.442.- € erfolgen sollen]
 
Der Wirtschaftskraft ihres Landes angepasst, verdienen die Präsidenten von Mazedonien (1.200 € / p. M.), Rumänien (2.500 € / p. M.) und Kroatien (3.600 € / p. M.). Stand 2008
Dem Ausmaß der Verantwortung und der weltpolitischen Bedeutung angemessen, sieht die Reihung der Staatspräsidenten nach ihrem  Brutto-Jahreseinkommen wie folgt aus:
1. Österreich 320.000 €    2. USA 307.000 € (400.000 $
)  3. Frankreich 240.000 €   4. Deutschland 200.000 €   5. Russland 104.000 €

 

Amtssitz des Bundespräsidenten ist die Wiener Hofburg. Als Urlaubssitz steht das vormals kaiserliche Landhaus in Mürzsteg (Steiermark) zur Verfügung.

Die Vertretung des Bundespräsidenten erfolgt bis zum 20. Tag seiner Verhinderung durch den Bundeskanzler, darüber hinaus durch eine vom Nationalrat zu wählende Person. Stirbt der Bundespräsident übt der Bundeskanzler bis zur Angelobung des Nachfolgers diese Funktion aus.

Eine vorzeitige Absetzung erfolgt durch

  •  Volksabstimmung (auf Verlangen der Bundesversammlung)

  •  durch Urteil des Verfassungsgerichtshofes wegen Verletzung der Verfassung


UNVEREINBARKEIT
- Der Bundespräsident darf während seiner Amtszeit keinen anderen Beruf ausüben und nicht dem Nationalrat, einem Landtag etc. angehören.

Der Bundespräsident genießt berufliche und außerberufliche IMMUNITÄT. Er darf während seiner Amtszeit nur mit Zustimmung der Bundesversammlung von Gerichten oder Verwaltungsbehörden verfolgt werden.  

Nächster Wahltermin: 2016

Kandidaten 2010  (Bilder: 3 x WEBSCHOOL, 1 x Website Gehring)
         

 

Bundespräsidentenwahl 2010, Wahlplakat Bundespräsident Fischer: "Unser Handeln braucht Werte" Wahlen Bundespräsident 2010, Wahlplakat Barbara Rosenkranz: "Ohne Mut keine Werte" Wahlen Bundespräsident 2010, Wahlplakat H. C. Strache für Barbara Rosenkranz: "Zeit für klare Worte"  
 

Dr. Heinz Fischer

Barbara Rosenkranz

Kein Kandidat
 -irgendwie aber doch

Dr. Rudolf Gehring

 

AUFGABEN: (Auszug; vollständige Aufzählung im Verfassungsartikel 65)

  • REPRÄSENTATION - Er vertritt Ö. nach außen; empfängt und beglaubigt ausländische  Gesandte; bestellt österreichische Vertreter im Ausland; schließt Staatsverträge ab      (teilw. benötigt er dafür die Zustimmung des Nationalrats).

  • Im Bereich der GESETZGEBUNG - Einberufung und Auflösung des Nationalrats, Unterzeichnung der Gesetze, Anordnung von Volksabstimmungen, Notverordnungsrecht (d.h. falls der NR nicht zusammentreten kann, kann der Bundespräsident auf Vorschlag der Bundesregierung Notverordnungen mit Gesetzeskraft erlassen)

  • Im Bereich der VERWALTUNG - Ernennung und Entlassung der Bundesregierung, Angelobung der Landeshauptleute, Auflösung der Landtage, Ernennung der höheren Bundesbeamten und der Bundesheeroffiziere, Verleihung von Berufs- und Ehrentiteln (Medizinalrat, Hofrat, Professor,...), Oberbefehl über das Bundesheer.

  • Im Bereich der GERICHTSBARKEIT - Ernennung der höchsten Richter (Verwaltungs- und Verfassungsgerichtshof), Begnadigungsrecht, Niederschlagung gerichtlicher Verfahren, Erklärung unehelicher Kinder zu ehelichen.

 

Die kostenintensive Direktwahl durch das Volk leisten sich in der EU neben Österreich noch Frankreich, Finnland, Irland, Portugal, Litauen, Polen, Slowakei, Slowenien und Zypern.

