DEUTSCHE STAATSBÜRGERSCHAFT SCHWEIZER STAATSBÜRGERSCHAFT US-STAATSBÜRGERSCHAFT
WISSENSTESTS FÜR DIE EINBÜRGERUNG IN ÖSTERREICH: BUNDESFRAGEN LÄNDERFRAGEN: B K NÖ OÖ S ST T V W
WISSENSTEST FÜR DIE EINBÜRGERUNG IN DEUTSCHLAND DEUTSCHKENNTNISSE
| Staat: die zur Führung eines glückseligen Lebens ausreichende Vereinigung einer Anzahl von Menschen. |
STAATSBÜRGERSCHAFT |
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"Definitionen" PLATON |

| Im Sinne des
Staatsbürgerschaftsgesetzes ist STAATSBÜRGER
ohne Unterschied des Geschlechts eine Person, welche die
österreichische Staatsbürgerschaft besitzt. Alle
anderen Personen werden vom Gesetz als
FREMDE bezeichnet. Bevölkerungsstand am 1. 1. 2010: 8.374.872, davon 895.563 Fremde Quelle: Statistik Austria Die
Staatsbürgerschaft kann auf verschiedene Weise erworben werden. Der
einfachste Weg ist, "richtig" geboren zu werden: Verleihung dafür muss der Fremde seit mindestens 10 Jahren seinen Hauptwohnsitz in Österreich haben. Es darf kein Aufenthaltsverbot bestehen und der Antragsteller muss seinen gesicherten Lebensunterhalt für die letzten drei Jahre (kann auch Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe gewesen sein) nachweisen. Wenn es möglich und zumutbar ist, muss der Fremde seine bisherige Staatsangehörigkeit zurücklegen (innerhalb von zwei Jahren). Fremde müssen über "entsprechende Kenntnisse der deutschen Sprache" (Niveau der 4. Klasse Hauptschule) verfügen - darüber muss ein mündlicher Test absolviert werden. Ein Landeskundetest ist schriftlich abzulegen. Ausschließungsgründe sind:
Antragsteller müssen in der Lage sein,
Unterhaltspflichten nachzukommen, womit
Sozialhilfeempfänger als zukünftige Staatsbürger ausscheiden. Wer z. B.
zweimal wegen zu hoher Geschwindigkeit den Führerschein verliert, dessen
Wartefristen beginnen erneut. |

| Besonders schnell
gibt es die Staatsbürgerschaft, wenn die Bundesregierung (=Ministerratsbeschluss)
bestätigt, dass die Verleihung wegen der
vom Fremden bereits erbrachten und von ihm noch zu erwartenden
außerordentlichen Leistungen im Interesse der
Republik liegt. Oft bei Sportlern (Handball, Ski, Boxen,...),
Künstlern und Investoren gerechtfertigt ist (Staatsbürgerschaftsgesetz
§10 Abs. 6).
Dieser Personenkreis muss
NICHT auf
die bisherige Staatsbürgerschaft vezichten. Spezialisierte Agenturen, z. B. Henley & Partners www.henleyglobal.com, bieten ausländischen Investoren Hilfe beim Erwerb der besonders begehrten Staatsbürgerschaften von Österreich, Schweiz, Belgien, GB, USA, Slowakei, ... Zu Österreich erfahren die Interessenten auf der Website über die zu erbringenden Voraussetzungen u. a.
und welche Vorteile mit dem Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft verbunden sind, z. B.
