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MEDIA MARKT gegen SATURN    BILLA gegen SPAR    ZIELPUNKT gegen HOFER    HARTLAUER gegen ALLE    SKY gegen AUA

TELE2 gegen TELEKOM    MELANGE gegen SCHNITZL    RÖMERQUELLE gegen ALLE    ÖSTERREICH gegen VIELE    YESSS gegen GÜNTA

TELE2 gegen ONE    BASTA gegen ONE    YESSS gegen BASTA    HORNBACH gegen ALLE    UPC Austria gegen A1


VERGLEICHENDE WERBUNG

 

HERVIS vergleicht seine Preise mit jenen von AMAZON:
Multisportuhr M430 Ersparnis bei HERVIS 31 €  /  Laufband Endurance Ersparnis bei HERVIS 700 €
Plakatfotos FREY 18. 11. 2017

Auszug aus dem Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb
§ 2a. (1) Vergleichende Werbung, die unmittelbar oder mittelbar einen Mitbewerber oder die Waren
oder Leistungen, die von einem Mitbewerber angeboten werden, erkennbar macht, ist zulässig, wenn sie
nicht gegen die §§ 1, 1a, 2, 7 oder 9 Abs. 1 bis 3 verstößt.
(2) Im Fall des Vergleichs von Waren mit Ursprungsbezeichnung ist jedenfalls auf Waren mit
gleicher Bezeichnung Bezug zu nehmen.
(3) Wer im geschäftlichen Verkehr gegen Abs. 2 verstößt, kann auf Unterlassung und bei
Verschulden auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden.
...

Ein österreichischer Pionier in Sachen Preisvergleich ist die Drogerie-Kette dm. 1996 ließ dm vom Marktforschungs-institut Nielsen die Preise von 50 Markenartikeln (Zeitraum 18. bis 22. November) bei den Mitbewerbern (BIPA, Merkur, Schlecker, Billa) erheben. In ganzseitigen Inseraten und Postwurfsendungen wurden die Konsumenten über die Ergebnisse informiert.
Sowohl die Preisunterschiede bei den einzelnen Artikel als auch die Preisersparnis beim Kauf des gesamten Waren-korbs wurden aufgelistet. Das war das Warenkorbergebnis:

 

Auf unsere Preise können Sie sich nicht nur verlassen.
Wir stellen uns sogar jedem Vergleich.

  
  Summe total teurer als dm um S teurer als dm in %
dm 2026,60
Bipa 2174,00 + 147,40 + 7,2 %
Merkur 2169,00 + 142,40 + 7,0 %
Schlecker 2251,00 + 224,40 + 11,0 %
Billa 2297,00 + 270,40 + 13,3 %

 

Mit hohem finanziellen Aufwand - 200 Millionen ATS (15 Millionen Euro) - lieferten sich von Jänner bis Dezember 2000 der größte und der drittgrößte Elektrogerätehändler Österreichs ein bestens inszeniertes Scheingefecht.

Media Markt (Rang 1) und Saturn (Rang 3), beide im Besitz des Metro-Konzerns, traten werblich gegeneinander an. Gegenseitige Klagen waren daher nicht zu befürchten. Der fiktive, sehr witzig geführte Wettkampf lenkte die Aufmerksamkeit der Konsumenten total auf die beiden Marktgrößen und drängte die anderen Mitbewerber ins Abseits.

Sowohl die Umsätze als auch der Bekanntheitsgrad beider Firmen wurden im Verlauf dieser Kampagne (Agentur Demner, Merlicek und Bergmann) überdurchschnittlich gesteigert. Auftraggeber waren Media Markt und Saturn gemeinsam, das Budget ging zu 53 % in die Bereiche Print und Direct Mail, die restlichen 47 % wurden in TV, Radio und Plakat investiert.

Für die Konsumenten war diese Art der Werbung völlig neu und gab ihnen das Gefühl, dass sie im Kampf der beiden Anbieter die eigentlichen Nutznießer wären.