Vom Parlament oder einem Wahlmänner-Gremium werden die Präsidenten in Deutschland, Griechenland, Italien, Estland, Lettland, Malta, Tschechien und Ungarn gewählt. Die preisgünstigste Lösung.

Mit der Abstellung eines Mitglieds als Staatsoberhaupt haben Belgien, Großbritannien, Dänemark, Luxemburg, die Niederlande, Schweden und Spanien jeweils eine Familie beauftragt. Auch nicht billig, aber Umwegrentabilität durch Nutzung als Tourismusattraktion. Tolle PR, jedoch permanente Skandalgefahr durch Paparazziattacken und Regenbogenpresse.

 

Der Präsident der Bundesrepublik Deutschland

Seine Amtszeit beträgt fünf Jahre. Eine sofortige Wiederwahl ist nur einmal möglich.
Wählbar
ist jede Person, welche die deutsche Staatsbürgerschaft sowie das Wahlrecht zum Bundesrat besitzt und das 40. Lebensjahr vollendet hat.
Die Vertretung des Bundespräsidenten erfolgt durch den Präsidenten des Bundesrats.
 

Das Amt endet mit

  • Ablauf der Amtszeit
  • dem Tod
  • dem Verzicht, dem Verlust der Wählbarkeit oder durch Amtsverlust
  • mit der Amtsenthebung durch das Bundesgericht (auf Antrag des Bundesrates oder des Bundestages)
Unvereinbarkeit - Der Bundespräsident darf während seiner Amtszeit keinen anderen Beruf ausüben und weder einer gesetzgebenden Körperschaft, noch einer Bundes- oder Landesregierung angehören. Auch die Leitung oder Tätigkeit im Aufsichtsrat eines Erwerbsunternehmens ist ihm untersagt. 

Der Bundespräsident genießt Immunität. Während seiner Amtszeit darf er gerichtlich nicht verfolgt werden. Der staatliche Anspruch auf Strafe bleibt allerdings bestehen, so dass nach Ablauf seiner Amtszeit ein Verfahren eingeleitet werden kann. 

Wahl: gewählt ist, wer im ersten oder zweiten Wahlgang die absolute Mehrheit erreicht. Gelingt dies keinem Kandidaten, gilt als gewählt, wer im dritten Wahlgang die meisten Stimmen erhält.

Aufgaben: (keine vollständige Aufzählung)

  • REPRÄSENTATION - Er vertritt die Bundesrepublik Deutschland nach innen und außen; empfängt und beglaubigt ausländische Gesandte; bestellt deutsche diplomatische Vertreter im Ausland; schließt Staatsverträge ab
  • Im Bereich der VERWALTUNG - Vorschlag für die Wahl des Bundeskanzlers, Ernennung und Entlassung der Bundesregierung, Einberufung und Auflösung des Bundestages, Ernennung und Entlassung der  Bundesbeamten, Offiziere und Unteroffiziere
  • Im Bereich der GERICHTSBARKEIT - Ernennung der Bundesrichter, Begnadigungsrecht für den Bund
Seine Wahl ist - einzige - Aufgabe der  Bundesversammlung, die sich bei der letzten Wahl (30. 6. 2010) aus 1.244 Personen zusammensetzte.
Kandidaten 2010: Christian Wulff (CDU), Joachim Gauck (parteilos, nominiert von der SPD)
Gewählt: im 3. Wahlgang Christian Wulff
Nächster Wahltermin: 2015

Bisher bekleideten nach dem 2. Weltkrieg 10 Herren die Funktion des Bundespräsidenten:
  

Theodor HEUSS 1949 - 59
Heinrich LÜBKE 1959 - 69
Gustav HEINEMANN 1969 - 74
Walter SCHEEL 1974 - 79
Karl CARSTENS 1979 - 84
Richard von WEIZSÄCKER 1984 - 89
Roman HERZOG 1994 - 99
Johannes RAU 1999 - 04
Horst KÖHLER 2004 - 10 Rücktritt 31. 5.
Christian WULFF 2010 -

 

