ONLINE  E-GOVERNMENT  DER WEG ZUR BÜRGERKARTE  BÜRGERKARTENFUNKTION von alter auf neue E-CARD

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DIGITALE (elektronische) SIGNATUR

Die eigenhändige Unterschrift und die Vorlage eines behördlichen Lichtbildausweises als Identifikationsbeweis sind fast immer nötig, will man Dienstleistungen von Ämtern und Behörden in Anspruch nehmen.

Soll diese Dienstleistung über das Internet abgewickelt werden (e-government), ist es notwendig, sich elektronisch zu identifizieren. Auch Handelsunternehmen (e-business) möchten gerne wissen, ob ihr zukünftiger Geschäftspartner auch wirklich "echt" ist. Und nicht ein virtueller Spaßvogel.

Also bedarf es auch im Internet eines behördlich ausgestellten "Ausweises". Es ist dies die elektronische Signatur: sie ersetzt Lichtbildausweis und Unterschrift. Die elektronische Signatur befindet sich auf einer Chipkarte, die man bei einem behördlich kontrollierten Unternehmen kaufen kann.

Die Europäische Union hatte ihren Mitgliedsstaaten aufgetragen, bis 2005 die Verwaltungen so anzupassen, dass alle Amtswege elektronisch erledigt werden können.

Vom Staat herausgegebene elektronische Identitätskarten (eID) mit digitalen Zertifikaten sind in mehreren westlichen Staaten geplant bzw. schon in Verwendung, aber nur wenig erfolgreich. Sogar in Finnland, wo elektronischen Medien sehr hohe Akzeptanz unter der Bevölkerung genießen, besitzen nur 0,2 % der Staatsbürger eine eID-Karte, obwohl die Möglichkeit schon seit Jahren besteht. 

In Österreich gab es einen "Probelauf" im Februar 2003. Die Mitgliedskarten der OCG (Österreichischen Computer Gesellschaft) wurden mit einer "Bürgerkarten-Funktionalität" versehen. Die Daten auf BÜRGERKARTENFUNKTION von alter auf neue E-CARDdem Card-Chip enthalten Angaben über die Identität des Kartenbesitzers und seine Nummer im Zentralen Melderegister.

Die Ausgabe der 8,2 Millionen e-cards gelang schließlich bis Ende 2005 (geplant war zuerst 2002, dann 2003). Sie ersetzt seither beim Arztbesuch den Krankenschein. Das war´s. Die Erweiterung des Einsatzbereichs auf e-government-Angebote durch eine "Aufwertung" der e-cards zur Bürgerkarte ist möglich. T atrust + webschool 2. 3. 09

Für die Registrierung müssen die Antragsteller eine Geschäftsstelle der Sozialversicherung, der  Gebietskrankenkasse in ihrem Bundesland aufsuchen.
Wienern steht auch das Servicezentrum von Help.gv.at am Ballhausplatz offen.
Registrierungsstellen mit "Full
Service" nehmen für die Kartenbesitzer den mehrstufigen Anmeldevorgang vor (von der Antragstellung bis zur fertigen Bürgerkarte).
Einfache Registrierungsstellen kontrollieren nur die Identität. Antrag und Aktivierung der Bürgerkarte mussten anfangs über den eigenen Internetzugang über das Kartenservice Portal auf www.sozialversicherung.at vorgenommen werden.
Seit 2008 besitzt jede Bürgerkarte die "Qualifizierte Signatur", das ist die digitale Signatur verknüpft mit dem Zentralen Melderegister. Die notwendige Software installieren und die
e-card oder Bankomatkarte auf www.buergerkarte.at aktivieren.
Anfang April 2010 nutzten 75.000 Privatpersonen eine Bürgerkarte, davon hatten 60.000 ihre e-card "aufgerüstet".  (Quelle: A-Trust GF Michael Butz in der WZ vom 13. 4. 10)
Seit Ende 2009 können auch Handys als Bürgerkarte eingesetzt werden.
Das Anbieten von Signatur- und Zertifizierungsdiensten ist an die Anzeige bei der Aufsichtsbehörde –
RTR (Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH) gebunden. Der Käufer hat die Garantie, dass die gesetzlichen Auflagen an qualifizierte Zertifikate und sichere elektronische Signaturverfahren erfüllt sind.

