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SMARTPHONES

Der Cartoon in der Handelszeitung (Ausgabe 9 / 2012) hat beachtliches Diskriminierungspotential.
ALT, WEIBLICH, NERVIG, FORTSCHRITTSFEINDLICH, UNSOZIAL, weil sie den Wartenden Zeit stiehlt.
Man reibt sich das Auge: Die Dame zahlt bar!
Ab ins Heim
mit ihr!

Was ist los?
Omi gräbt in der Geldbörse.
Hat kein Smartphone mit NFC.
(Near field communication)
Das gefällt dem L
ebensmittelhandel gar nicht.
Schließlich dauert das Bezahlen mittels der NFC-Funktion nur fünf Sekunden. Da fallen Bargeld ( 29 Sekunden) und Bankomat (27 Sekunden) um Ewigkeiten ab.

 

Mit aktivierter NFC-Funktion reicht es, das Smartphone im Abstand von wenigen Zentimetern vor ein Lesegerät zu halten, schon ist gezahlt.
Der Betrag wird über die Handy-Rechnung abgebucht.
Nicht erfreulich, wenn das Smartphone kurz verborgt oder lang verloren
wurde.
Eine Bahnkarte, Erste Klasse
, von Wien nach Paris, ist schnell gekauft und lange abgezahlt.

Wohin fuehrt mich dieser Code?

Das Installieren kostenpflichtiger Apps kann ebenso ins Geld gehen, wie das Scannen eines QR-Codes, der irgendwelche dubiosen Seiten aufruft. Oder den Datenträger löscht.
Der hier abgebildete ist lieb und harmlos. Nur ein kurzer Text.
Probieren Sie mal
!

Um die Kosten im Griff zu behalten, ist es ratsam das "richtige" Datenpaket zu wählen.

                    

   

Zweifel an der Rechnung Ihres Providers?
Versuchen Sie die Sache mit de
ssen Buchhaltung zu klären.
Klappt nicht?
Die
Schlichtungsstelle der Rundfunk- und Telekommunikationsbehörde (www.rtr.at) kann vielleicht weiter helfen.

Opfer krimineller Aktivitäten finden Rat beim

Diese Maßnahmen können hilfreich sein ... :

  1. Mit der Tastenkombination  *#06#   Gerätenummer (IMEI - wird weltweit nur einmal vergeben; die Provider könnten damit jedes Gerät aus der Entfernung sperren) abrufen und notieren.

  2. Keine Rufumleitung

  3. Keine Mobilbox

  4. Deaktivieren Sie nicht den PIN des Smartphones (Handys).

  5. Deaktivieren Sie nach jeder Verwendung die NFC-Funktion.
    NFC-Elemente, die nachträglich am  Smartphon angebracht werden, können NICHT deaktiviert werden!

  6. Lassen Sie Ihr Mobiltelefon nicht unbeaufsichtigt liegen.

  7. Schließen Sie einen ALL INKLUSIVE Vertrag.

  8. Ihr Smartphone kann von Unbefugten als Hotspot verwendet werden, wenn Sie die Einstellung WLAN aktiviert und nicht durch ein Passwort gesichert haben.

  9. MEHRWERT- und DATENDIENSTE sperren lassen (Seit 21. 5. 2012 gratis!

  10. Installieren Sie APPs - von vertrauenswürdigen Anbietern -, die es Ihnen erlauben, bei Verlust oder Diebstahl auf Ihr Handy zuzugreifen.

  11. Vorsicht beim Scannen von QR-Codes. Nehmen Sie diese Einstellungen vor.

 

... und folgende Informationen, Anleitungen und Warnungen des VPT (www.verein-vpt.at) beachten:

Was man unbedingt wissen sollte:

Dein Smartphone meldet immer, wo Du bist und was Du machst!