Besonders humorvoll war der Spot, in dem ein Mann eine Zeitung durchblättert und gleich einmal die Saturn-Beilage unbeachtet wegwirft. Er blättert weiter, stößt auf die Media-Markt-Beilage, nimmt diese heraus und wirft - die Zeitung weg!

Saturn konterte mit einer Szene, in der ein Mann im Küchenabfalleimer das Saturn-Sackerl gegen eine Media-Markt-Tragtasche austauscht. Danach legt er das Saturn-Sackerl sorgfältig zusammen und gibt es in eine Lade.

 

Mit einem witzigen Zeichentrick-Spot wurde das Scheingefecht  Saturn : Media Markt im Jänner 2004 fortgesetzt: ein schwerer SATURN-LKW mit zwei Anhängern und ein Kleinlaster von Media Markt liefern einander ein Duell auf einer Landstraße. Der "schwache" Media Markt-Transporter wird von seinem Konkurrenten mühelos überholt.

Ein TV-Spot im März 2006 zeigte eine Comic-Figur, die ein Shirt mit dem Aufdruck "Geiz ist geil" (war der aktuelle  SATURN-Slogan) trug. Sie war total deprimiert darüber, dass sie bei SATURN ein Produkt gekauft hatte, welches bei Media Markt billiger gewesen wäre und sich deshalb auch noch als Blödmann beschimpfen lassen musste.
In einem zweiten Spot wird die selbe Titulierung einer weiblichen Comic-Puppe zuteil. Sie hat, ebenfalls bei SATURN, eine Waschmaschine  zu teuer gekauft.
SATURN tröstete seine Kunden in Spots mit den Botschaften: Lieber geil als blöd! und Zur Nummer 1 zu gehen, ist doch nicht blöd Mann!

Unter dem Titel Blödmänner im Weltall ließ Media Markt in TV-Spots (Ausstrahlung Dez. 06 + Jän. 07)die leicht vertrottelte Besatzung eines Raumschiffs stets die falschen Entscheidungen - immer zu ihrem Nachteil bzw. für SATURN - treffen. Auch der echte Konkurrent COSMOS bekam einen indirekten Seitenhieb. s. Beispiel 2
Beispiel 1: Offizier: "Käpt´n, wir fliegen direkt in eine Bestsellerzone". Kapitän: "Drehen Sie ab!"
Beispiel 2: Offizier: "Käpt´n, haben sie auch so furchtbare Kopfschmerzen?". Kapitän: "Ja, Leutnant, das ist dieser verfluchte Fön".
Offizier: "Vielleicht hätten wir ihn doch nicht von da draußen aus dem COSMOS holen sollen".

           

Im Verlauf der permanenten Werbeschlacht der beiden führenden Lebensmittelketten SPAR und BILLA wurden auch schon die Gerichte angerufen:
 

"Spar hat seine Preise im Oktober um durchschnittlich 10 % herabgesetzt, Billa hingegen ist der teuerste Nahversorger" war eine Werbeaussage, die BILLA zu einer Klage veranlasste. Der Oberste Gerichtshof verbot diese Art der vergleichenden Werbung, weil er darin eine unzulässige Herabsetzung des Klägers sah. Nur sachliche Preisvergleiche sind erlaubt!

    

Fast schon in grauer Vorzeit gab es jene staatlich unterstütze Werbung, die uns zum Kauf österreichischer Produkte animieren sollte. "Ja zu A" lautete der eingängige Slogan.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) sieht in nationalen Aktionen, die zum bevorzugten Kauf einheimischer Produkte auffordern eine "Maßnahme gleicher Wirkung wie eine Einfuhrbeschränkung" und erklärt diese als unzulässig. Anlass für ein diesbezügliches Urteil gab die Aktion "Buy Irish". Die Marke Österreich (Made in Austria) jedoch kann ohne werbliche Einschränkungen verwendet werden.