Die DATAKOM-Austria war der erste Anbieter (Februar 2002), der die gesetzliche Zertifizierung geschafft hatte. Sie nannte ihr Produkt a-sign und bot es in ausgewählten Postämtern zum Kauf an.

Der Käufer musste einen Antrag stellen und sich unter Ausweisleistung persönlich identifizieren. Die Gebühren betrugen - je nach Sicherheitsklasse - 7,80 bis 48 Euro pro Jahr.

Die Digitale Signatur erfolgt durch zwei Schlüssel. Der eine ist nur dem Besitzer bekannt (Private Key), bleibt geheim und ist auf der Chip-Card gespeichert. Er wird mit dem öffentlichen Signaturprüfschlüssel (Public Key) geöffnet. Dieser dient auch dem Empfänger zur Überprüfung für die Richtigkeit einer elektronischen Zusendung.

A-TRUST, ein Zusammenschluss aller namhaften Banken, der Wirtschaftskammer Österreich, der Notariatskammer,... (insgesamt 16 Gesellschafter), machte einige Zeit später mit seinem Produkt  (trust|sign) der Datakom Konkurrenz.
Gerade mal acht Monate hat es gedauert, bis
A-TRUST und A-SIGN ihr Single-Dasein beendeten und miteinander fusionierten. Seither werden die gemeinsamen Dienstleistungen unter der Bezeichnung "a.trust NEU" angeboten.
2005 trat mit
A-CERT www.a-cert.at ein zweiter Zertifizierungs-Anbieter auf den Markt.
Mutig, denn mit Ende des Jahres 2005 stand
A-TRUST mit kolportierten 5 Mio. € Verbindlichkeiten ziemlich angeschlagen da. Die Österreicher sahen keinen Grund zum Erwerb der Digitalen Signatur.

Der Consulter DIGISIGN sollte die Verkäufe ankurbeln. Am 27. Juli 2006 ging er mit einer Signatur-Show auf Österreich-Tournee. Interessierte konnten sich auf www.digisign.at anmelden.

A-TRUST verlangt für seine a-sign premium Karte 30,- Euro, für das Zertifikat 13,- pro Jahr, und für die Registrierung 12,- Euro. Auch der Kartenleser kann geordert werden, mehrere Links leiten die Interessenten zu den diversen Anbietern. Kosten dafür: 29,- Euro aufwärts, je sicherer desto teurer. Damit kostet das ganze Paket ca. 90,- Euro (Preise 2006).
Bei A-CERT kosten ein Amtssignaturzertifikat (A-CERT-GOVERNMENT) oder eine "fortgeschrittene Signatur" für zwei Jahre € 96,--, für vier €168,--.

Dieser Zusammenschluss hat die Nachfrage nur wenig gesteigert, obwohl mit Feber 2005 die Bankomatkarten von Mastercard und Maestro ebenfalls „signaturfähig“ wurden.
Schwung könnte die
e-card bzw. ihre "Aufwertung" zur Bürgerkarte in den Registrierungszahlen bringen.

Das nach Geheimdienst klingende Chief Information Office befindet sich nicht in Washington, sondern ist die "Stabstelle IKT-Strategie des Bundes" im Bundeskanzleramt. Seine Abkürzung, CIO, klingt ähnlich gefährlich wie CIA, MI5 oder FBI. Dabei beschäftigt es sich bloß mit verwaltungstechnischen Materien wie beispielsweise der BÜRGERKARTE www.cio.gv.at.

Nicht zu vergessen: Neben dem Lesegerät, das die Daten der Chip-Card einliest, benötigt man noch einen PC und einen Internetanschluss, damit die Daten via PC und Internet an den Empfänger gelangen!

Detaillierte Informationen und Preisangaben gibt es z. B. auf der Website von a-trust www.a-trust.at. Dort stehen mehrere Zertifikat-Produkte zur Wahl.