Fremde erhalten
die Staatsbürgerschaft, wenn der Ehegatte
Staatsbürger ist und im gemeinsamen
Haushalt lebt, die Ehe seit mindestens sechs Jahren aufrecht ist
und sie ihren Hauptwohnsitz seit mindestens sechs
legal Jahren in Österreich
haben. Nicht nur Muskeln
können die Einbürgerung beschleunigen, es geht auch mit Hirn: Personen, die aus
politischen Gründen flüchten mussten und das den Behörden schriftlich
melden (=anzeigen), erhalten die Staatsbürgerschaft sofort: 2010 erhielten 6.145 Personen die Staatsbürgerschaft, 2009 waren es 7.978, 2008 10.268, 2007 14.041, 2006 26.259, 2005 35.417, 2004 42.174, im Rekordjahr 2003 wurden 45.112 Fremde aus 92 Herkunftsländern österreichische Staatsbürger (2002 waren es 36.011). Spitzenreiter 2003 war die Türkei (13.665), gefolgt von Serbien-Montenegro (9.836), Bosnien-Herzegowina (8.268) und Kroatien. Kaum verändert die Reihung 2004: Türkei (13.024), vor Bosnien-Herzegowina (8.268), Serbien-Montenegro (7.260), Kroatien (2.213) und Rumänien (1.376) 2005: Türkei (9.562), vor Bosnien-Herzegowina (7.033), Serbien-Montenegro (6.694), Kroatien (2.277) und Rumänien (1.130) 2006: Türkei (7.549) vor Bosnien-Herzegowina (4.597), Serbien-Montenegro (4.834), Kroatien (2.497) und Rumänien (983) 2007: Türkei (2.077), Bosnien-Herzegowina (3.329), Serbien (4.216), Kroatien (1.349), Rumänien (455), Polen (172), Indien (137) 2008: Türkei (1.664), ehem. Jugoslawien (6.003), EU 27 (854), übrige europäische. Staaten (289), sonstige Staaten + staatenlos (1.307), außereuropäische Staaten + Israel (151) 2009: Türkei (1.242), ehem. Jugoslawien (4.181), EU 27 (859), übrige europäische. Staaten (291), sonstige Staaten + staatenlos (1.306), außereuropäische Staaten + Israel (111) und 2010: Bosnien-Herzegowina (1.279), Türkei (937), Serbien (829), Kroatien (456), Kosovo (437), Mazedonien (150), Deutschland + Russland (jeweils 140), Rumänien (114), Afghanistan (113), Iran (111)
Einbürgerungen nach
Bundesländern: |
| 2004 | 2005 | 2006 | 2007 | 2008 | 2009 | 2010 | 06/2011 | |
| Wien | 16.826 | 12.240 | 8.654 | 5.200 | 3.782 | 2.855 | 1.755 | 1.014 |
| OÖ | 6.046 | 5.152 | 4.128 | 2.025 | 1.458 | 1.313 | 995 | 503 |
| NÖ | 5.123 | 4.915 | 3.961 | 1.721 | 1.550 | 1.202 | 799 | 595 |
| T | 3.431 | 2.540 | 2.027 | 1.162 | 800 | 632 | 574 | 350 |
| ST | 3.388 | 3.815 | 2.220 | 1.091 | 805 | 557 | 430 | 223 |
| S | 2.758 | 2.086 | 1.481 | 897 | 586 | 518 | 516 | 249 |
| V | 2.304 | 1.942 | 1.482 | 1.039 | 680 | 425 | 467 | 238 |
| K | 1.581 | 1.534 | 1.292 | 631 | 427 | 319 | 471 | 178 |
| B | 660 | 652 | 501 | 244 | 170 | 157 | 138 | 54 |
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Quelle: Statistik Austria |
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| In den europäischen Staate
wurden 2009 je 100.000 ansässigen Ausländern
xxx eingebürgert: 1. Schweden 54; 2. Portugal 51; 3. Polen 48; 4. ÖSTERREICH 39; 5. Island + Frankreich 37; 8. SCHWEIZ 27; 10. DEUTSCHLAND 13 Quelle: Eurostat Die Staatsbürgerschaft verliert,
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| Kosten und Erledigungsdauer Die Höhe der Kosten (Bundesgebühren + Landesverwaltungsabgaben) richtet sich danach, ob die Verleihung der Staatsbürgerschaft auf Grund eines Rechtsanspruchs oder in freiem Ermessen der Behörde erfolgt. Einzelpersonen zahlen zwischen 621,-- Euro und 1.700,-- Euro Ehepaare ab 871,-- Euro (gemeinsam) Erstreckung auf minderjährige Kinder 76,30 Euro Dazu kommen noch die Kosten für das Ansuchen und die erforderlichen Belege. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, ist ab Antragstellung mit einer Erledigungszeit von 8 bis 12 Monaten zu rechnen. |
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DEUTSCHE STAATSBÜRGERSCHAFT In Deutschland haben Fremde schon nach
einer legalen Aufenthaltsdauer von 8
Jahren einen Einbürgerungsanspruch. Voraussetzung ist ihr Bekenntnis
zur Verfassung, ausreichende Sprachkenntnis
(Zertifikat oder mind. vierjähriger Besuch einer deutschsprachigen
Schule mit Erfolg), Besuch eines Kurses für Staatsbürgerkunde (mit
Abschlussprüfung! Entweder in Form eines Tests oder als Rollenspiel.
