KUMMER + SORGE WERBUNG VERGLEICHENDE WERBUNG PROSPEKT+FLUGBLATT
GESETZ gegen UNLAUTEREN WETTBEWERB - UWG
| Bei aggressiven Werbestrategien könnte
es passieren, dass die Konkurrenz meint, gesetzliche Bestimmungen wären verletzt
worden. Sie versucht dann per
Gerichtsbeschluss das Ende bzw. sogar den Widerruf einer Werbemaßnahme zu
erreichen.
Laut UWG
kann jeder Unternehmer, der Waren oder
Leistungen gleicher oder verwandter Art herstellt oder in Verkehr bringt
seinen Anspruch auf Unterlassung geltend machen.
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Unentgeltlich war
der Bezug der Autobahnvignette in Kombination mit einem Magazin aus dem
NEWS-Verlag zwar nicht, nach Abzug des Verkaufspreises von 25 Ausgaben
wohl aber sehr günstig. Daher war ein Verstoß gegen § 9a nicht gegeben. Allerdings mussten Interessenten das Angebot genau studieren, denn auf der Rückseite war zu lesen, dass die 89,90 nur TV-MEDIA galten. Für die Schwestermagazine waren 99,90 bzw.109,90 zu bezahlen. |
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Ein halbes Jahr NEWS und einen
Casio LCD 970 TV um € 99,-- bekam man im
Frühjahr 2002 offeriert. |
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In der Rechtssache WIWE-SCHUTZVERBAND zur Förderung
des lauteren Wettbewerbs wider die Firma HAPPY-FOTO erkannte das LG Linz zu
Recht: 11. März 2008 |
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Ein "klassischer" Fall: Ausschnitt aus dem Titelblatt des EUROSPAR-Prospekts für den Zeitraum 20. 9. bis 28. 9. 2011. JETZT BEI SPAR EINKAUFEN + GRATIS-TIERSTICKER SAMMELN!* Pro € 10,- Einkauf: 1 Sticker-Briefchen gratis. |
Der Abschnitt I des UWG / Punkt 2 Allgemeine Bestimmungen regelt in seinen Paragrafen 14 - 26
Abschnitt II des UWG / Verwaltungsrechtliche Bestimmungen befasst sich mit
4a. Ankündigung von Ausverkäufen
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Bilder: WEBSCHOOL
In Umsetzung eine
EU-Richtlinie (2005/29/EG) bekam das UWG im Rahmen einer Novelle (in
Kraft seit 12. Dez. 2007)
einen Anhang mit 31 Ziffern (1 bis 23
betreffen Irreführende Geschäftspraktiken,
24 bis 31 Aggressive Geschäftspraktiken), die unzulässigen und irreführenden
Geschäftspraktiken auflisten... z.B.
Gratis-Beigaben
nicht immer verboten: EuGH-Urteil vom 9. Nov.
2010 Die Urteilsveröffentlichung einer für die MEDIAPRINT erfolgreichen Klage gegen die Mediengruppe ÖSTERREICH wurde in der Ausgabe Nr. 1783 der Zeitung ÖSTERREICH in einem Layout gesetzt, dessen minimal gesetzte Zeilenabstände vom Lesen abschreckten. Das Urteil in Auszügen: veröffentlicht in "Österreich" am Fr. 12. 8. 11 |
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Im Namen der Republik |
| Das Handelsgericht Wien erkennt .... in
der Rechtssache der klagenden Partei Mediaprint ... wider die
beklagte Partei
Mediengruppe "Österreich"
.... wegen EUR 65.000,-- zu
