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SUBVENTIONEN DER GEMEINDE WIEN an INTEGRATIONSVEREINE

                                                                          

Keiner rief euch, ihr wart nicht begehrt / und man holte euch nicht im Gefährt.

ASYL

 Aus: "Von der Freundlichkeit der Welt"   B. BRECHT

 

Asyl stammt aus dem Griechischen; Asylon bedeutet Zufluchtstätte. In früheren Zeiten waren Asyle meist geheiligte Orte, die den Flüchtenden vor dem Zugriff der weltlichen Macht schützten.

Asylgewährung als völkerrechtliche Befugnis

Von 1949 bis 1951 hatte zunächst die internationale Organisation der Flüchtlinge (IRO - International Refugees Organization) die Betreuung von Flüchtlingen übernommen. Im Jahre 1951 wurde dann auf der Konferenz der Bevollmächtigten der Vereinten Nationen die so genannte Genfer Flüchtlings-Konvention (GFK v. 28. Juli 1951: "Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge") beschlossen. Sie regelt die Rechtsstellung der Flüchtlinge und definiert in Artikel 1 A, Abs. 2 erstmals den Begriff "Flüchtling". Danach ist jemand als "Flüchtling" anzusehen, wenn er sich aus der begründeten Furcht vor Verfolgung wegen seiner Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen seiner politischen Überzeugung außerhalb des Landes befindet, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt, und den Schutz dieses Landes nicht in Anspruch nehmen kann oder wegen dieser Befürchtungen nicht in Anspruch nehmen will. Die durch Art. 1 GFK getroffene Beschränkung auf vor dem 1. Januar 1951 eingetretene Fluchtgründe wurde durch ein Zusatzprotokoll vom 31. Januar 1967 aufgehoben.
Von den 46 Artikeln der GFK sind in den folgenden auch Pflichten und die bei Verstößen gegen diese Pflichten daraus ergebenden Konsequenzen geregelt:

  • Artikel 1 C Personen verlieren ihren Flüchtlingsstatus, wenn die Umstände wegfallen, derentwegen sie als solche anerkannt wurden

  • Artikel 1 F Für Kriegsverbrecher + Verbrecher gegen die Menschlichkeit und Personen, die ein schweres nichtpolitisches Verbrechen außerhalb des Aufnahmelandes begangen haben gilt die GFK nicht

  • Artikel 2 Jeder Flüchtling hat gegenüber dem Land, in dem er sich befindet, Pflichten, insbesondere die Verpflichtung die Gesetze und sonstigen Rechtsvorschriften sowie die zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung getroffenen Maßnahmen zu beachten

  • Artikel 9 Ein Staat kann in Kriegszeiten oder bei Vorliegen sonstiger schwer wiegender und außergewöhnlicher Umstände gegen einen Flüchtling Maßnahmen ergreifen, die dieser Staat für seine Sicherheit erforderlich hält, bis dieser Staat eine Entscheidung getroffen hat, ob die Person tatsächlich ein Flüchtling ist.

  • Artikel 31 Wegen unrechtmäßiger Einreise werden keine Strafen gegen Flüchtlinge verhängt, wenn diese unmittelbar aus einem Gebiet kommen, in dem ihr Leben oder ihre Freiheit im Sinne von Artikel 1 bedroht waren, vorausgesetzt, dass sie sich unverzüglich bei den Behörden melden und Gründe darlegen, die ihre unrechtmäßige Einreise oder Aufenthalt rechtfertigen.

  • Artikel 32 Flüchtlinge, die sich rechtmäßig im Aufnahmestaat befinden, können aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgewiesen werden

  • Artikel 33 Abs. 2 Stellt ein Flüchtling aus schwer wiegenden Gründen eine Gefahr für die Sicherheit des Aufnahmelandes dar, oder bedeutet er eine Gefahr für die Allgemeinheit dieses Staates, weil er wegen eines Verbrechens oder eines besonders schweren Vergehens rechtskräftig verurteilt wurde, kann er sich NICHT auf die in Abs. 1 angeführten Ausweisungshindernisse (in seinem Herkunftsland ist sein Leben oder seine Freiheit aus politischen, religiösen, rassischen, sozialen oder politischen Gründen bedroht) berufen.

  • Artikel 44 Jeder Staat kann das Abkommen jederzeit kündigen. Die Kündigung wird ein Jahr nach dem Zeitpunkt wirksam, an dem sie beim Generalsekretär der Vereinten Nationen eingelangt ist.

    Im Völkerrecht stellt sich die Asylgewährung als völkerrechtliche Befugnis staatlichen Handelns zur Schutzgewährung dar, woraus der
    Schutzsuchende jedoch keinen Anspruch auf Asyl herleiten kann. In jedem Falle hat der Unterzeichnerstaat der GFK aber das Refoulement-Verbot nach Maßgabe des Art. 33 GFK zu beachten. Darunter versteht man das Verbot der Auslieferung, der Ausweisung oder - an der Grenze - der Abweisung eines Flüchtlings in einen Staat, in dem ihm politische Verfolgung droht. Der Ausweisung oder Abweisung in einen sicheren Drittstaat steht es jedoch nicht von vorneherein entgegen.
     

Asylwerber, die auf dem Landweg über ein sicheres Drittland - und das sind ALLE Nachbarstaaten - in Österreich eingereist sind, können NICHT zurückgeschickt werden, wenn sie über ihre Reiseroute keine Auskunft geben!

Ausgaben für das Asyl- und Fremdenwesen in Ö (BVA 2012; BMI Pos. 1/115): 152.470.000,--
dazu kommen die Ausgaben für den Asylgerichtshof (BVA 2012; BKA Pos. 1/1013): 19.542.000,--

Ende des Zweiten Weltkriegs stand das auf Seiten Deutschlands kämpfende Kosaken-Kavallerie-Korps im Norden Jugoslawiens. Um nicht in sowjetische Gefangenschaft zu kommen, die den sicheren Tod bedeutet hätte, marschierte das Korps und der Tross mit vielen Frauen und Kindern in den britisch besetzten Raum Kärnten - Osttirol. Auf Grund britisch - sowjetischer Vereinbarungen sollten die Kosaken Ende Mai 1945 der Roten Armee übergeben werden. Dabei kam es zu Massakern und Massenselbstmorden. Ungefähr 3000 Kosaken, darunter Frauen, Greise und Kinder wurden erschlagen, zertrampelt oder von britischen Panzern niedergewalzt.
Die Überlebenden
- rund 20.000 Personen - wurden in die Sowjetunion gebracht, fast alle Offiziere erschossen, Unteroffiziere, Mannschaften und Zivilisten verschwanden in sibirischen Lagern.