Die matt dahindümpelnde Nutzung der elektronischen Signatur mittels Computer + Internet bekam Handy-Hilfe.
A-TRUST und die TU-Graz haben die Handy-Signatur entwickelt. Der User erhält eine SMS mit einem, nur wenige Minuten gültigen - Schlüssel, mit dem er sich beim gewünschten Behördendienst identifiziert.

Signaturrichtlinie
Am 19.01.2000 wurde im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften (ABl. L 13 vom 19.1.2000, S. 12) die Richtlinie 1999/93/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über gemeinschaftliche Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen veröffentlicht. Die Richtlinie musste in allen Mitgliedstaaten bis zum 19.07.2001 umgesetzt werden. Das österreichische Signaturgesetz entspricht der Richtlinie.

Vorgangsweise bei Versand und Erhalt digital signierter Dokumente

 

Der Weg zur BÜRGERKARTE
 
 
  • Man nimmt seine ecard  (Bankomatkarte oder andere zertifizierbare Karte)
  • sucht auf der Website von A-TRUST nach der nächstgelegenen Registrierungsstelle https://www.a-trust.at/e-card
  • legt dort Lichtbildausweis + ecard vor
  • lässt sich ein 6-10-stelliges Widerrufspasswort, 6 Zahlen für die PIN-Signatur und 4 Zahlen für den Geheimhaltungs-PIN einfallen
  • unterschreibt den Antrag auf Ausstellung von A-Trust Zertifikaten und Signaturvertrag. [Liest sich wie er klingt. Als Draufgabe gibt es vier Seiten Kleingedrucktes mit Belehrung und AGBs.]
  • besorgt einen Kartenleser   Abbildung rechts, gekauft im HELP-GV-Servicezentrum um sehr günstige 7,26 €
  • steckt den Kartenleser an eine USB-Schnittstelle ...
  • ... automatisch wird ein passender Treiber installiert.
     

     
  • Die Bürgerkarten-Software findet man als Download für alle Betriebssysteme auf der Website www.buergerkarte.at ...
     

     
  • ... lädt mittels Klick die ZIP Datei auf den eigenen Computer.
  • Sie verwenden WINDOWS VISTA? Dann müssen Sie jetzt im Windows Explorer die ZIP Datei mit der rechten Maustaste anklicken ...
  • Eigenschaften auswählen ...
  • im Fenster -  Eigenschaften von trustDeskbasic277  -  Klick auf  Zulassen
     

     
  • OK
  • Egal ob Sie VISTA oder XP verwenden, starten Sie nun die Installation mit einem Doppelklick auf die Datei trustDeskbasic277
     

     
  • Weiter >
  • Die Lizenzvereinbarung Akzeptieren >
     

     
  • den Ordner, in den das Programm gespeichert werden soll, einstellen (Auswählen...) oder den Vorschlag - C:\ProgramFiles\ IT Solution\trustDesk basic - übernehmen
     

     
  • Weiter >
  • Speicherort der Programmsymbole bestimmen - denken Sie nicht darüber nach, lassen Sie es, wie in der Abbildung unten vorgeschlagen
     

     
  • Weiter >
  • Wenn Sie das Programm nicht oft verwenden werden, können Sie die Option: ... automatisch im Hintergrund starten deaktivieren
     

     
  • Installieren
  • Kartenleser nicht angesteckt? Macht nix. Holen wir später nach ...
     

     
  • OK
  • ... der erste Teil unserer Arbeit ist damit erfolgreich zu Ende gebracht:
     

     
  • OK
  • Mit dem Internet verbinden. Automatisch wird die Website von IT Solution geladen.
     

     
  • Wieder mal macht uns eine verunsichernde Sicherheitswarnung nachdenklich. Man beachte den handlichen, vierzigstelligen Fingerabdruck:
     

     
  • Ja
  • Ein erster Kurzhinweis wird eingeblendet. Wenn Sie beim nächsten Programmstart darauf verzichten wollen, deaktivieren Sie    Kurzhinweise beim Start anzeigen
     

     
  • Beenden
  • Das goldene Chip-Symbol wurde in die Task-Leiste (= der blaue Balken am unteren Bildschirmrand) eingefügt:
     

     
  • Nach einem Rechtsklick in den Chip ...
     