Der Präsident der Schweiz 

Seine Amtszeit beträgt ein Jahr. Aus der Mitte des Bundesrats wird er im Dezember von der Bundesversammlung  für das nächste Jahr gewählt.
Er leitet die Verhandlungen des Bundesrats und entscheidet bei Stimmengleichheit.
Er repräsentiert die Schweiz im Inneren und nach Außen.
Seit 2000 bekleideten folgende Personen das höchste Amt:
2000
OGI,  2001 LEUENBERGER,  2002 VILLIGER,  2003 COUCHEPIN,  2004 DEISS,  2005 SCHMID, 2006 LEUENBERGER,
2007
CALMY-REY,  2008 COUCHEPIN,  2009 MERZ,  2010 LEUTHARD,  2011 CALMY-REY,  2012

 

Der Präsident der Vereinigten Staaten von Amerika 

Die Präsidentschaftskandidaten werden von ihrer Partei am Parteitag gewählt, stehen aber schon vorher fest, weil sie sich in den einzelnen Bundesstaaten in Parteiversammlungen (Caucuses) und internen Wahlen (Primaries) die Mehrheit der Delegierten gesichert haben.
Der Präsidentschaftskandidat der Demokraten muss mindestens 2.025 Delegiertenstimmen (von 4.049), jener der Republikaner 1.191 (von 2.380) auf sich vereinen.

Der Präsident der Vereinigten Staaten von Amerika wird nicht direkt vom Volk sondern von sogenannten „Elektoren“ (=Wahlmännern) gewählt. Das funktioniert so:

Am Wahltag wählt die Bevölkerung in jedem Einzelstaat soviel Elektoren, wie er Senatoren und Vertreter im Repräsentantenhaus hat. Kalifornien schickt beispielsweise zwei Senatoren und 55 Abgeordnete nach Washington, verfügt demnach über 57 Elektorenstimmen.

Insgesamt werden 538 Elektoren gewählt. Präsident  (bzw. Vizepräsident) wird, wer mindestens 270 Elektorenstimmen erhält. Mit 269 kommt keine Wahl zustande.

Als die USA diese Art der Wahl in ihre Verfassung aufnahmen, standen noch zwei weitere Möglichkeiten zur Debatte: Die DIREKTE Volkswahl wurde verworfen, weil man glaubte, die USA seien zu groß und zu uneinheitlich und die Amerikaner würden weniger mit dem Kopf als mit dem Herzen stimmen. [Daher wurde 2000 nicht Al Gore, der 540.000 Stimmen mehr als George W. Bush bekam, Präsident]. Die Variante mit der Wahl durch den KONGRESS war mit dem Prinzip der Gewaltentrennung unvereinbar. Leider dauerte es nicht lange, bis das Elektorenkollegium fest in der Hand der Parteien war. Man kann das gut mit unserem „Klubzwang“ vergleichen. Bis heute (seit 1788) haben nur insgesamt ACHT Wahlmänner NICHT für den Kandidaten der eigenen Partei gestimmt.

Die Elektoren dürfen keine Kongressmitglieder sein und kein Bundesamt bekleiden.

Die gewählten Elektoren aller Bundesstaaten versammeln sich an einem bestimmten Tag in ihren jeweiligen Hauptstädten und stimmen für den Kandidaten ihrer Partei. ALLE Elektorenstimmen des betreffenden Staates (außer in den Staaten Maine und Nebraska) fallen nach dem Prinzip „WINNER TAKES ALL“ an den Kandidaten, der die Stimmenmehr erringt. Nehmen wir wieder Kalifornien als Beispiel: wenn 27 Wahlmänner für den Kandidaten der Demokraten und 28 für den der Republikaner stimmen, werden nach Washington 55 Stimmen für den Republikaner gemeldet.

Die versiegelten Listen mit den Abstimmungsergebnissen der einzelnen Bundesstaaten werden an den amtierenden Vizepräsidenten in seiner Funktion als Präsident des Sentas übersandt. Am ersten Sitzungstag des neuen Kongresses (seit 1933 verfassungsgemäß der 6. Jänner) werden die die Stimmen geöffnet, gezählt und das  Ergebnis verkündet.