Recht: 1. Die beklagte Partei ist bei sonstiger Exekution schuldig, es im geschäftlichen Verkehr bei Herausgabe und /oder Vertrieb periodischer Druckwerke, insbesondere der Tageszeitung "Österreich" zu unterlassen, auf deren Titelseite im Blattinneren der jeweiligen Ausgabe abgedruckte "Gutscheine" oder "Schecks" für bestimmte Waren, insbesondere für DVDs wie beispielsweise eine "Brüno-DVD" oder eine "Rücken-DVD", anzukündigen, wenn diese Gutscheine bzw. Schecks entgegen dem durch die Formulierung bzw. Gestaltung der Ankündigung erweckten Eindruck nicht zum kostenlosen Bezug der genannten Produkte berechtigen, insbesondere wenn für deren Erwerb bei Einlösung des Gutscheins bzw. Schecks noch ein Betrag in Höhe von rund 90 % des regulären Warenpreises bzw. EUR 8,90/DVD zu entrichten sind, ohne dass auf diesen Umstand auf dem Titelblatt hingewiesen wird. 2. Der klagenden Partei wird die Ermächtigung erteilt, den Spruch des über die Unterlassungsklage ergehenden Urteils ... in einer Freitagausgabe der Tageszeitung "Österreich" auf der Titelseite sowie im redaktionellen Teil der Tageszeitung "Kronen Zeitung" in einem Kasten mit der Überschrift "Im Namen der Republik" und fett und gesperrt gedruckten Prozessparteien auf Kosten der beklagten Partei innerhalb von 12 Monaten ab Rechtskraft des über die Unterlassungsklage ergehenden Urteils veröffentlichen zu lassen. Handelsgericht Wien 18 CG 129/09y, am 18. 06. 2010 |
| Nur zwei
Tage danach, am Sonntag, 14. 8. 11, musste ÖSTERREICH
das nächste Urteil
Im Namen der Republik
abdrucken. Erneut hatte MEDIAPRINT
ein Verfahren (Unterlassung; 66.000,-) gewonnen. 1. Die beklagte Partei ist schuldig, es im geschäftlichen Verkehr... Tageszeitung ÖSTERREICH zu unterlassen: a) unzutreffende Angaben über deren Abonnementpreis .... zu verbreiten ..., insbesondere zu behaupten, der Preis für ein Jahres- bzw. Monatsabonnement der Tageszeitung "Österreich" betrage umgerechnet 50 Cent pro Tag, obwohl eine solche Berechnung in Wahrheit einen fiktiven Stückpreis von rund 58 Cent pro Tag ergäbe. .... 2. Die beklagte Partei ist schuldig, Kopf und Spruch des über die Unterlassungsklage ergehenden Urteils.... . Handelsgericht Wien 41 CG 67/09z, am 28. 01. 2011
Im
nächsten Fallbeispiel haben die Wochenzeitschriften NEWS und
TV-MEDIA Abos in
Kombination mit einem TV-Gerät angeboten, das nicht der versprochenen
Qualität entsprach. Der Verlag wurde geklagt; Resultat war ein |
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Gerichtlicher Vergleich |
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Die Klägerin, Schutzverband gegen unlauteren Wettbewerb, vertreten durch ...... und die Beklagte, Verlagsgruppe News GmbH, vertreten durch .... haben in der Tagsatzung am 19. 01. 2005 vor dem Handelsgericht Wien folgenden gerichtlichen Vergleich geschlossen:
2.
Die beklagte Partei verpflichtet sich, der klagenden Partei die mit Eur
6.894,83 (darin enthalten ...) verglichenen Kosten des Verfahrens binnen
14 Tagen nach Rechtswirksamkeit des Vergleiches z. Hd. der
Klagevertreter zu bezahlen.
3.
Die beklagte Partei verpflichtet sich, diesen Vergleich samt
vorangehender Überschrift „Gerichtlicher Vergleich“ auf Kosten der
beklagten einmal in je einer Ausgabe der Zeitschriften NEWS und
TV-Media, jeweils ganzseitig, im Textteil mit Normallettern, wie für
redaktionelle Artikel verwendet, mit Fettdruckumrandung, Fettdrucküberschrift
und fett und gesperrt gedruckten Prozessparteien zu veröffentlichen
oder veröffentlichen zu lassen.
4.
Dieser Vergleich erlangt nur Rechtswirksamkeit, wenn er nicht von der
beklagten Partei mittels eines bis zum 2. Februar 2005 bei Gericht
einlangenden Schriftsatzes widerrufen wird.