Bleibt den Ländern überlassen.) und die Bestreitung des Lebensunterhalts
aus eigener Kraft. Der Fremde darf nicht wegen einer Straftat
verurteilt worden sein (ausgenommen geringfügige Delikte). Erwerb durch
Abstammung: ein Elternteil muss Staatsbürger sein
Verlust der Staatbürgerschaft: |
| Einen frühen Beitrag zur Integration und zur
Bereicherung der deutschen Esskultur leistete H. Scharfenberg mit seinem
Werk: Das große Koch- und Küchenbuch (1972)
und der darin beschriebenen TOMATENSAUCE NACH ART DES GASTARBEITERS deren Zutaten sich von der ebenfalls beschrieben "normalen" TOMATENSAUCE erheblich unterscheiden. Zusammengefasst ist die Gastarbeitervariante schärfer, fetter, zwiebeliger. |
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US STAATSBÜRGERSCHAFT Fremde, die eine
GREENCARD
besitzen, haben das Recht sich zeitlich unbegrenzt und frei in den
USA aufzuhalten und dort zu arbeiten. Für Länder, die bei der Visa-Vergabe unterrepräsentiert sind, wird ein Greencard-Kontigent
verlost. Damit soll die Vielfalt der amerikanischen
Einwanderungszusammensetzung gesichert werden. Die Anmeldung zur
Teilnahme an der Verlosung erfolgt ausschließlich über das Internet. Im
Herbst 2003 wurden 55.000 Greencards verlost. Voraussetzung für die
Teilnahme an der Lotterie ist ein High-School-Abschluss. Die Indianer sind erst seit 1924 als Staatsbürger anerkannt. Man kann in die US-Armee eintreten ohne US-Staatsbürger zu sein, was einer der Wege ist, die Staatsbürgerschaft zu erwerben. Jährlich wird rund 800.000 Immigranten der Aufenthalt in den USA gestattet. Dieser Personenkreis wird in vier Hauptkategorien unterteilt, deren zahlenmäßige Beschränkung jährlich neu festgelegt wird:Bis zu 480.000 Visa werden an Personen vergeben, deren direkte Familienangehörige (Vater, Mutter, Geschwister) Staatsbürger sind oder unbegrenzte Aufenthaltserlaubnis besitzen (Vater, Mutter, Ehepartner). Bis zu 140.000 Visa gibt es für Immigranten, die in den USA arbeiten wollen und deren Tätigkeit für die USA von Nutzen ist. Dazu gehören "priority workers" wie Professoren, Forscher, Berufstätige mit höheren akademischen Graden, Arbeiter mit besonderen Fähigkeiten und "special immigrants" wie Inhaber eines religiösen Amtes, Ärzte und Investoren. Bis zu 55.000 Visa werden verlost (siehe oben). Derzeit leben rund 28 Millionen Immigranten (10 Prozent der Gesamtbevölkerung) in den USA, die Zahl der Illegalen Einwanderer wird auf 5 Millionen geschätzt. Von diesen gesamt 33 Millionen stammen 10 Millionen aus Mexiko, 4,5 Millionen aus Europa und 5,9 Millionen aus Ostasien. |