 

Das Abkommen von Schengen und Dublin

Anhand der im Dubliner Übereinkommen festgelegten Kriterien wird entschieden, welcher Mitgliedstaat der Europäischen Union für die Durchführung eines Asylverfahrens zuständig ist.
Setzt man die Zahl der Asylanträge in Relation zur Bevölkerungszahl der Asylzielländer, belegte Österreich in Europa von
2002 bis inkl. 2005 den ersten Platz.

2006 war Österreich in dieser Rangliste mit 1,6 Anträgen pro 100.000 Einwohnern in Europa Vierter (nach Zypern, Malta, Schweden).
6,1 Prozent der weltweit gestellten Asylanträge entfielen auf Österreich
, das damit eines der wichtigsten Aufnahmeländer blieb. 17 Prozent (= 51.500) aller Asylanträge wurden in den USA eingebracht, es folgten Frankreich (10,1 %) und Großbritannien (9,2).

Im Jänner 2011 entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, dass Rücküberstellungen innerhalb des Schengen-Raums nach Griechenland gegen den Artikel 3 (Verbot der unmenschlichen oder erniedrigen Behandlung) der Europäischen Menschenrechtskonvention verstoßen.
Kläger war ein Afghane, der über Griechenland nach Belgien eingereist und von Belgien gemäß Dublin-II-Abkommen wieder nach Griechenland transferiert worden war, um dort seinen Asylantrag zu stellen.
Migranten finden in anderen EU-Staaten weit bessere Sozialleistungen und finanzielle Zuwendungen als in Griechenland vor. Z. B. können sie in Belgien Schadenersatz in Höhe von 500,- Euro pro Tag einklagen, wenn ihnen von staatlichen Stellen keine Unterkunft zur Verfügung gestellt wird.

 

Es hat aus der Heimat hierher ganz verarmt uns verschlagen, / man kommt nicht heraus aus dem Frösteln und hat nichts zu sagen: / ein paar Faustregeln gibt es, zu denen muss wohl jeder stehn, / sonst können wir - schad um die Müh - vor die Hunde gleich gehn.

"Von den Faustregeln"  THEODOR KRAMER 

 

30.129 Personen stellten im Jahr 2001 in Österreich (8 Millionen Einwohner) einen Asylantrag. In Großbritannien (59 Millionen Einwohner) waren es 94.000. In Japan erhielten 14 Personen Asyl!
Im Jahr
2002 gab es in Österreich 39.354 Asylanträge, in Deutschland waren es 74.000.
2003 wurden in Österreich 32.359 Asylanträge gestellt.
Der Artikel 15a der österreichischen Bundesverfassung (aus 2004) verpflichtet die Bundesländer zur Aufnahme von Asylwerbern prozentuell nach dem Bevölkerungsstand der letzten Volkszählung.
2004 betrug die Zahl der Asylwerber in Österreich 25.424, Deutschland kam auf 61.961.


Bild: WEBSCHOOL

2005 suchten in Österreich 22.461 Personen um Asyl an Quelle BMI  In Deutschland 28.914. Quelle: Asyl in Zahlen
2005 erhielten in Österreich 2.256 Personen Asyl. Quelle BMI   in Deutschland waren es 411.
2005 betrug die Zahl der Schubhäftlinge 7.463. 1.670 wurden entlassen, weil sie in den Hungerstreik traten.
2006 suchten in Österreich 13.350 Personen um Asyl an. Quelle BMI In D 21.030, in I 10.110. Quelle: Asyl in Zahlen
2006 erhielten in Österreich 4.063 Personen Asyl, in Deutschland waren es 251 (1,2 %! der Antragsteller)
2006 gab es 8.103 Schubhäftlinge . 2.275 wurden entlassen, weil sie in den Hungerstreik traten.
2007 suchten in Österreich 11.921 Personen um Asyl an. Quelle BMI  In Deutschland 19.160. Quelle: BMI-Bund   Asyl in Zahlen
2007 erhielten in Österreich 4.936 Personen Asyl, in Deutschland waren es 304. Quelle: BMI-Bund
2007 erhielten in Griechenland 140 Personen Asyl, angesucht hatten 25.113. 2008 358 bei 33.252 Ansuchen
2007 suchten in Norwegen 6.500 Personen um Asyl an. 2008 waren es 20.505 (!). 1.150 der Gesuche wurden positiv erledigt.
2007 beantragten in Japan 816 Personen Asyl! Davon erhielten 41 Asyl. Weitere 88 durften aus humanitären Gründen im Land bleiben.
2008
beantragten in Japan 2100 Personen Asyl, 60 Personen erhielten Asyl

2008 suchten in Österreich 12.841 Personen um Asyl an (3.435 aus Russland, 1.702 Serbien, 1.382 Afghanistan, 535 Nigeria, 511 Georgien, 490 Irak, 417 Türkei, 411 Somalia, 360 Armenien, 355 Indien, 250 Iran) Quelle BMI + Statistik Austria
2008 erhielten in Österreich 3.753 Personen Asyl, BMI
2008 beantragten Deutschland 22.085 Personen Asyl (6.800 aus dem Irak, 1.400 aus der Türkei, 1.042 aus Vietnam, Kosovo 879, Iran 815) Quelle: Asyl in Zahlen
2009 suchten in Österreich 15.827 Personen um Asyl an (3.560 aus Russland, 2.234 Afghanistan, Kosovo 1.326,  976 Georgien, 838 Nigeria, 710 Serbien, 554 Türkei, 439Armenien, 428 Indien, 399 Irak, ...) Quelle BMI
2009 beantragten in Deutschland 27.643 Personen Asyl (6.538 aus dem Irak, 3.375 aus Afghanistan, 1.429 aus der Türkei, 1.400 aus Kosovo, Iran 1.170, 1.115 Vietnam, ) Quelle: Asyl in Zahlen
8.115 Personen (28,2 %) wurde nach den Vorgaben der Genfer Flüchtlingskonvention Asyl zugesprochen. Für 1.611 Personen besteht ein Abschiebungsverbot.

2009 haben Bund und Länder für die Flüchtlingsbetreuung 145 Mio. € ausgegeben.
2010 planten Bund und Länder Ausgaben für die Flüchtlingsbetreuung in der Höhe von
140 Mio. €.