Handelsgericht
Wien ....... |
| Beispiel
2: Die Baustoffhändler BAUHAUS und HORNBACH "trafen" einander vor Gericht. BAUHAUS nahm Anstoß an den Werbeaussagen des Mitbewerbers HORNBACH ...die Nr. 1 für Projekte mit Nr. 1 Service, Als Nr. 1 für Projekte wissen wir ..., Die Nr. 1 für Ihre Projekte. Das OLG Wien untersagte HORNBACH Werbeslogans, die eine Spitzen- bzw. Alleinstellung behaupten. links unten Daraufhin empfahl sich HORNBACH als "Der RICHTIGE Partner...." rechts unten |
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Der Verein für Konsumenteninformation
reichte 4/ 2011 wegen verbotener Kinderwerbung
gegen die Lebensmittelketten BILLA
und SPAR eine Klage auf Unterlassung
ein. Der VKI sah einen Verstoß gegen jene Bestimmung des UWG, die eine direkte Aufforderung an Kinder ein bestimmtes Produkt zu kaufen, untersagt. siehe unten UWG-Novelle 2007 "... Hol´ dir jetzt dein Stickerbuch" BILLA "... Hol´ dir hier das Buch dazu" SPAR |
| UWG-Novelle
2007 - Anhang zu § 45: - Aggressive Geschäftspraktiken 1. ... 27. ... 28. Die Einbeziehung einer direkten Aufforderung an Kinder in der Werbung, die beworbenen Produkte zu kaufen oder ihre Eltern oder andere Erwachsenen zu überreden, die beworbenen Produkte für sie zu kaufen. Beide Ketten setzten ihre
Aktionen fort: |
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Nur zwei Monate nach BILLA
und SPAR nahm im Juni 2011 die
BILLA-Tochter MERKUR
mit einer ähnlichen Kampagne die Kinder ins Werbevisier. Zeitraum der Kampagne: 6. Juni bis 24. August Für 2,99 € gab´s in den MERKUR-Märkten ein Sammelalbum zu kaufen. Es bot Platz zum Einkleben aller 108 Sammelkartenmotive mit Bildern von Meerestieren. Ab einem Einkaufswert von 20,- erhielt man ein Päckchen mit 5 Sammelkarten kostenlos. |
| Ungeduldige konnten weitere
Päckchen - mit ebenfalls 5 Karten - für 99 Cent erwerben. Auf einer eigenen Website www.merkurozeanien.at wurde der Sammeltrieb mit einem Online-Spiel - "Starte Ozeanien Online und registriere Dich" - befeuert: "Füge deinem Ozean weitere Tiere hinzu. Halte dazu deine Sammelkarten einzeln mit der Vorderseite in die Webcam und der Computer platziert das Tier im Ozean. ..." |
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Der Lebensmitteldiskonter
ZIELPUNKT versuchte im Juli 2011
potentielle Sammler für sein 3D-Sammelkartenalbum
Die Schlümpfe zu begeistern. 24 Karten mit unterschiedlichen Motiven waren nötig, um das Album zu füllen, für das - inklusive 2 Karten - 2,99 zu bezahlen waren. Pro 10 Euro Einkaufssumme war man "beim Sammelspaß dabei". Eine Schlumpfrige Reise nach Brüssel war zu gewinnen, Teilnahmescheine lagen in den Filialen auf. |
| Die Aktion war Teil der Promotion für den Start des Films Die Schlümpfe in 3D am 5. August. | |
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Im Oktober 2011 führte auch die
Gratis/Kauf-Zeitung ÖSTERREICH ihre Leser auf
den Sammlertrip. Alle Hunde dieser Welt hieß das Sticker-Album. Ab 24. Okt. gab es zu jedem Kauf-Exemplar zwei Sticker. Ungeduldige konnten für 50 Cent ein Säckchen mit 5 Bildern in Trafiken, Supermärkten und Tankstellen erwerben. 183 Hunde waren auf insgesamt 260 Stickern abgebildet. |
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2011 war ein gutes Sticker-Jahr. Das ECHO-Medienhaus vertrieb ab 27. Oktober 50.000 Batman-Sammelalben über die 50 Filialen der Bäckerei Felber und die LIBRO-Kette (230 Filialen in Ö.) zum Stückpreis 2,50 €. Ab einem Einkaufsbetrag von 3,- € gab´s ein Gratis-Stickersackerl. 3,7 Mio. Bilder waren im Umlauf. Auf der Website des Wiener Bezirksblatt war eine Tauschbörse eingerichtet. |
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Die Tageszeitung
ÖSTERREICH warb im August 2008 mit schwerem Geschütz um Abo-Kunden:
ÖSTERREICH schenkt Ihnen 100
Euro! Könnte mit § 9a - regelt das Verbot neben Waren oder Leistungen unentgeltliche Zugaben anzubieten - kollidieren. Mal abwarten, ob die Konkurrenz schweigt. Vielleicht weil sie auf der gleichen Welle schwimmt? Wie die KRONE, ... |
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Die KRONEN-ZEITUNG hielt mit
Gutscheinen der Lebensmittelkette SPAR im Wert von 80 EURO dagegen.