Carrier-IQ, die mittlerweile berüchtigte Software mit der man über das eigene Smartphone von den Herstellern ausspioniert wird, ist nicht nur auf Android, Symbian, Blackberry oder im webOS zu finden. Diese Software wurde auch in Apples iOS entdeckt, davon betroffen ist auch die neuste Version iOS 5. In einem Entwicklerblog von Apple wurde berichtet, dass die Software in iOS 5 bereits dann aktiviert ist, wenn das Diagnoseprogramm läuft und in älteren Versionen des Betriebssystem iOS werden vom Programm auch dann Informationen verschickt, wenn kein Diagnosetool läuft.

In Blogbeitrag wird erklärt, dass die Startup-Routine von Carrier-IQ feststellt, ob das Programm auf einem kompatiblen Gerät installiert wurde.

Die Software ist außerdem nur dann ersichtlich, wenn sie gerade ausgeführt wird: einen sonst üblichen Programmeintrag findet der User dazu nicht. Das Programm überprüft weiters, ob das Trägergerät die Protokollierung unterstützt: es funktionieren einige Protokolle über WiFi und andere über 3G. Es wurden auf allen Testgeräten von Samsung, Motorola, Sony, Apple, Nokia (vor Umstellung auf Windows Mobile) und Blackberry Carrier-IQ-Log-Dateien entdeckt.

Die Software, welche auf Apples iOS zur Anwendung kommt, ist in vielen Punkten mit der Anwendung für Android ähnlich, aber nicht gleich. Es werden, ebenso wie bei der Android-Version eine Menge an Informationen gespeichert.

Dazu gehören die Telefonnummer, der Anbieter, das Land, die aktiven Anrufe, sowie der aktuelle Standort. Der Standort wird aber nur dann gespeichert, wenn standortbasierte Dienste aktiviert sind. In der Android-Version werden auch andere Daten, wie Tastenfolgen, routinemäßig gespeichert.

Kann man Carrier-IQ ausschalten?

Nein. Diese Software ist bei vielen Modellen zum Zeitpunkt der Auslieferung an die Netzbetreiber und Endverkaufsstellen vorinstalliert und so tief im Betriebssystem verankert, dass es zu erheblichen Störungen, bis hin zum Verlust der Funktionalität des Smartphones kommen kann.

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Die Nebenkostenfalle Handy

Grundgebühr und Gesprächskosten sind beileibe nicht die einzigen Kosten, die auf Handybenutzer zukommen und meist nicht im Vorfeld bemerkt werden.

Grundsätzlich muss man sich die Zeit nehmen, um vor Abschlusses eines Handyvertrages (das gilt übrigens auch für Wertkartenhandys!) die Geschäftsbedingungen des Anbieters genau durchzulesen und wenn man den einen oder anderen Punkt nicht versteht nachfragen.

Die wichtigsten Kostenfallen zusammengefasst:

  • Neben den Grundentgelten zählen auch die - bei fast allen Anbietern zu findenden und jährlich fälligen - Servicepauschalen zu den Fixkosten. Die darin enthaltenen Leistungen sind sehr unterschiedlich - und nicht für jeden nötig, wie Diebstahlsperre oder eine 15- minütige Handyschulung. Allerdings gibt es bislang kaum eine Möglichkeit diese Pauschale nicht zu akzeptieren. Daher sollte man sich vorher ansehen, welche Leistungen man nutzen könnte und welche verzichtbar sind und dieses Ergebnis in die Betreiberauswahl miteinbeziehen.

  • Vorsicht ist auch bei kleinen Anliegen rund ums Handy angesagt. Denn schon geringe Änderungen wie das Abschalten der Mobilbox oder die Änderung des Kundenkennworts können Kosten verursachen. Auch hier sollte man sich vorher informieren.

  • Manche Einstellungen kann man über das Online-Kundenportal selbst vornehmen. Zum Teil sind Änderungen auch nur hier kostenlos möglich, zum Beispiel die Sperre von Mehrwertdiensten und verursachen hingegen Kosten, wenn man diese Leistungen, oder Änderungen über die Hotline in Anspruch nehmen möchte.

  • Die Handyrechnung pünktlich bezahlen! Andernfalls drohen hohe Kosten wie eine teure Anschlusssperre und das erneute Freischalten – auch kommen dann unnötige Mahnspesen dazu.