Im Vergleich zu anderen "reichen" europäischen Staaten bzw. den Nachbarländern gewährt Österreich sehr großzügig Asyl. Die Spalten "Reihung" in der folgenden Tabelle zeigen die Platzierung der Staaten, unter Berücksichtigung ihrer Einwohnerzahl (Ew., in Millionen).

2010 suchten in Österreich 11.022 Personen um Asyl an (2.323 aus Russland, 1.584 Afghanistan, 622 Kosovo,  571 Nigeria, 432 Indien,  387 Iran, 370 Georgien, 369 Türkei, 351 Serbien, 339 Irak, ...) Quelle BMI
2010 beantragten in Deutschland 41.332 Personen Asyl (5.905 aus Afghanistan, 5.555 aus dem Irak, 4.978 Serbien, 2.475 Iran, 2.466 Mazedonien, 2.235 Somalia, 1.614 Kosovo, 1.490 Syrien, 1.340 Türkei, Russland 1.199) Quelle: Asyl in Zahlen (Differenz zu EU-Statistik!)
2010 wurde in Liechtenstein kein Asylantrag positiv erledigt. Von 1998 bis Juli 2011 wurden 28 Asylanträge bewilligt.

2009: Mit 186 Asylanträgen pro 100.000 Einwohnern liegt Österreich vor der Schweiz (181 pro 100.000) und weit vor Deutschland (33 pro 100.000). Die meisten Asylansuchen wurden in Schweden gestellt (254 pro 100.000). Die USA meldeten 15 Asylanträge / 100.000, gleich viel wie die Slowakei.
2010: Mit 130 Asylanträgen pro 100.000 Einwohnern liegt Österreich direkt hinter der Schweiz (193 pro 100.000) und weit vor Deutschland (59 pro 100.000). Die meisten Asylansuchen wurden in Schweden gestellt (335 pro 100.000).

2011 suchten in Österreich 14.426 Personen um Asyl an  (3.623 aus Afghanistan, 2.319 Russland, 952 Pakistan,  611 Somalia, 484 Irak, 463 Indien,  457 Iran, 446 Algerien, 423 Syrien, 414 Türkei, ...) Quelle BMI

Asyl in Ö und europäischen Staaten 2008 + 2009 + 2010 + 2011

2008 2009 2010 2011
 

Ew.

Asylanträge Reihung Asylanträge Reihung Asylanträge Reihung Asylanträge Reihung
Österreich 8,5 12.841 4. 15.830 2. 11.050 4. 14.426
Deutschland 82,0 22.090 12. 27.650 11. 48.490 8.
Italien 60,0 30.324 8. 17.600 12. 10.050 12.
Ungarn 10,5 3.118 13. 4.670 10. 2.095 11.
Tschechien 10,5 2.719 14. 1.260 14. 780 15.
Slowenien 2,0 238 10. 180 15. 245 13.
Slowakei 5,5 910 15. 820 13. 540 14.
Schweiz 8,0

16.606

2.

14.490

3. 15.435 3. 22.551
DK 5,5 2.360 11. 3.750 7. 5.070 5.
GB 62,0 30.547 9. 29.840 9. 23.715 10.
F 62,0 35.400 7. 41.980 8. 51.595 7.
NL 17,0 13.399 5. 14.910 6. 15.100 6.
B 11,0 17.115 3. 17.190 4. 26.130 2.
Finnland 5,5 4.016 6. 5.910 5. 3.090 9.
Schweden 9,5 24.350 1. 24.190 1. 31.874 1.
Datenquelle: UNHCR 6/09 + 3/10; EUStat 3/2011 Berechnung: WEBSCHOOL

 

Das EU-Statistikamt EUROSTAT veröffentlichte eine Aufstellung der Ergebnisse der Asylverfahren in den Mitgliedstaaten inkl. Aufschlüsselung der Asylentscheidungen nach Erster und Zweiter Instanz.
Die Zahlen der Asylentscheidungen sind nicht ident mit den Zahlen der Asylanträge im Kalenderjahr, weil zum Teil auch noch über Asylverfahren aus dem Vorjahr zu entscheiden war.

Die Spalte "Reihung" in der folgenden Tabelle zeigt die Platzierung der Staaten, unter Berücksichtigung ihrer Einwohnerzahl.
8.670 Asylverfahren wurden 2008 in Schweden positiv erledigt (91 pro 100.000 Einwohner, Platz 1). Es folgt die Schweiz (71 pro 100.000 Platz 2), knapp vor Österreich (67 pro 100.000). Deutschland genehmigte 13 / 100.000 und ist gemeinsam mit Finnland Zehnter. Mit <1 liegen Spanien, Slowenien auf dem letzten Rang. NL + BE 36 , F 18, DK + GB + IT 16, DE + FI 13, HU 4, CZ + SK 2.

Asylverfahren in Ö und ausgewählten europäischen Staaten 2008

 

Ew.

Asylverfahren gewährt 1. Instanz gewährt 2. Instanz Gesamt Reihung
Österreich 8,5 13.705 3.640 2.035 5.675 3.
Deutschland 82,0 30.405 7.870 2.775 10.650 10.
Schweiz 8,0 13.805 4.830 895 5.725 2.
Italien 60,0 20.260 9.740 0 9.740 7.
Ungarn 10,5 965 395 5 400 12.
Tschechien 10,5 2.880 215. 45 260 13.
Slowenien 2,0 260 5 0 5 15.
Slowakei 5,5 445 90 10 100 13.
DK 5,5 1.725 730 160 890 7.
GB 62,0 33.525 7.080 3.110 10.190 7.
F 62,0 56.115 5.150 6.320 11.470 6.
NL 17,0 11.725 5.675 415 6.090 4.
B 11,0 18.860 3.505 400 3.905 4.
Finnland 5,5 1.770 655 85 740 10.
Schweden 9,5 31.220 7.845 825 8.670 1.
Spanien 45,0 6.250 275 15 290 15.
Datenquelle: EUROSTAT 8. 12. 2009 Berechnung: WEBSCHOOL

 

Deutschland hat ein beschleunigtes Asylverfahren an seinen Flughäfen eingerichtet. Ziel ist, "Personen, die erkennbar ohne jeglichen Schutzbedarf sind, gar nicht erst einreisen zu lassen".   Anfragebeantwortung im Bundestag am 10. 1. 2012
Der Ausländeranteil an der Gesamtbevölkerung beträgt in
Deutschland 7,3 Millionen (8,9 Prozent), davon sind 2,6 Millionen türkischer Abstammung. 2006
In Deutschland leben 15 Mio. Menschen nichtdeutscher Herkunft, 6,7 Mio. sind Ausländer. 5/2009
Seit 2001 bekamen >500.000 Ausländer einen deutschen Pass.
In Japan sind 2,2 Millionen
(1,7 Prozent der Gesamtbevölkerung) Ausländer registriert. Gut 55 % ist der Anteil an Koreanern und Chinesen, die seit mehreren Generationen in Japan leben (z. B. die Nachkommen jener fast 1 Million Koreaner, die während des 2. Weltkriegs nach Japan verschleppt wurden). Stand Ende 2009

Der Ausländeranteil an der Gesamtbevölkerung beträgt in der
Schweiz 22 %! = 1.680.197. Davon sind 290.000 Italiener, 250.000 Deutsche, 205.000 Portugiesen, 149.000 Serben.  BfM Migrationsbericht 2009.