Die bekamen aber nur Abonnenten, welche neue Abonnenten keilten: Die "Krone" füllt Ihren Einkaufskorb mit € 80,- ... und NEWS ein paar Tage später: |
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Das Abo kostete pro Quartal 17,50 €. Macht im Jahr gesamt 70,- €. Die Tankgutscheine im Wert von sechzig Euro abgezogen, bleiben für die Abonnenten noch zehn Euro zu zahlen. Macht pro Quartal 2,50 €. |
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In einem ganzseitigen Inserat (KRONE-BUNT,
Sonntag 4. 1. 2009) bewarb die Heimtextilien-Kette
REITER einige ihrer WSV-Artikel. Bis zu 70 %
Preisnachlass wurden versprochen, bei einem der angeführten Produkte
betrug der Abzug sogar 77 Prozent (statt 12,99 bekam
man einen Jacquard Dekor um 2,95;
entspricht -77,29 %). Der Preis für die Seersucker-Bettwäsche war mit 7,99 jedoch nicht - wie angeführt - um 60 %, sondern lediglich um 33,3 % verbilligt. Abb. links |
| Der
statt-Preis von
11,99 um den versprochenen
Prozentsatz reduziert wäre € 4,8
gewesen. Das Inserat enthielt keine Einschränkungsklauseln wie z. B.: Vorbehaltlich Satz- und Druckfehler, Staat-Preise beziehen sich auf ..., ... . |
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Finanzierungsaktion: 4 Jahre – 0 % Zinsen“ oder Jetzt Kaufen – 2009 Zahlen – 0 % Zinsen“ Gegen die Verwendung von Slogans der Einrichtungskette KIKA bzw. ihrer Mutter LEINER, welche den Kunden eine Null-Prozent-Zinsen-Kreditfinanzierung ihrer Möbelkäufe versprachen, tatsächlich jedoch Zinsen verrechneten, brachte der VKI im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums eine Verbandsklage ein. Obwohl KIKA und LEINER im Kleingedruckten auf dennoch anfallende Kosten hingewiesen hatten, sah das OLG Wien in der Werbung einen Verstoß gegen das UWG. Urteil Dez. 09 In der Berufung urteilte der OGH, dass die Hinweise im Kleingedruckten die Irreführung im "blickfangartigen" Slogan (0 % Zinsen) nicht aufwiegen, womit die VKI-Klage erfolgreich blieb. Urteil Juli 10 |
| Im nächsten Beispiel blieb der Beklagte „siegreich“. Die real durchgefochtene 10%-Kampagne der Firma Bauer-Druck diente uns als Vorlage für ein fiktives Verfahren gegen druck + grafik, eine Tochter unserer Übungsfirma. Die echten Urteile wurden „adaptiert“: |
| Wir lassen den | |||
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PREISBERG |
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SCHMELZEN |
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| - 22 % | -23 % | -24 % | -51 % |
| Dabei sind wir ohnehin schon günstiger als andere. | |||
| Aus unserem Angebot: | |||
| HANDZETTEL* - 6.730.- EURO | |||
| Auflage 1.080.000 Stück; Format A5; einseitig; 4C; 100g; Kunstdruck glänzend. | |||
| Im
Vormonat kostete der Handzettel in der gleichen Ausführung bei der Druckerei A 8.648.- EURO Druckerei B 8.702.- EURO Druckerei C 8.861.- EURO Druckerei D 13.757.- EURO Sie sparen bei uns also bis zu 51 % Natürlich können wir hier nicht Preisvergleiche mit allen Mitbewerbern anführen, garantieren Ihnen jedoch in jedem Fall, dass wir im Rahmen unsererAKTION 8 % DARUNTER Konkurrenzangebote Ihres letzten Bogen-Offset Druckauftrags um mindestens diesen Prozentsatz unterbieten. Dazu brauchen Sie uns nur eine Kopie der entsprechenden Rechnung oder eines aktuellen Offerts faxen. druck
&
grafik |
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| * Unser Angebot bezieht sich ausschließlich auf Bogen-Offset Produkte | |||
| Nachdem die Konkurrenz das Gericht angerufen und eine Einstweilige Verfügung erreichte, kontert druck & grafik mit dem nächsten Inserat: |
| druck & grafik lässt sich nicht unterkriegen |
| Die "AKTION 8 % DARUNTER" hat man uns verboten: |
| Das Handelsgericht Wien hat uns über den Antrag und Klage unserer Mitbewerber Groellinger Druck Gesellschaft mbH., Gottfried Wagenknecht Gesellschaft mbH. und BLOCH & CO Druckerei mit der einstweiligen Verfügung vom 3. 3. 2002, GZ 31 Dg 3/02a-BSVB ab sofort verboten, |