 

Wenn uns Robert Hartlauer freundlich lächelnd in den abendlichen Werbeblöcken eine edle Brille anbietet, für die Optiker A in X ein Schweinegeld verlangt, in den Hartlauer-Filialen aber um 40 % weniger auf den Tisch geblättert werden muss, dann erbost das die Standesvertretung der Optiker sehr. Nicht selten
unternehmen sie rechtliche Schritte gegen die Firma Hartlauer.
Und sind damit manchmal erfolgreich. Wenn Herr Hartlauer seine Variante der vergleichenden Werbung ohne unangenehme rechtliche Folgen umsetzen will, dann muss nicht nur die Fassung sondern auch das Brillenglas von einem Markenerzeuger stammen.
Im Streit
Augenoptik Pippig gegen Hartlauer entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH), dass vergleichende Werbung zulässig ist und erlaubte auch das Zeigen von Logo und Geschäftslokal des Konkurrenten sowie Testkäufe zur Ermittlung des Preisvergleichs.

Im Jänner 2010 quälte Hartlauer wieder mal die Optikerbranche. Diesmal stieg er gegen die starken Deutschen in den Ring. fielmann und PEARLE freuten sich wohl kaum über ihre Präsenz auf Hartlauer-Plakaten (bundesweit geklebt) und Printschaltungen.


Plakatbilder: WEBSCHOOL
 

Im März 2010 konterte Fielmann die Hartlauer-Attacke vom Jänner. In einem Flugblatt (Abb. + Textauszug unten) versuchte Fielmann  Konsumenten die Marktforschung schmackhaft zu machen:

Machen Sie mit. Marktforschung lohnt sich. Gewinner erhalten€ 1.000,- in bar.
Gehen Sie zu einem Optiker Ihrer Wahl und vergleichen Sie die Preise. ...  Unter den Einsendern, die uns die größten Preisunterschiede nennen, werden zehn Gewinne verlost. Jeder Gewinner erhält €1.000,- in bar.
Tipp: Vergleichen Sie Gleiches mit Gleichem. Achten Sie auf den Glastyp (CR 39 ● Kunststoff 1,67) und die Veredlungsstufen, wie Reflexminderung (Multi-ET ● Super ET), kratzfeste Beschichtung (Hartschicht ● Clean-Oberfläche ● SHC-Hartschicht mit Nano). ...

Als Schlusssatz eine elegante Bosheit (gerichtet an Insider, die wissen, dass das Hartlauer-Stammhaus in Steyr steht)
Freuen Sie sich: Fielmann bald auch in Steyr!

Fielmann Brille aus Meisterhand Fielmann Preis Preis des geprüften Optikers Name des Optikers
Topmodische Brille in Ihrer Stärke
Einstärkenbrille, ideal auch für Bohrbrillen. Extraleichtes Kunststoffglas (CR 39), Markenglasqualität, ...

1750

Gleitsichtbrille
Ideal für den täglichen Gebrauch, auch für Bohrbrillen, Extraleichtes Kunststoffglas  (CR 39), Markenglasqualität, ...

7950

   
Gleitsichtbrille (extra dünne Gläser)
Qualitätsmarkenglas (Kunststoff 1,67), Reflexminderung und Hartschicht (SHC-Hartschicht mit Nano).... .

25900

 

2014 verglich Hartlauer wieder mal (s)einen Preis mit dem von PEARLE:


Inserat in HEUTE am 9. Juli 2014

 

Goldeck Sekt

Nicht den Verkaufspreis seines Sekts verglich der Produzent Goldeck mit den Erzeugnissen der Mitbewerber (Söhnlein, Henkell, Hochriegl, Kupferberg), sondern die unterschiedliche, natürlich "bessere" Qualität. Die wiederum mit einer aufwändigeren Produktionsmethode begründet wird. Schlagzeile:

Welcher dieser fünf Sekte wird nach der Traditionellen Flaschengärung hergestellt?

... und liefert die Erklärung gleich dazu:

Nur GOLDECK!