In
Österreich beträgt die Zahl der Ausländer 927.612 (davon 368.178 in Wien), das sind 11 % der Gesamtbevölkerung (8,404 Mio.).
Der überwiegende Teil stammt aus dem ehemaligen Jugoslawien (294.337), türkische Staatsbürger stellen mit 113.457 nach den Deutschen (146.392) die drittstärkste Gruppe. 2010 wanderten 98.262 Ausländer ein, 66.404 Ausländer verließen Österreich.
Ausländeranteil in Wien 21,48 %, V 13,1 %, S 12,8 %, T 11 %, 8,1 %, K 7 %, St + 6,9 %, B 5,7 %
Quelle: Statistik Austria Stand 1. 1. 2011 (veröffentlicht 19. 5. 2011)

1999 lebten 200.000 ethnische Albaner (entspricht sind 10 Prozent der albanischen Bevölkerung des Kosovo) in der Schweiz. In diesem Jahr gab es auch den Höchststand an Asylanträgen: 47.513 - 2000 19.750, 2001 21.854.
2002
wurden in der Schweiz 26.987 Asylanträge eingereicht, 2003 waren es 21.759 (2.375 aus Angola, Kongo, Nigeria, Liberia und Guinea. 1.444 Iraker, 512 Russen, 756 Georgier, 729 aus Bosnien-Herzegowina), 2004 nur noch 15.061 (Hauptanteil aus Serbien, Türkei, Georgien, Irak, Bulgarien), 2005 nahm die Antragszahl auf 10.795 (Serbien 1.506, Türkei, Somalia, Irak, Bulgarien, Georgien, Russland) ab. 1.497 politische Flüchtlinge erhielten Asyl, 4.436 Personen durften trotz Ablehnung wegen "unzumutbarer Rückkehr" vorläufig bleiben. Verschärftes Schweizer Asylgesetz
2006 stellten 11.173 Personen einen Asylantrag (Serbien 1.225, Eritrea 1.201, Irak 816, Türkei 693, VR China 475, Russland 426).
2007 stellten 10.844 Personen einen Asylantrag (Serbien 953, Eritrea 1.662, Irak 935, Türkei 621, Sri Lanka 618 VR China 475). 1.561 erhielten Asyl.
2008 stellten 16.606 Personen einen Asylantrag (Eritrea 2.849, Somalia 2.014, Irak 1.440, Sri Lanka 1.262 Serbien 1.186, Nigeria 988, Türkei 519, Georgien 481). 2.261 erhielten Asyl. Quelle: Bundesamt für Migration  www.bfm.admin.ch
2009 stellten 16.005 Personen einen Asylantrag (Nigeria 1.786, Eritrea 1.724, Sri Lanka 1.415, Irak 935, Somalia 753, Afghanistan 751, Kosovo 694, Georgien 638, Serbien 575, Türkei 559). 2.622 erhielten Asyl.  Quelle: Bundesamt für Migration  www.bfm.admin.ch
2010 stellten 15.567 Personen einen Asylantrag (Nigeria 1.969, Eritrea 1.799, Sri Lanka 939, Serbien 910, Afghanistan 670, Irak 659, Georgien 642, Kosovo 602, Türkei 530, Syrien 469). 3.449 erhielten Asyl.  Quelle: Bundesamt für Migration  www.bfm.admin.ch
2011 stellten 22.551 Personen einen Asylantrag (Nigeria 1.895, Eritrea 3.356, Tunesien 2.574, Serbien 1.217, Afghanistan 1.052, Mazedonien 926, Syrien 826, China 696, Somalia 636, Kosovo 634, Algerien 621, Irak 504, Marokko 495,...). 3.711 erhielten Asyl.  Quelle: Bundesamt für Migration  www.bfm.admin.ch

Im Kanton Zürich erhält ein Asylwerber pro Tag 8 Euro (12 Franken) Taschen- und Essensgeld.
In Liechtenstein erhält ein Asylwerber pro Tag 9 Franken Essensgeld. 2010 wurde ein zusätzliches Taschengeld von täglich 3 Franken gestrichen. Jeder Asylwerber kostet das Fürstentum 55 Franken täglich. Quelle: NZZ 8. 8. 11
In Wien erhält der Tierschutzverein von der Stadt für einen Hund pro Tag 11,1 Euro für einen Katze pro Tag 7,9 Euro.

Im Vorfeld der Volksinitiative am 17. Mai lud die SVP zu einem Parteitag (2. 5. 09). Nationalräte nahmen Stellung zum Thema Ausländer- und Asylpolitik. Kritisiert wurden besonders

  • die Asylindustrie, bestehend aus Betreuern, Juristen, Dolmetschern und anderen Berufsleuten, die zwecks Erhaltung ihrer Beschäftigung die konsequente Anwendung des Asylgesetzes torpediere.
  • die Anerkennung von Dienstverweigerern, ob verfolgt oder nicht, als Flüchtlinge
  • die Zahlungen für Sozialleistungen in die Länder des Balkans und die Türkei.