| "... im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbes die Ausführung von Druckaufträgen unter allgemeinem Unterbieten der Preise der Konkurrenz und ohne Nennung des eigenen Preises , der gefordert wird, anzukündigen oder anzubieten, insbesondere anzukündigen oder anzubieten, dass druck & grafik garantiert, in jedem Fall um 8 % günstiger zu sein, als der letzte Bogen-Offset Druckauftrag des angesprochenen Publikums, wobei druck & grafik lediglich eine Kopie der entsprechenden Rechnung oder eines aktuellen Offerts gefaxt werden müsse und schon habe man beim nächsten Auftrag über das gleiche (oder ähnliche) Druckwerk ganze 8 % gegenüber der letzten Druckerei eingespart ..." |
| Deshalb können wir
die "AKTION 8 % DARUNTER"
vorerst nicht weiter anbieten. Wir haben aber
bereits unsere Anwälte beauftragt, im Interesse unserer Kunden
Preisaktionen zu entwickeln, die der einstweiligen Verfügung entsprechen. Eines lassen wir uns aber nicht verbieten: Unseren Kunden auch weiterhin unsere besten Preise zu garantieren. |
|
Ein Preisvergleich lohnt sich bestimmt! |
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druck & grafik 3804 Allentsteig, Tüpl 2 Telefon 02824 44 12 Fax 028 24 44 13 |
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Am Ende blieb druck & grafik siegreich, was mit Freude und Befriedigung in einem weiteren Inserat kundgetan wurde: |
| druck
& grafik -
"Wir dürfen, was wir
machen!!" |
| Die "AKTION 8 % DARUNTER" wird fortgesetzt!!! |
Der OGH hat mit Beschluss vom 10.7.2002 (4OB124/01s-BSVB) den Antrag unserer Mitbewerber Groellinger Druck Gesellschaft mbH., Gottfried Wagenknecht Gesellschaft mbH. und BLOCH & CO Druckerei auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung gegen unsere "AKTION 8 % DARUNTER" abgewiesen, Auszüge aus der Entscheidung: |
| "... Bei
einem Preisnachlass von 8 % kann nicht davon gesprochen werden, dass nur
ein Bruchteil des sich bei üblicher Kalkulation ergebenden Preises
verlangt würde; ein Fall des Preisschleuderns liegt daher nicht vor.
Es fehlt auch jeder Anhaltspunkt für die Annahme, dass die Erstbeklagte
mit dieser Aktion beabsichtigte, bestimmte Mitbewerber gezielt vom Markt
zu verdrängen... Bei der Beurteilung von Preiskampfmethoden nach § 1 UWG ist hingegen maßgebend, ob die damit verbundene Beeinträchtigung der Mitbewerber Folge eines echten Leistungsvergleiches ist oder ob die Preiskampfmethoden den Leistungsvergleich zum Nachteil der Mitbewerber verfälschen und dadurch zu einer Verdrängung der Mitbewerber und zur Aufhebung des Wettbewerbs auf einem bestimmten Markt führen. Verfälscht wird der Leistungsvergleich (z.B.) dann, wenn der Verkaufspreis einer bestimmten Ware ohne einen sachlich vertretbaren Grund ständig oder wiederholt unter dem Einstandspreis festgelegt wird (Baumbach/Hefermehl aaO § 1 dUWG Rz 874 mwN). Eine zeitlich befristete Aktion, die Preise der Mitbewerber um 8 % zu unterbieten, verfälscht den Leistungsvergleich nicht; sie ist - wie oben dargelegt - auch nicht dazu geeignet, die Mitbewerber zu verdrängen. Dem Revisionsrekurs war Folge zu geben. |
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Wir bleiben dabei: Für Sie die besten Preise |
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druck & grafik 3804 Allentsteig, Tüpl 2 Telefon 02824 44 12 Fax 02824 44 13 |
| Aktuelles zum UWG kann auf der Website des
Schutzverbandes
www.schutzverband.at nachgelesen werden.
Die deutsche Verbrauerrechtsorganisation
FOODWATCH verleiht jährlich den Preis "Goldener
Windbeutel" für Werbeaussagen und Produktdeklarationen mit dem
geringsten Wahrheitsgehalt, der "dreistesten Werbelüge".
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