     
  • ... kann über die Option Konfiguration der - zuvor! angeschlossene - Kartenleser eingerichtet werden:
    Konfiguration
    anklicken, worauf uns...
  • ... ein Assistent hilfreich zur Seite springt. Der ...
     

     
  • ...  erledigt nach einem Klick auf Automatische Konfiguration
  • ... die Arbeit im Alleingang und fragt zuletzt nach unserem Einverständnis:
     

     
  • Ja

Sobald Ihre Bürgerkarte abgelaufen ist, bekommen Sie von der Sozialversicherung eine neue zugeschickt. Mit Begleitbrief. Dort ist in einem Absatz zu lesen:
 
Wenn Sie auf Ihrer alten e-card die Bürgerkartenfunktion freigeschaltet hatten, kann diese nicht automatisch auf die neue e-card übernommen werden. In diesem Fall kann eine Aktivierung der neue e-card rasch und einfach mit Hilfe der alten Karte erfolgen. Nähere Informationen dazu finden Sie im Internet unter www.sozialversicherung.at.
Dort darf man mal ein wenig herumsuchen, bis man im FRAGEN-ANTWORTEN-KATALOG den Hinweis findet, dass
 

  • eine Aktivierung der neuen e-card rasch und einfach mit Hilfe der alten Karte unter https://www.a-trust.at/e-card/selfdata.aspx möglich ist

Auf der Website von A-TRUST steht zu lesen: Stand September 2010

  • Mit Hilfe Ihrer alten gültigen Bürgerkarte können Sie hier selbst in 10 Minuten Ihre neue e-card zur Bürgerkarte aktivieren.

    Wer jedoch eine E-CARD der "dritten Generation" bekommen hat - das sind seit Mitte 2010 ALLE! - hat Pech gehabt:
     
  • Die e-card der dritten Generation, erkennbar an der aufgebrachten Blindenschrift, kann derzeit nicht mit trustDesk basic aktiviert werden.

Soll die Bankomatkarte mit Bürgerkartenfunktion ausgestattet werden, fallen an Kosten
12,- € für die Aktivierung
und jährlich eine Gebühr von 15,60 € an.

 

Damit die Behörden und sonstigen Einrichtungen, von unserer Zertifizierung erfahren, müssen wir sie davon in Kenntnis setzen:
  • Verbindung mit www.meinbrief.at herstellen ...
     

     
  • ... und registrieren ...
     

     
  • Ihr 4-stelliger PIN ist gefragt:


     
  • und jetzt noch der 6-stellige Signatur-PIN
     

     
  • In Ihrem elektronischen Postfach können eine Menge nützlicher Dokumente landen:
     

 

MyHELP.gv.at

soll uns mit Hilfe der Bürgerkarte Behördenkontakte erleichtern. Windows Vista legt ein Hindernis in den Weg. Hartnäckig bleiben!

  • Einstieg über die Adresse www.myhelp.gv.at
     

     
  • Anmelden über lokale Bürgerkartenumgebung anklicken
  • sollte Windows Vista einen Zertifikatfehler melden, ignorieren wir das und laden die Seite trotzdem
  • geben den PIN
     

     
  • und den Signatur-PIN ein:
     

     
  • Klick auf Unterschreiben
  • In den Registerkarten das persönliche Profil festlegen:
     

     
  • im RegisterDatenschutzerklärung die Datenschutzbestimmungen akzeptieren
     
  • Nach den Angaben des Bürgerkartenbesitzers stellt ihm die Website "passende" Themen ...
     

     
    und Formulare zur Auswahl
     


     
  • für den Wechsel zu meinBrief.at genügt ein Klick auf Zustellservice
     

 

Der E-Tresor www.e-tresor.at ist eine kostenpflichtige Einrichtung (36,- € / Jahr) zum Speichern persönlicher Dokumente und medizinischer Notfalldaten in verschlüsselter Form auf einem besonders gesicherten Server im Hochsicherheits-Rechenzentrum von A-Trust.
Es besteht die Möglichkeit einer oder mehreren Personen den Zugriff auf ausgewählte Dokumente für einen bestimmten Zeitraum zu erlauben. Dazu werden sie in die Showbox gestellt und mit einem Passwort verschlüsselt.
Dokumente können an die E-Tresor E-Mail-Adresse gesendet werden.
Nur Besitzer einer Bürgerkarte bzw. einer Bankomatkarte mit digitaler Signatur können einen E-Tresor einrichten und nutzen.