In den 51 Industriestaaten wurden 2008 383.000 Asylanträge (2007: 341.000) gestellt. Nach Herkunftsstaaten gereiht kommen die meisten Antragsteller aus dem Irak (40.500), es folgen Somalia (21.800), Russland (20.500) und Afghanistan (18.500). Quelle: UNHCR

Einbürgerungen wurden in Österreich im Jahr 2000 24.645, 2001 31.731, 2002 36.011, 2003 44.694, 2004 42.174,  2005 35.417, 2006 26.259,  2007 14.041, 2008 10.258 und 2009 7.978  vorgenommen. siehe STAATSBÜRGERSCHAFT

 

SUBVENTIONEN DER GEMEINDE WIEN für INTEGRATIONSVEREINE
Beschlüsse des Wiener Gemeinderats, Sitzung vom 26. 1. 2011

Subventionsempfänger Betrag
Verein Projekt Integrationshaus (00019-2011/0001-GIF; MA 17, P 1)

199.583

Interface Wien GmbH (00031-2011/0001-GIF; MA 17, P 3)  Integration von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen mit Migrationshintergrund 2.920.882
   davon als Kofinanzierung für das EFF Projekt "MoWien" 45.082
Diakonie – Flüchtlingsdienst gemeinnützige GmbH. INTO Wien-Integration von Flüchtlingen (00032-2011/0001-GIF; MA 17, P 4) 45.825
Verein ZARA – Zivilcourage und Anti-Rassismus Arbeit (00033-2011/0001-GIF; MA 17, P 5) 86.935
Verein Station Wien – Verein zur Förderung des kulturellen Austausches zwischen In- und Ausländern (00035-2011/0001-GIF; MA 17, P 6) 643.942
Verein Schwarze Frauen Community für Selbsthilfe und Frieden (00037-2011/0001-GIF; MA 17, P 7) 22.000
Verein Beratungszentrum für Migranten und Migrantinnen (00045-2011/0001-GIF; MA 17, P 9) 367.999
Verein Miteinander Lernen - Birlikte Öğrenelim (00046-2011/0001-GIF; MA 17, P 10) 132.692
Verein Helping Hands Koordinationsbüros für integrative und antirassistische Projekte (00047-2011/0001-GIF; MA 17, P 11) 30.500
Verein für Beratung ausländischer Schülerinnen bzw. Schüler in Wien (00050-2011/0001-GIF; MA 17, P 12) 52.078
Verein Vereinigung für Frauenintegration Amerlinghaus (00051-2011/0001-GIF; MA 17, P 13) 63.678
Erstellung eines Wiener Integrations- und Diversitätsmonitors 2011 (00052-2011/0001-GIF; MA 17, P 14) 50.000
Verein LEFÖBeratung, Bildung und Begleitung für Migrantinnen (00053-2011/0001-GIF; MA 17, P 15) 102.266
Verein Peregrina - Bildungs-, Beratungs- und Therapiezentrum für Immigrantinnen (04766-2010/0001-GIF; MA 17, P 16) 163.618
Verein Piramidops (04767-2010/0001-GIF; MA 17, P 17) Frauentreff für Migrantinnen 86.019
Verein "WUK - Verein zur Schaffung offener Kultur- und Werkstättenhäuser" (04768-2010/0001-GIF; MA 17, P 18) 37.301
Verein Orient Express - Beratungs-, Bildungs- und Kulturinitiative für Frauen (04769-2010/0001-GIF; MA 17, P 19) 84.096
Verein Orient Express - Beratungs-, Bildungs- und Kulturinitiative für Frauen (04895-2010/0001-GIF; MA 57, P 20) 89.500

 

"Wir waren eine Gesellschaft der Gescheiterten: der Trunksucht Verfallene, Unfähige, Schwache, Verlorene; alle, die nicht in der Lage gewesen waren, sich gegen die widrigen Umstände in einem Land durchzusetzen, flohen jetzt elendiglich in ein anderes; und auch wenn ein oder zwei in Zukunft Erfolg haben mochten, hatten bereits alle einmal versagt. Wir waren eine Schiffsladung voll Versager, die gebrochenen Menschen Englands."

"Emigrant aus Leidenschaft. Literarischer Reisebericht."  ROBERT LOUIS STEVENSON

 

Der Erwerb der Staatsbürgerschaft im Asylland ist je nach EU-Staat unterschiedlich geregelt:
 

Belgien 5 Jahre Irland 5 Jahre
Dänemark 7 Jahre Italien 10 Jahre
Spanien 10 Jahre Luxemburg 5 Jahre
Finnland 5 Jahre Niederlande 5 Jahre
Frankreich 5 Jahre Österreich 10 Jahre
Großbritannien 5 Jahre Portugal 10 Jahre
Deutschland 10 Jahre Schweden 5 Jahre
Griechenland 5 Jahre

 

"...Die Tschetschenen, Türken und Schwarzafrikaner, die brauchen wir nicht, aber die Tschechen, Slowaken, Polen, Ungarn und die Slowenen sind unsere Leute. Mit denen haben wir Jahrhunderte zusammengelebt, die sind ungefähr auf unserem Kulturniveau, wenn nicht ganz, aber doch adäquat. Warum nicht die?
... Die Moslems sind nicht integrierbar, das ist ein Irrtum. Sie wollen nicht, warum auch? Sie wollen ihr eigenes Leben behalten, warum auch nicht? Aber bitte nicht in Wien, sondern in der Türkei. Was machen die Tausenden Schwarzafrikaner hier, wozu werden die hier aufgenommen? Sie werden hier nie Wurzeln fassen."

FRANZ OLAH in einem Interview

 

Die Parlamentarische Versammlung des Europarates hat im Oktober 2002 das Ministerkomitee der Organisation aufgefordert, ein internationales Rechtsinstrument betreffend die illegale Zuwanderung auszuarbeiten.

Menschen, die keinen Anspruch auf internationalen Schutz haben, aber aus wirtschaftlicher Not in ein europäisches Land kommen, versuchen oft, das Asylsystem auszunutzen. In vielen Ländern kommt es als Reaktion darauf zu einer immer schärferen Abschiebepraxis.
In Österreich versuchte das Fremdenrechtspaket 2005 eine klare Unterscheidung zwischen Asyl und Zuwanderung. Die Regierungserklärung vom November 2008 (Regierung Faymann) knüpfte daran an
Seite 99 bis 102
"Unser Asylsystem darf nicht als Deckmantel für kriminelle Handlungen missbraucht werden. ..." Seite 99 / 1.1.

 

Anzeige in ÖSTERREICH am 28. 10. 2007
 

Asyl: Gleiches Recht für alle!

 
Wenn Asylfälle an die Öffentlichkeit gebracht werden, muss die ganze Wahrheit auf den Tisch. Und zwar freiwillig!

Von jedem Niederösterreicher, der im öffentlichen Dienst arbeiten will, wird ein Strafregisterauszug (früher: Leumundszeugnis) verlangt.
Warum sollte das nicht auch für jemanden gelten, der Österreicher werden will?

Deshalb ist es nur recht und billig, wenn die Behörden den Strafregister-auszug eines Asylwerbers in so einem Fall veröffentlichen dürfen.