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IRISCHE STAATSBÜRGERSCHAFT Am 11. Juni 2004 wurde in
Irland über eine Verfassungsänderung abgestimmt. Anlass zum Referendum
war die Tatsache, dass der Großteil der weiblichen Asylsuchenden zum
Zeitpunkt ihrer Antragstellung schwanger war. Die Mehrheit der Iren
stimmte dafür, dass in Zukunft nicht mehr jedes in Irland geborene Kind
automatisch die irische Staatsbürgerschaft erhält. |
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SCHWEIZER STAATSBÜRGERSCHAFT Bund, Kantone und Gemeinden entscheiden über die Verleihung, wobei letzteren das größte Gewicht zufällt. Erst der Besitz des Gemeindebürgerrechts macht den Erwerb der Staatsbürgerschaft möglich! Ohne Gemeindebürgerrecht kein Kantonsbürgerrecht, ohne Kantonsbürgerrecht keine Schweizer Staatsbürgerschaft.Die Mindestaufenthaltsdauer der Antrag stellenden Ausländer beträgt zwölf Jahre (vgl. Belgien, Irland 4, Finnland 5, Dänemark 7, Italien 10,Ö, D, USA siehe oben). Die Einbürgerungsgebühren sind die höchsten Europas. Eine Doppelstaatsbürgerschaft ist möglich. Manche Kantone schreiben eine Aufenthaltsdauer von 15 Jahren vor. Darüber hinaus gibt es Regelungen bezüglich der Mindestwohnsitzdauer im Kanton bzw. in der Gemeinde. Auch die Zulassungskriterien sind kantonal unterschiedlich geregelt: Sprachkenntnisse, Wissen über die politischen Strukturen, Bekenntnis zur Schweiz, positive charakterliche Eigenschaften (freundlich, unauffällig, offen, ehrlich, selbstlos,...), Kenntnisse über Land und Leute. Vorstrafen oder laufende Strafverfahren stehen der Staatsbürgerschaftsverleihung entgegen. Die Bewerber dürfen seit einem bestimmten Zeitraum keine Fürsorge- oder Sozialgelder bezogen haben, müssen wirtschaftlich unabhängig sein und keine Steuerschulden haben. Ehegatten von Schweizern ist der Erwerb der Staatsbürgerschaft bereits nach einer Aufenthaltsdauer von fünf Jahren und dreijähriger Ehe möglich. Wird die
Staatsbürgerschaft aufgrund falscher Angaben erschlichen, kann
sie innerhalb einer Frist von acht Jahren wieder
entzogen werden. Eine Untersuchung wegen Verdachts auf
missbräuchliche Einbürgerung verlängert die Frist um weitere zwei
Jahre.
Bei einer für 2010
geplanten Revision der
Bürgerrechts sollten künftig nur Personen die Staatsbürgerschaft
erhalten, die über gute Kenntnisse einer Landessprache verfügen (davor
war nur "die Eingliederung in hiesige Verhältnisse" und die
"Vertrautheit mit schweizerischen Sitten und Gebräuchen" verlangt).
Für alle Gemeinden des
Kantons Zürich gilt 2010 ein
neues, kantonales Bürgerrechtsgesetz.