 

Der Festnetzanbieter Tele2 hatte in Werbespots seine Leistungstarife mit jenen der Telekom verglichen und damit den Konsumenten vor Augen geführt, dass Tele2 billiger ist. Trotz inhaltlich richtigem Preisvergleich stellte die Telekom Austria einen Antrag auf einstweilige Verfügung gegen den TV-Werbespot. Der Antrag war erfolgreich und Tele2 wurde eine weitere Sendung des Spots untersagt. Das Gericht begründete die Maßnahme damit, dass "die bewegten Bilder des Werbespots zu sehr von der relevanten Textinformation über die Eigenheiten des Tik-Tak-Tarifes der Telekom Austria ablenken und diese am TV-Gerät nur schwer wahrnehmbar ist"???
Tele2 hat gegen diesen Beschluss berufen.
 
Die Print-Version der vergleichenden Leistungstarife in den Printmedien konnte von der Telekom Austria jedoch nicht verhindert werden:
(Inserat Okt. 04)

 

  TELE2 Telekom Austria

TELE2

 

Lokal

TikTak Privat

Classic

Österreichzone Lokalzone Österreichzone Lokalzone Österreichweit
Geschäftszeit 5,6 CENT 4,6 CENT 5,9 CENT 4,9 CENT 4,9 CENT
Freizeit 2,4 CENT 1,25 CENT 2,6 CENT 1,35 CENT 1,9 CENT

 

Über den Preis(vergleich) versucht die Telekommunikationsbranche bis heute ihre Produkte zu forcieren (Inserat Mai 2006 von telering)

 

A1 3 T-Mobile tele.ring
      Alles Eins
Intern 0 Cent Intern 9 Cent Intern 0 Cent
     
Festnetz 20 Cent Festnetz 20 Cent Festnetz 20 Cent
     
tele.ring 25 Cent tele.ring 25 Cent tele.ring 25 Cent
     
One 25 Cent One 25 Cent One 25 Cent
     
T-Mobile 25 Cent T-Mobile 25 Cent T-Mobile 25 Cent
     
3  25 Cent 3  25 Cent 3  25 Cent

 

Die Diskontmarke yesss! reagierte auf die mit massiver Plakatunterstützung erfolgte Markteinführung von bob ("Sprich mit bob. 7 Cent in alle Netze") ebenfalls mit einem Plakat ("Der war gut, bob. ab 6,9 Cent in alle Netze").
Darunter Tarifvergleich von YESS!                                                                                                                Plakatfotos: WEBSCHOOL

sprich mit bob um 7 Cent in alle Netze, Plakat August 2006    yesss - DER WAR GUT, BOB. Plakat August 2006

Tarife im Vergleich
(Stand der Berechnung 07.07.2006)
YESSS! Vertrags-option 6,9 Cent
Mobilkom (bob)
Tarif Inland
6,9 Cent
7 Cent
SMS im Inland
15 Cent
15 Cent
SMS ins Ausland
15 Cent
50 Cent
Service Hotline
€ 0,069*
€ 1,09
Taktung
60/60**
60/60**
Billigster Tarif Roaming aktiv
€ 0,72
€ 1,80
Billigster Tarif Roaming passiv
36 Cent
85 Cent

 

Einen rechtlich unbedenklichen, vergleichenden Radio-Werbespot entwickelten Demner, Merlicek und Bergmann für T-Online, den Internetanbieter der Deutschen Telekom und Konkurrenten von AOL: "Oft steckt ein tieferer Sinn dahinter. Ist ihnen zum Beispiel einmal aufgefallen, dass im Wort Internet die Buchstaben A-O-L nicht vorkommen, aber gleich zweimal ein T? Zufall? Wer weiß."

 

Die ONE-Aktion 4 zu 0  - beworben im TV und mit Inseraten Sept. 2006 - versprach telefonieren in 4 Netze um 0 Cent. Die Mitbewerber sahen sich in ihren Rechten beeinträchtigt und erreichten eine "Einstweilige Verfügung".