 

SWISS-SIGN

Seit 2007 können sich die Bürger der Schweiz der elektronischen Signatur bedienen. Ein digitales Zertifikat kostet für ein Jahr 99,- Franken.
Bis die Funktion endlich auf dem eigenen PC installiert und einsatzfähig ist, sind - wie beim österreichischen Gegenstück - mehrere Schritte notwendig.

Wem dieser Arbeitsaufwand zu viel oder die Installation zu riskant ist, der kann sich seit 2009 bei der Post einen  Swissstick kaufen. Die Post-Tochter Swissign hat ihn entwickelt. Er macht die Verschlüsselung und die Zertifikatsübermittlung problemlos und mobil.
Der Swissstick besitzt einen USB-Anschluss, alle erforderlichen Programme sind auf ihm installiert. An welchem Ort bzw. an welchem Computer man auch immer ein Dokument mit seiner Unterschrift digital signieren möchte, kann das geschehen. Stick anschließen, Internetverbindung starten und los geht´s.
Für ein Jahr kostet der Swissstick inklusive Updates 199,- Franken, für zwei Jahre 249,-.

 

DE-MAIL

Monate bevor die Rechtsgrundlage, das DE-Mail-Gesetz in Kraft war, führte die Deutsche Post am 14. 7. 10 den E-Postbrief ein. Es handelt sich um ein rechtssicheres E-Mail-Verfahren, das den Kunden erlaubt, elektronische Korrespondenz mit Behörden, Banken, Versicherung, ... abzuwickeln.
Wer keinen Internetanschluss hat, kann den E-Postbrief als Hybrid-Brief, also in ausgedruckter Version empfangen. Wer den E-Postbrief nutzen möchte, muss sich bei einer Postfiliale unter Vorlage eines Personalausweises registrieren lassen.

Folgende Schritte sind erforderlich:

  1. E-POSTBRIEF Adresse bestehend aus Vor- und Nachnamen (z. B. vorname.nachname@epost.de) wählen

  2. Zum sicheren Abschluss der Adresssicherung wird eine TAN auf das Mobiltelefon geschickt. Sie ist im Laufe der Adresssicherung einzugeben.

  3. Mit dem Registrierungscode kann man sich online registrieren. Mit der Registrierung erhält man einen POSTIDENT-Coupon, der  zusammen mit Personalausweis oder Reisepass in einer Postfiliale vorzulegen ist (POSTIDENT-Verfahren).

  4. Ein paar Tage später informiert eine SMS über die Freischaltung des Nutzerkontos. Damit kann der E-POSTBRIEF uneingeschränkt genutzt werden.

Achtung: Die DE-Mail ist rechtsverbindlich, sobald eine Nachricht im elektronischen Postfach gelandet ist, beginnen etwaige Fristen zu laufen.

Die Konkurrenz, Telekom und United Internet, tritt mit ihren rechtssicheren Produkten erst nach dem Inkrafttreten der gesetzlichen Bestimmungen auf den Markt.

Vergleicht man den Aufwand, der in Österreich für die selbe Dienstleistung, die ELEKTRONISCHE SIGNATUR, betrieben werden muss (Ausweisvorlage, e-card oder Bankomatkarte aktivieren, Bürgerkartenumgebung installieren, Kartenleser beschaffen, Anmeldung bei "Mein Brief.at"), ist das Verfahren von vorbildlicher Einfachheit.

De-Mail soll den Einstieg in das und die Akzeptanz des E-Government unterstützen.

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