Wer als politisch Verfolgter nach Niederösterreich kommt, hier arbeiten will und nach unseren Gesetzen lebt, ist bei uns willkommen.
Wer aber aus anderen Gründen zu uns kommt, sich an den Rand stellt und die Gesetze nicht einhalten will, der hat bei uns keinen Platz.

Deshalb volle Zustimmung für den Vorschlag
von Landeshauptmann Dr. Erwin Pröll.

Initiative für ein ehrliches UND menschliches Niederösterreich.

 

ÖSTERREICH
2006 stammten 28,3 % (= 67.419) aller Tatverdächtigten aus dem Ausland. Davon waren 13.295 Asylwerber.
2008 stammten 27,2 % (= 65.316) aller Tatverdächtigten aus dem Ausland. Davon waren 9.877 Asylwerber.
2010 stammten 29,5 % (= 69.188) aller Tatverdächtigten aus dem Ausland. Davon waren 8.498 Asylwerber.

Von den bis 10. September 2010 in Wien wegen Drogendelikten Festgenommenen 1.108 Ausländern waren  661 Asylwerber (59,6 %).

2009
wurden 2.775 Personen wegen Verstößen gegen das Suchtmittelgesetz festgenommen. 1.564 (=56 %) waren Ausländer. Die größten Gruppen stellten Nigeria (471), Serbien (133) und Gambia (129).
2009 wurden 3.928 Personen wegen Verstößen gegen das Suchtmittelgesetz verurteilt. 1.427 (=36 %) waren Ausländer. Die größten Gruppen stellten Nigeria (372), Serbien (145) und die Türkei (97).
2010 wurden 4.363 Personen wegen Verstößen gegen das Suchtmittelgesetz verurteilt. 1.659 (=38 %) waren Ausländer. Die größten Gruppen stellten Nigeria (...), Serbien (145) und die Türkei (137).Quelle: Sicherheitsbericht 2010 BMJ

2010 wurden 9.418 Illegale aufgegriffen, den größten Anteil stellten Afghanistan (1.169) und Russland (1.086).
42 % hatten den Weg über Italien genommen, 24 % über Ungarn, 8,1 % kamen über die slowenische Grenze. Quelle: Anfragebeantwortung im NR am 22. 2. 2011

2009 waren in der SCHWEIZ  48 % der Personen, die eines Verstoßes gegen das Strafrecht beschuldigt wurden, Ausländer.
Türken, Serben, Kosovaren und Montenegriner werden 3 x so oft straffällig als ihr Bevölkerungsanteil beträgt (Anteil an der Bevölkerung 2,3 %; Anteil an StGB-Delikten 7,5 %).

2010 waren in der SCHWEIZ 72 % der Inhaftierten Ausländer, bei den Untersuchungshäftlingen betrug der Ausländeranteil 81 %. Stand 1. 9. 10

 Quelle: BMI + BKA / SCHWEIZER Bundesamt für Statistik BfS

 

... Die Zivilflüchtlinge aus dem Süden sind bereits seit einigen Monaten unterwegs, die anderen seit gestern. Die Bauern mit ihren Pferden, Kühen, Mauleseln; die besiegten Soldaten kommen mit ihren Gewehren, Kanonen, Militärfahrzeugen. Selbst Fliegergeschwader landen im nahen Carcassone. Apokalyptischer Exodus. In geringster Zeit haben 250.000 Menschen die Pyrenäen überquert, 10.000 Kriegsverwundete, 170.000 Frauen, 70.000 Männer. Die schiere Masse verwandelt anfängliches Mitgefühl in Feindseligkeit, in Fremdenhass - obwohl man doch auf beiden Seiten der Grenze Katalane ist.

"Einmal Lager, immer Lager"  IRÈNE ALENFELD 

 

Seit 15. Jänner 2003 ist im Raum der EU das System EURODAC zur Identifizierung von Fingerabdrücken in Betrieb. Die Mitgliedstaaten müssen diese biometrischen Daten von allen Personen ab 14 Jahren erfassen, die einen Asylantrag stellen oder beim illegalen Grenzübertritt aufgegriffen werden. 

Zur Erfassung dieser Merkmale wurden in Österreich zwölf "Live Scanner" (Gesamtwert 1,7 Millionen Euro) installiert. Die Fingerabdrücke werden registriert, indem jeder Finger einzeln auf einer Glasplatte abgerollt wird.

Die Fingerabdrücke werden anschließend zur Speicherung in die von der EU-Kommission verwaltete zentrale Datenbank weiter geleitet. Auch Norwegen und Island sind an dieses System angeschlossen.

Für die Prüfung eines Asylantrages ist laut "Dubliner Erstasylabkommen" jener Mitgliedstaat zuständig, der als erster die Einreise des Gesuchstellers - bewusst oder ungewollt - ermöglicht hat. Begibt sich der Asylsuchende in ein anderes EU-Land, besteht seitens des Erstasyllandes eine Rückübernahmepflicht.
Bereits 2003 konnten die Behörden anderer EU-Staaten 3067 Treffer mit Bezug auf österreichische Eingaben erzielen. Dabei handelte es sich um Personen, die bereits in Österreich einen Asylantrag gestellt hatten, danach untergetaucht waren und es in einem anderen EU-Land noch einmal versucht haben. Zum Beispiel hat eine Asylwerberin im September 2003 einen Asylantrag in Frankreich gestellt, ein paar Tage danach in den Niederlanden, kurz darauf in Belgien und schließlich, Mitte Dezember, in Österreich. Sie gab jedes Mal einen anderen Namen und eine andere Fluchtgeschichte an. Sie wurde an Frankreich zurück gestellt.