 

Im Frühjahr 2003 nahm die Lebensmittelkette Zielpunkt den Konkurrenten Hofer ins Werbevisier. "Wir sind gleich günstig wie Hofer, bieten unseren Kunden jedoch zusätzlich noch Serviceleistungen (Feinkost-Abteilung, Fotoausarbeitung) und Markenartikel", war die Botschaft der über mehrere Wochen laufenden Kampagne. Frischer als der Diskont und günstiger als der Supermarkt - das ist der neue ZIELPUNKT!
Schon im ersten Flugblatt (Auflage 2 Millionen) wurde dieser Gegensatz auch optisch thematisiert:

 

Hofer bietet Ihnen:  bietet Ihnen:
  Diskontpreise ü   Diskontpreise ü  
  Feinkost in Bedienung   Feinkost in Bedienung in über 200 Filialen ü
  Bankomatkassen in allen Filialen   Bankomatkassen in allen Filialen ü  
  Pfandflaschenrücknahme   Pfandflaschenrücknahme  ü
  Foto-Service in allen Filialen   Foto-Service mit Kodak Bildausarbeitung ü
  attraktive Gewinnspiele   attraktive Gewinnspiele ü
  überwiegend Eigenmarken ü   großes Markenartikelsortiment bekannter Hersteller ü
     

 

In jedem, der im Wochenabstand erschienen Prospekte, wurde eine andere Serviceleistung von Zielpunkt in den Vordergrund gestellt.
2004 wurde die Kampagne fortgesetzt:

 

     
     DIE PREISE
   SIND GLEICH
 Bei Hofer
 gekauft
 Sparen
 wo´s geht,
 aber nicht
 beim Service!
  Toastschinken € 1,49  
  200 g
  Hausbrotwecken € 0,79  
    1000g
    Cremespinat € 0,59  
    450 g
    Basmati Reis € 1,59  
    1 kg
    Kamillentee € 0,65  
    25 Beutel
 ü Feinkost mit  

7

 10

 
      Bedienung   Hofer
Preis!
 
 ü  Diskont-Preis      
      Garantie        
 ü  Großes Marken-  DIE VORTEILE
 SIND GRÖSSER
     
       sortiment  Bei Zielpunkt
 gekauft
   
 ü  Kodak-Foto-Service      
 ü  Bankomat-   Toastschinken € 1,49  
       kassen in allen   200 g  
       Filialen   Hausbrotwecken € 0,79  
 ü  Pfandflaschen-   1000g  
      rücknahme   Cremespinat € 0,59

 

    450 g  
    Basmati Reis € 1,59  
    1 kg  
 MIT DISKONTPREIS
 GARANTIE BEWEIS
  Kamillentee € 0,65  
  25 Beutel  
  Wir haben

ü

 

7

 10  
  Hofer-Preise!   Zielpunkt
Preis!
 
       
         

 

 

In diesem Inserat wird keine Ware, sondern die Kosten für eine "erfolgreiche Sättigung" verglichen. Das Wiener Schnitzlplatzl hat sich das Cafe Landtmann als "Maßstab" gewählt:

 

     
  Lieber ein Schnitz`l um € 2,95 bei uns, als € 3,60 für einen Gr. Braunen bezahlen!*

 

 
 
  Der Test bringts: Schnitzlplatz´l Hernalser Hauptstr. 149, 1170 Wien
  (gekauft am Sonntag, 18.1.2004, 12 Uhr):
     
  Cafe Restaurant Landtmann, Wien   1 Wiener Schnitz´l vom Schwein
  (gekauft am Freitag, 16.1.2004, 11.55 Uhr):   1 Beilage nach Wahl
      1 Pepsi Cola 0,3l Dose = EUR 3,90**
    1 Großer Brauner 3,60      
    1 Cremeschnitte 3,60    
    Summe 7,20    
       
  und was bleibt ist der Hunger.  
     

 

 

Römerquelle nimmt in diesem Inserat nicht den Preis als Vergleichsmaßstab, sondern die Menge der Inhaltsstoffe. Die - chemisch und physiologisch falsche - Botschaft: mehr ist gleich besser.
 