Darin werden u. a. auch die aufschiebenden Fristen für den Erhalt der
Staatbürgerschaft geregelt. Für Jugendliche, die eines Vergehens
schuldig geworden sind gilt eine Wartefrist von drei Jahren, für jene,
die ein Verbrechen begangen haben eine Wartefrist von fünf Jahren. 2002 wurden 36.515
Ausländer eingebürgert, 2003 35.424 und
2004 32.234. Davon kamen 18 % aus
Serbien-Montenegro, 14 % waren Italiener, 12 % Türken und 6 %
stammten aus Bosnien-Herzegowina. |
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AUSTRALISCHE STAATSBÜRGERSCHAFT Im März 2007 wurde ein Gesetz verabschiedet, nach
dem Einwanderer nicht eingebürgert werden, sollte der Geheimdienst dagegen
Einspruch erheben. |
| Wer die
Österreichische Staatsbürgerschaft
beantragt, muss sich einem Wissenstest unterziehen, der 18 Fragen aus drei Bereichen umfasst
Die 90 angeführten Fragen sind der
Staatsbürgerschaftsbroschüre entnommen, die auf der Website des Innen-
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Fragenkatalog
Oberösterreich
Beispielfragen |
Lernskriptum "OÖ" zum Download auf der Website des Innenministeriums: http://www.bmi.gv.at/publikationen/ |
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Fragenkatalog
Wien
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Lernskriptum "Wien" zum Download auf der Landeswebsite www.wien.gv.at/ma61 |
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Fragenkatalog
Steiermark |
Lernskriptum "Steiermark" zum Download auf der Website des Landes: www.verwaltung.steiermark.at/einbuergerungstest |
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Fragenkatalog
Niederösterreich |
Lernskriptum "NÖ" zum Download auf der Website des Innenministeriums: http://www.bmi.gv.at/publikationen/ |
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Fragenkatalog
Burgenland |
Lernskriptum "Burgenland" zum Download auf der Website des Landes: www.burgenland.gv.at |
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Fragenkatalog
Kärnten |
Lernskriptum "Kärnten" zum Download auf der Website des Innenministeriums: http://www.bmi.gv.at/publikationen/ |
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Fragenkatalog
Salzburg |
Lernskriptum "Salzburg" zum Download auf der Website des Landes: www.salzburg.gv.at |
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Fragenkatalog
Tirol |
Lernskriptum "Tirol" zum Download auf der Website des Innenministeriums: http://www.bmi.gv.at/publikationen/ |
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Fragenkatalog
Vorarlberg |
Lernskriptum "Vorarlberg" zum Download auf der Website des Landes: www.vorarlberg.gv.at |
LÄNDERFRAGEN: B K NÖ OÖ S ST T V W
| CDU und CSU forderten im März 2006, dass Bewerber
um die
Deutsche Staatsbürgerschaft im Rahmen des Einbürgerungsverfahrens
einen Wissenstest ablegen sollten. Die Innenminister einigten sich
im Mai auf andere Kriterien. Das wäre der Fragenkatalog für den Wissenstest gewesen: Deutschland und
die Deutschen Grundlinien deutscher Geschichte Verfassung und Grundrechte Wahlen, Parteien und Interessenverbände Parlament, Regierung und Streitkräfte Bundesstaat, Rechtsstaat, Sozialstaat Die Bundesrepublik Deutschland in Europa Kultur und
Wissenschaft Deutsche
Nationalsymbole 2008 wurde ein
bundesweiter Katalog mit 300 Fragen aus den Themenfeldern
Leben in der Demokratie,
Geschichte und Verantwortung,
Mensch und Gesellschaft, sowie in
den jeweiligen Bundesländern 10 landesbezogene Fragen ausgearbeitet. 33 Fragen daraus
werden den Einbürgerungsbewerbern im Test vorgelegt. Wer 17 Fragen
richtig beantwortet, hat den Test bestanden. Klappts nicht auf Anhieb, ist
das nicht weiter schlimm, der Test kann beliebig oft wiederholt werden.
Testgebühr: 25,- €. |
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Dänische Staatsbürgerschaft |
Der Erwerb der dänischen Staatsbürgerschaft
erfordert
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