 

Am 26. August 2001 war das norwegische Containerschiff "Tampa" von der australischen Küstenwache aufgefordert worden, unweit der Westaustralien vorgelagerten Weihnachtsinsel über 400 Flüchtlinge von einem sinkenden Fischerboot aufzunehmen. Danach aber wurde dem Kapitän die Landung auf der Weihnachtsinsel verweigert.
In den vier vorhergegangenen Monaten waren bereits 3.500 Bootsflüchtlinge in Australien eingetroffen. Die national-liberale Koalitionsregierung von Premierminister Howard wollte ein Zeichen setzen. Schließlich waren im November Neuwahlen fällig. Er bezeichnete die Bootsflüchtlinge als "illegal" und sprach von "potenziellen Terroristen". Die Marine hätte Beweise dafür, dass Bootsflüchtlinge gedroht hätten, ihre Kinder über Bord zu werfen, um eine Aufnahme zu erzwingen. Diese Behauptung stellte sich später als unwahr heraus.
Howard vermochte zwei arme Nachbarstaaten, Papua-Neuguinea und Nauru, zu überzeugen auf Kosten Australiens Auffanglager für Bootsflüchtlinge zu bauen. Insgesamt wurden 1.400 Asylsuchende von sieben aufgebrachten Booten in diese Lager gebracht. Australien hat bis heute nicht einen der Tampa-Flüchtlinge aufgenommen, Neuseeland dagegen 180.
Im Laufe der Zeit stellte sich heraus, dass viele Asylwerber nicht aus gefährdeten Ländern stammten. Das Einwanderungsministerium glaubt, dass ohne den Tampa-Entscheid binnen kurzer Zeit 12.000 Bootsflüchtlinge angekommen wären.
Ende Dezember 2002 versuchten 20 Asylwerber aus dem Lager Villawood bei Sydney auszubrechen. Sie steckten Baracken in Brand und griffen das Wachpersonal an. Schaden: 9 Millionen australische Dollar (4,6 Millionen Euro). Zahlreiche Politiker haben Menschenrechtsorganisationen vorgeworfen, die Gewalttaten zu schüren und zu verteidigen.

2009 gab es in Australien 400 Asylsuchende. Sie waren allesamt illegal eingereist und in Internierungslagern untergebracht. Die Kosten für ihre Unterbringung, umgerechnet 65,- €/Tag, hatten sie bis April 2009 selbst zu tragen. Seither werden nur noch Asylsuchende, die wegen Menschenschmuggels oder illegalen Fischens verurteilt sind, zur Kasse gebeten. Die Kosten für ihre Deportation müssen jedoch alle illegal Eingereisten begleichen.
Australien nimmt jährlich mindestens 13.000 Personen aus humanitären Gründen auf.

 

März 2007 - Um 180.000 zur Ausreise verpflichtete Ausländer, deren Asylanträge - zum Teil schon vor Jahren - abgelehnt worden waren, kam es in Deutschland zu einem Streit zwischen dem Bund und einigen Ländern. Die Länder-Innenminister verlangten für eine Aufenthaltsgewährung ein bestehendes Arbeitsverhältnis ab September 2007, die Bundesregierung einen Beschäftigungsnachweis über 15 Monate im Zeitraum Juli 2007 bis Ende Dezember 2009.
Schlussendlich wurde den Antragstellern ein dauerhaftes Bleiberecht zugesprochen, die

  • bis Ende 2009 Arbeit gefunden haben
  • seit acht Jahren (mit Kindern seit sechs Jahren) in Deutschland geduldet sind
  • keine Straftaten begangen haben
  • Deutsch sprechen.
  • Weiters droht Ausländern, die sich weigern, an Integrationskursen teilzunehmen, ein Kürzung der Sozialleistungen.

Die größte Gruppe (68.000) stellten Personen aus dem ehemaligen Jugoslawien, 19.000 kamen aus Afrika, 13.000 aus der ehemaligen Sowjetunion, 9.000 aus dem Irak.

 

Nach einer bilateralen Vereinbarung mit Brasilien legalisierte Portugal den Aufenthalt aller brasilianischer Zuwanderer, die sich vor 11. Juli 2003 illegal in Portugal aufhielten. Statt angenommener 15.000 meldeten sich 29.486 "Illegale". Damit stieg die Zahl legal niedergelassener Brasilianer auf 90.000. Insgesamt befanden sich im September 2003 eine halbe Million Ausländer mit Arbeits- oder Aufenthaltsbewilligung in Portugal. Das entspricht 5 % der Gesamtbevölkerung.

 

Von Februar bis Mai 2005 konnten in Spanien Personen, die sich ohne Genehmigung der Behörden im Land befanden, ihren Aufenthalt legalisieren lassen. Voraussetzungen waren

  • eine Bestätigung der Einwohnerkontrolle, dass sie vor dem 8. August 2004 in spanischen Gemeinde ihren Wohnsitz hatten oder
  • eine Ablehnung der Eintragung ins Einwohnerregister oder
  • ein Asylgesuch oder
  • ein nicht befolgter Ausweisungsbescheid (!)

Ferner

  • ein gültiger Arbeitsvertrag und
  • ein Leumundszeugnis.
700.000 Illegale haben eine Niederlassungsbewilligung beantragt.

 

Im Vergleich zum Vorjahr ist die Zahl der Asylgesuche in Großbritannien im September 2003 mit 4.225 auf weniger als die Hälfte zurück gegangen (im Vorjahr 8.770). Dies hat mehrere Gründe:

  • die Schließung des französischen Lager Sangatte, das zum Ausgangspunkt des Menschenschmuggels über den Ärmelkanal geworden war,

  • die Liste der als sicher geltenden Staaten, in welche Antragsteller sofort zurückgewiesen werden, wurde verlängert

  • Asylsuchende, die ihren Antrag nicht sofort bei der Einreise gestellt haben, erhalten keine öffentliche Unterstützung

  • Asylsuchende, die vor der Ankunft auf britischem Boden ihre Reisedokumente vernichten, um nicht abgewiesen werden zu können, werden bestraft

  • Bewerbern, deren Antrag abgelehnt wurde, und die das Angebot eines bezahlten Heimflugs nicht annehmen, wird die Sozialhilfe entzogen.

 

Die deutsche Hilfsorganisation Komitee Cap Anamur versorgt weltweit Hungernde, finanziert Spitäler und lässt Minen räumen. Im Juli 2004 inszenierte die NGO einen Medienzirkus um die Rettung afrikanischer Flüchtlinge. Der Leiter der Organisation wollte damit die EU zur Änderung ihrer Asylpolitik zwingen.
Sechs Tage ließ er das im Besitz von Cap Anamur befindliche, gleichnamige Hochseeschiff - das 37 Schiffbrüchige (angeblich Flüchtlinge aus dem Sudan) aufgenommen hatte - im Mittelmeer kreuzen, damit er genug Zeit fand mit Kamerateams und jeder Menge Medienvertreter an Bord zu gehen, dann erzwang er die Einfahrt in den Hafen von Porto Empedocle (Italien).
 

Die Flüchtlinge - wie die italienischen Behörden ermittelten, kamen sie nicht aus dem Sudan, sondern aus Ghana, Niger und Nigeria - hätten schon in Malta Asyl beantragen müssen (erstes EU-Land, dessen Staatsgebiet sie erreichten), den maltesischen Behörden gegenüber verschwieg der Kapitän ihre Anwesenheit.