Erreicht keiner der Kandidaten die notwendige Mehrheit, wird der Präsident vom Repräsentantenhaus gewählt. Das wäre extrem ungerecht wäre: jedem Bundesstaat steht nur eine Stimme zu, egal wie hoch seine Einwohnerzahl ist. Präsident wird in dieser Konstellation, wer mindestens 26 Stimmen erhält.

Die Amtszeit beträgt vier Jahre. Eine sofortige Wiederwahl ist nur einmal möglich.
Wahltag ist immer der Dienstag nach dem ersten Montag im November.
Die Verfassung bestimmt als Tag der
Amtseinführung den 20. Jänner. Ist das ein Sonntag, wird der Präsident in einer privaten Zeremonie vereidigt, die am nächsten Tag öffentlich wiederholt wird.
 
Nächster Wahltermin:
 
20. November 2012
Kandidaten 2008: Barack Obama (Demokraten), John McCain (Republikaner), Ralph Nader (Konsumentenschutz), Bob Barr (Libertäre Partei), Jonathan Sharkey (Vampire-, Hexen- und Heiden-Partei), ...
Staatliche Wahlkampfgelder: jeder Kandidat erhält
75 Millionen Dollar

Auszahlungstermin: nach der offiziellen Nominierung durch die jeweilige Partei

Kosten für den gesamten Wahlkampf 2004: ca.
600 Millionen Dollar
Kosten für den gesamten Wahlkampf 2008: ca. 1 Mrd. Dollar

Stimmabgabe:
In den Bundesstaaten kommen unterschiedliche Systeme zu Anwendung; Lochkarten (Wähler stanzt ein Loch in seinen Stimmzettel), Stimmzettel händisch markieren, Wahlmaschine mechanisch (Wähler drückt einen Hebel, wird automatisch gezählt), Wahlmaschine elektronisch (Wähler tippt auf einen Bildschirm; automatische Zählung)

 

US-Präsidenten seit 1897
 

William McKINLEY Republikaner 1897 - 1901 John F. KENNEDY Demokrat 1961 - 1963
Theodore ROOSEVELT Republikaner 1901 - 1909 Lyndon JOHNSON Demokrat 1963 - 1969
William Howard TAFT Republikaner 1909 - 1913 Richard NIXON Republikaner 1969 - 1974
Woodrow WILSON Demokrat 1913 - 1921 Gerald FORD Republikaner 1974 - 1977
Warren G. HARDING Republikaner 1921 - 1923 Jimmy CARTER Demokrat 1977 - 1981
Calvin COOLIDGE Republikaner 1923 - 1929 Ronald REAGAN Republikaner 1981 - 1989
Herbert C. HOOVER Republikaner 1929 - 1933 George BUSH Republikaner 1989 - 1993
Franklin D. ROOSEVELT Demokrat 1933 - 1945 Bill CLINTON Demokrat 1993 - 2001
Harry TRUMAN Demokrat 1945 - 1953 George BUSH jun. Republikaner 2001 - 2009
Dwight EISENHOWER Republikaner 1953 - 1961 Barack OBAMA Demokrat 2009 - 201.

 

Es gibt Staaten, die ihren Bürgern schon im Text der Wahlankündigung Hilfe zur Entscheidungsfindung geben.
Zum Beispiel die Republik Syrien. Sie fordert nicht zur Teilnahme an der Präsidentschaftswahl auf, sondern an der Wiederwahl des amtierenden Präsidenten!
siehe Inseratausschnitt rechts vom 24. 5. 2007 im KURIER

Bekanntmachnung

Die Botschaft der Arabischen Republik Syrien in Wien ruft die in der Republik Österreich lebenden syrischen Staatsbürger auf, an dem Referendum zur Wiederwahl von Präsident Bashar Al Assad, Staatspräsident der Arabischen Republik Syrien, für eine zweite Amtsperiode, teilzunehmen.
.......
Irgendwie aber logisch. Fehlte es doch an Alternativen. Herr Al Assad war der einzige Kandidat.
Das Volk schien zufrieden. 95,86 Prozent der Wahlberechtigten nahmen an der Wahl teil. Davon entfielen 97,62 Prozent auf den amtierenden Präsidenten. 19.653 Stimmbürger (= 1,71 Promille) stimmten mit Nein.

 

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