Römerquelle hat eine um mindestens 30 %  höhere Mineralisierung bei Kalzium, Magnesium und Sulfat und ist dabei geschmacksneutral! (laut Tabelle)

 

 

Kalzium

  Magnesium  

Sulfat

 
1. Römerquelle

146,40

   

65,60

    298,60
1007,00 mg/l  
 
2. Vöslauer

110,40

     

43,30

    229,00  
691,00 mg/l  
 
3. Waldquelle 87,10    

17,50

          12,80  
610,20 mg/l  
 
4. Gasteiner

29,52

        1,73         31,42  
185,51 mg/l  

 

Die Tageszeitung ÖSTERREICH stellte in einem Eigeninserat (29. Oktober 2006) ihren Abo-Preis jenem der  Mitbewer-ber gegenüber:
 
TOP ANGEBOT. Ihr Österreich-Abo für nur 9,90 Euro/Monat - das ist der beste Abo-Preis einer Tageszeitung. Sie erhalten dafür die beste Tageszeitung zum absolut fairsten Preis.
 
NUR 9,90: Österreichs
bester Preis
 
50 % SPAREN. Normal-Abos anderer Zeitungen kosten fast das Doppelte von ÖSTERREICH oder mehr.
 

Das kosten die anderen:

 
  Kronen Zeitung 17.10  
Kurier 17.10
Die Presse 26.00  
Der Standard 26.00  
Jahres-Abo (Mo-Sa) für W, NÖ,  OÖ, B, S bei monatlicher Zahlung. Stand

 

Im April 2007 versuchte ÖSTERREICH Abonnenten mit Barem zu ködern (Verstoß gegen das UWG?):
 
Holen Sie sich 50 Euro in bar zum ÖSTERREICH-Bonus-Abo*
Für Sie: 50 Euro cash auf Ihr Konto.
*50 Euro cash: Bestellen Sie jetzt Ihr Bonus-Abo (Bindungsfrist: 1 Jahr). Sie zahlen nur 9,90/Monat - und erhalten 50 Euro bar aufs Konto.

 
In einem Absatz fand auch der Lieblingskonkurrent, die KRONEN-Zeitung [Dumm... Dümmer... Kronen-Zeitung. Zitat 3. 4. 07], Erwähnung:

 
1 Jahr ÖSTERREICH zum besten Preis:
nur 9,90/Monat. Das Normal-Abo der
"Krone" ist fast 100 Euro teurer.
 

Am 23. April gab es die 50 Euro nicht mehr bar auf die Hand sondern in Form eines Benzingutscheins  (Vermutlich immer noch nicht dem UWG entsprechend):
 
50 Euro Tank-Gutschein von Avanti
ÖSTERREICH schenkt Ihnen einmal Volltanken bei Avanti - zum Jahresabo von ÖSTERREICH. Holen Sie sich jetzt Ihren 50 Euro Tank-Gutschein.
 
 

 

Dem Buch- und Schreibwaren-Anbieter LIBRO wurde mit einer Einstweiligen Verfügung (11/2006) untersagt, für preisreduzierte Bücher zu werben. Zwar ist es erlaubt, bis zu 5 % Rabatt auf den vorgeschriebenen (!) Buchpreis zu gewähren, bloß in der Werbung darf damit nicht argumentiert werden. Nur im persönlichen Verkaufsgespräch im Geschäft.
[In Deutschland, Österreich und der Schweiz gilt die Buchpreisbindung. Nachdem Libro Aufforderungen durch den Fachverband Buch- und Medien die Verstöße gegen das Preisbindungsgesetz einzustellen nicht nachgekommen war, brachte dieser die Unterlassungsklage ein.] Quelle: Fachguppennachrichten WKO

 

Kleines Wortspiel mit dem Namen des Konkurrenten. In einem Inserat (Gratiszeitung HEUTE, 12. 1. 2007) unterstellte der Billigflieger SKY der AUA eine "schmerzhafte" Preisgestaltung:
BEI DEM PREIS SAGT KEINER AUA.