NZZ 18. 7. 04

 

Laut Presseberichten erreichen die Migranten Agathonissi (Anm. webschool: kleine griechische Insel mit ~100 Einwohnern) neuerdings vor allem mit Schlauchbooten. Das hat Methode: Werden sie auf der Fahrt von der Seepolizei entdeckt, genügt ein Messerstich, um die Wand des Schlauchboots aufzuschlitzen. Gemäß dem internationalen Seerecht gelten die Insassen eines sinkenden Boots als Menschen in Seenot und müssen gerettet werden. ...

NZZ 26. 6. 09

 

Einen Vergleich der rechtlichen Bestimmungen für Migranten stellt der MIPEX (Migrant-Integration-Policy-Index) an. Nach 148 Kriterien wird das Wohlbefinden der Migranten bewertet. Die EU finanziert die Untersuchung, erfasst sind neben den EU-Staaten noch die Schweiz, Norwegen, Kanada und die USA. Besonders schlecht schneiden die Schweiz und Österreich ab. Obwohl sie bei den Asylwerbern - nach Schweden - die beliebtesten Ziele sind. Sie sind sogar hinter Griechenland gereiht, wohin man trotz Erstantragsregelung keine Asylwerber mehr zurückschicken darf.
MIPEX 2010:
 
Schweden 83
Portugal 79
Kanada 72
Finnland 69
Niederlande 68
Belgien 67
Norwegen 66
Spanien 63
USA 62
Italien 60
Luxemburg 59
 
Deutschland 57
GB 57
Dänemark 53
Frankreich 51
Griechenland 49
 
Irland 49
Slowenien 49
Tschechien 46
Estland 46
Ungarn 45
 
Rumänien 45
Schweiz 43
Österreich 42
Polen 42
Bulgarien 41
 
Litauen 40
Malta 37
Slowakei 36
Zypern 35
Lettland 31
 

 

 

Neues Schweizer Asylgesetz

2004 lehnte das Schweizer Volk zwei Anträge für eine erleichterte Einbürgerung von Ausländern der zweiten und dritten Generation ab.
2006 sprachen sich die Schweizer mit deutlicher 2/3 Mehrheit für eine Verschärfung des Asyl- und Ausländergesetzes aus.
Für das Asylgesetz stimmten 1.598.549, dagegen 760.832, für das Ausländergesetz stimmten 1.601.930, dagegen 755.231. Die Stimmbeteiligung war mit 48,2 Prozent leicht überdurchschnittlich. Seither

  • gibt es für Asylwerber ohne gültige Ausweispapiere kein Asylverfahren (in Ö gibt es ein Asylverfahren auch ohne Ausweispapiere)
  • können Asylwerber ohne gültige Ausweispapiere ausgewiesen werden
  • kann die Ausweisungshaft max. 18 Monate betragen (in Ö max. 10 Monate)
  • können Minderjährige bis 12 Monate in Haft genommen werden (in Ö keine Haft bis 14 Jahre, bis 16 Jahre nur in Ausnahmefällen)
  • erhalten abgewiesene Asylsuchende nur noch Nothilfe (in Ö volle Sozialhilfe)

In der Schweiz waren 2007 43,9 Prozent aller Sozialhilfeempfänger Ausländer. 1/3 davon sind Türken und Europäer aus Staaten außerhalb der EU und der EFTA (z. B. Nachfolgestaaten Jugoslawiens, Albanien, Russland, ...). Am höchsten liegt das Sozialhilferisiko bei Afrikanern,  Personen aus Lateinamerika und Asien. Quelle: Bundesamt für Statistik, 5/2009

In Zürich wird nur eingebürgert, wer Stand 11/2007

  • mindestens 12 Jahre ununterbrochen in der Schweiz und sechs Jahre davon in der Stadt Zürich gelebt hat
  • keine Vorstrafen aufweist
  • keine Steuerschulden hat
  • zur Verständigung Deutsch beherrscht
  • sich und seine Familie selbst ernähren kann

Für die Ausschaffung krimineller Ausländer waren bei der Volksabstimmung am 28. November 2010 52,9 % der Stimmbürger.
Die SVP beklagt eine mangelnde Umsetzung des Volkswillens:


Bild: SVP-
Inserat in der NZZ 1. Juli 11

2009 wurden 360 Ausschaffungshäftlinge (in Ö: "Schubhäftlinge") abgeschoben.

Jährlich stellen 13.000 bis 14.000 Personen einen Asylantrag, davon im Jahr 2010 ~18 % mit Erfolg (2009: 16,3 %). Die Kantone sind verpflichtet für alle Asylbewerber zu sorgen. Die Aufteilung auf die Kantone erfolgt wie in Ö nach einem Verteilungsschlüssel. Nach sechs Monaten im kantonalen Durchgangszentrum fällt den Gemeinden die Aufgabe der Unterbringung zu. Ihre Aufnahmequote ist mit 0,5 % der Wohnbevölkerung erreicht.

 

Dänemark
100 Punkte benötigt seit 2010 eine Person, welche in Dänemark die nach vier Jahren mögliche, unbefristete Aufenthaltserlaubnis erhalten möchte.
  • 70 Punkte gibt es für einen mindestens 4 Jahre dauernden, legalen Aufenthalt im Land, davon muss die Person die letzten 2,5 Jahre voll beschäftigt gewesen sein, keine staatlichen Leistungen konsumiert, eine Integrationserklärung unterzeichnet, einen Sprachtest bestanden, keine Vorstrafen und keine Schulden gegenüber dem Staat haben.
  • jeweils 15 Punkte gibt es für
    + zusätzliche 1,5 Jahre Arbeit
    + in Dänemark abgeschlossene Ausbildung
    + Dänisch-Test für Fortgeschrittene
    + Mitbürger-Test
    + mindestens einjährige ehrenamtliche Tätigkeit im Vereinswesen

Eine unbedingte Gefängnisstrafe verlängert die Wartefrist auf mindestens 8 Jahre.
Familiennachzug ist erst erlaubt, wenn sich die in Dänemark lebende Person seit 3 Jahren ohne öffentliche Hilfe selbst versorgt.
Ehepartner aus Nicht-EU-Staaten, die noch nicht 24 Jahre alt sind, dürfen schon seit 2001 nicht zuziehen.
Allein einreisende Flüchtlingskinder sollen in Transitunterkünften im Nordirak oder in Afghanistan untergebracht werden.

Aus NZZ 22. 3. 10

 

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