 

Die AUA konterte. Mit einem doppelsinnigen Plakattext "attackierte" sie SKY: März 2007
"Spätestens, wenn Sie bei SKY Europe den Rückflug bezahlen müssen, sagen Sie AUA"

Antwort von SKY: April 2007
DIE AUA WIRBT MIT UNSEREM NAMEN. warum nicht mit unseren preisen?

Weiter ging´s mit: Jänner 2008
LASSEN SIE SICH NICHT VON DER AUA MELKEN, UM AUF DIE ALM ZU KOMMEN. INNSBRUCK AB 29

 

TV-Spot: [gesehen auf ATV am 24. 2. 2007]
Beim Lesen seiner Stromrechnung stehen dem Empfänger die Haare zu Berge. Unmittelbar darauf fällt er vor Schreck in Ohnmacht.
Hintergrundkommentar: Da trifft dich der Stromschlag! Wien Energie um 30 % teurer als der Verbund!
Im April wurde die Strategie mit Inseraten fortgesetzt. Abbildung links [HEUTE 2. 4. 07]

 

tele.ring warb mit dem Tarif GÜNTA um Diskontkunden.
Das Angebot:  3 Cent/min in alle Netze   Dez. 07 bis Jänner 08
 

YESSS! konterte im Feber 2008 mit 2,9 Cent/min in alle Netze
 

GÜNTA! Der günstigste Tarif Österreichs.

Der günstigste Tarif mit der YESSS! Vertragsoption

 

TV-Spot: [gesehen auf ORF2, August 2008]
Volles Rohr,  das Festnetz-Internet von TELE2 demonstriert seine Kraft am Zusteller. Auf dessen Frage, was das denn sei, bläst ihm der gelbe Rüssel die Kleider vom Leib. Aber nicht alle, denn der Spot war im Hauptprogramm zu sehen, daher blieb die Unterhose an. Am Spotende wird ein Vergleich mit  den mobilen Datenkarten der Mitbewerber angestellt:
"Volles Rohr ist bis zu 10 mal schneller als ONE! [3]"

 

Wenige Monate bevor ONE in Orange verschwand, ritt BASTA (telering) eine Attacke. Ein Kostenvergleich - erstellt von telering - wies  BASTA mit 84,- € Ersparnis als bessere Wahl aus: September 2008
 
yesss! variiert den tele.ring-Slogan WEG MIT DEM SPECK und wendet ihn gegen den Erfinder:
SPECKEN SIE AB!
14. Dezember 2008
 

BASTA IST BILLIGER UND BASTA!

tele.ring "kleiner Basta"

Tarif pro SMS     25 Cent(!)
Mindestumsatz   € 9,00 (!)
Taktung               60/60 (!)

YESS! 4 Cent

 4 Cent
 € 0,00
  60/30

 

*ausgenommen zeitlich begrenzte Aktionsartikel   Prospekt vom 23. 11. 2009
 

Kaufmännisch und rechtlich gewagte Behauptung des LM-Diskonters PENNY.

 

In einem 4-A3-Seiten starken Prospekt zeigte HORNBACH seinen Konkurrenten OBI, BAUMAX und BAUHAUS wo der Preishammer hängt.
Bei 12 Produkten (Energiesparlampen, Schlagbohrer, Moltofill, Leimholzplatten, Fischfutter, Pelletofen,  Metallgerätehaus, Bodentreppe und den vier links aufgezählten) nahm HORNBACH einen Preisvergleich vor und blieb stets Bestbieter. Wie das Beispiel links zeigt.
 
Prospekt Nov. 2010

 

UPC Austria ließ eine Vergleichende Werbung des Mitbewerbers A1 gerichtlich untersagen. (Werbung unten abgebildet)
Per Einstweiliger Verfügung hielt das Handelsgericht Wien fest, dass die im Juni + Juli 2012 geschaltete A1-Kampagne nicht zulässige Vergleiche anstelle.
Die Headline  Als langjähriger Kunde zahlen Sie vielleicht zu viel!  befand das Handelsgericht laut UPC-Info als unsachlich und abwertend. (Abb. links unten)
A1 entschärfte die Werbebotschaft  Zahlen Sie vielleicht für Internet + TV zu viel?  (Abb. rechts unten):

   

 

Vergleichende Werbung darf nicht irreführend sein, und damit sie als vergleichend gilt, muss sie den Mitbewerber oder dessen Erzeugnisse oder Dienstleistungen deutlich beschreiben: "Der Fruchtsaft von A enthält mehr Vitamin C als der von B". Die Aussage "Mövenpick, dass beste Eis der Welt" wäre unzulässig, daher lautete der Text des Radiospots "... das vielleicht beste Eis der Welt!". 

In der Novelle des UWG vom 1. April 2000 wird vergleichende Werbung für zulässig erklärt. Allerdings ist es verboten

  • Mitbewerber herabzusetzen
  • Verwechslungsgefahr mit deren Firmenlogo hervorzurufen
  • deren Ruf in unlauterer Weise auszunützen

Darüber hinaus darf sich der Vergleich nur auf Waren der gleichen Ursprungsbezeichnung beziehen und Sonderangebote müssen als solche gekennzeichnet sein.

Eine EU-Richtlinie (2006/114/EG) über irreführende und vergleichende Werbung trat am 12. Dezember 2007 in Kraft. Im Artikel 2 werden die beiden Begriffe definiert, der Artikel 4 legt fest, dass vergleichende Werbung erlaubt ist, wenn sie

  • nicht irreführend ist
  • Waren oder Dienstleistungen für den gleichen Bedarf und in objektiver Art vergleicht
  • Marken und Handelsnamen des Mitbewerbers weder herabsetzt noch verunglimpft
  • der Ruf der Marke eines Mitbewerbers nicht in unlauterer Weise ausgenützt wird.

PREISAUSSCHREIBEN

Preisausschreiben sind bei Unternehmen aus dem Konsumgüterbereich ein beliebtes Marketingwerkzeug. Einige gesetzliche Regelungen sind zu befolgen.

Auszug aus dem UWG: (BGBl. 448 aus 1984, geändert durch Art. 6 BGBl.106/2006, geändert durch UWG-Novelle 2007, geändert durch UWG-Novelle vom 30. Nov. 2016):

Geschäftspraktiken, die unter allen Umständen als unlauter gelten
Irreführende Geschäftspraktiken

18. Unrichtige Informationen über die Marktbedingungen oder die Möglichkeit, das Produkt zu finden, mit dem Ziel, den Umworbenen dazu zu bewegen, das Produkt zu weniger günstigen als den normalen Marktbedingungen zu kaufen.
19. Das Anbieten von Wettbewerben und Preisausschreiben, ohne dass die beschriebenen Preise oder ein angemessenes Äquivalent vergeben werden.
20. Die Beschreibung eines Produktes ...

Seit 1. 1. 2011 fallen Preisausschreiben unter das Glücksspielgesetz. Damit müssen die durchführenden Unternehmen eine fünfprozentige Glücksspielabgabe - berechnet auf Basis des Verkaufspreises - entrichten.
Müssen die "Spieler" (Konsumenten) für ihre Teilnahme eine finanzielle Gegenleistung (Lospreis, Kaufverpflichtung, höherer Verkaufspreis, ...) erbringen, könnte das ein Verstoß gegen Konzessions- und Bewilligungsbestimmungen des Glücksspielgesetzes darstellen und Geldstrafen bis 20.000,- nach sich ziehen.

Letzte Aktualisierung:  18. November  2017

MEDIA MARKT gegen SATURN    BILLA gegen SPAR    ZIELPUNKT gegen HOFER    HARTLAUER gegen ALLE    TELE2 gegen TELEKOM

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