  • Besitzer von Wertkartenhandys sollten ebenfalls ganz genau die Vertragsbedingungen durchlesen: Zum Teil werden Bearbeitungsentgelte zwischen neun und 20 Euro verrechnet, die den Guthabenrest übersteigen können, oder auch seit kurzem sogenannte „Ruhegelder“ einbehalten, wenn man die Wertkarte über einen längeren Zeitraum hinweg nicht nützt.

  • Ob Zahlscheingebühren zulässig sind, überprüft derzeit der Europäische Gerichtshof. Diese sollte man daher nur unter Vorbehalt einer späteren Rückforderungsmöglichkeit begleichen.

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Kostenfalle Gratis-Apps und sogenannte In-App Käufe!

Werbebanner oder so genannte In-App-Käufe – vor allem bei Spielen – können teuer kommen.

Die böse Überraschung kommt bei der Handy-Abrechnung:
Dubiose ABOs scheinen plötzlich mit Beträgen von einigen Euros auf und sind oft nur sehr schwer kündbar. Die Netzbetreiber beweisen hier auch keine besonders hohe Kundenfreundlichkeit und verweisen oft den Drittanbieter, der dann nicht erreichbar ist, oder auf Kündigungen stur mit Ignoranz reagiert.

Auch der Schutz persönlicher Daten kommt meist zu kurz:
Viele dieser Gratis-Apps greifen oft ohne berechtigten Grund auf die Standortdaten oder Adressbücher zu und übertragen sie an die App-Entwickler.

Wichtig ist daher, die Sperre von In-App-Käufen zu aktivieren.

Bei Werbebannern ist die Gefahr noch größer, da bei einem einfachen Klick auf den Banner bereits im Hintergrund ein ABO geschlossen wird, das man dann nur schwer wieder los wird. Auch hier zeigen die Netzbetreiber eine mangelhafte Kundenbetreuung.

ACHTUNG: Spiele, oder Anwendungen, die es ermöglichen seine Ergebnisse und / oder Tätigkeiten in sozialen Netzwerk direkt zu posten, übertragen im Hintergrund permanent die Geo-Daten und verursachen so ein hohes Datenvolumen.
Genauso verhält es sich auch mit Apps, die im Hintergrund ständig nach Updates suchen und ohne Nachfrage downloaden.
Dies betrifft vor allem Apps, die von nicht geprüften Entwicklern für iPhones kommen und durch einen Jailbreak verfügbar sind.

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Der Jailbreak – sinnvoll oder Unsinn?

Apple bietet für sein iPhone und die dazugehörigen Apps den iTunes-Store als Basis an, um sich die gewünschten Apps zu besorgen. Gratis, oder gegen Bezahlung.

Viele User sind mit dieser Regelung nicht einverstanden und so hat sich vor Jahren schon das „Freischalten“ von dieser Zwangsmitgliedschaft in Form des Jailbreaks etabliert.

Bei einem Jailbreak wird das Dateiverzeichnis des iPhones geöffnet. Somit können auf dem Gerät Programme von Drittanbietern und/oder Modifikationen (und nicht nur mehr Apple-genehmigte Apps) installiert/vorgenommen werden. Es werden also Sicherheitsmechanismen außer Kraft gesetzt, die verhindern, dass nicht von Apple autorisierte Software / Anwendungen installiert und genutzt werden können. Das kann man sich so vorstellen, als würde man den Schreibschutz eines Ordners entfernen.

Ist ein Jailbreak legal?

Grundsätzlich ja. Allerdings verliert man dabei die Garantie von Apple und setzt sich einer Reihe weiterer Gefahren aus: das eigentlich relativ sichere iOS wird gegen Angriffe von außen geöffnet, da eine ganze Reihe von Sicherheitslücken entstehen durch das Aufheben des Dateischutzes.

Was bringt ein Jailbreak dann überhaupt?

Einige Funktionen, die von Apple sehr restriktiv geregelt sind, können mit einem „gejailbreakten“ iPhone genutzt werden:

Skinnig und Theming: mit dem Programm “Winterboard” lässt sich das Aussehen der Firmware fast unbegrenzt verändern. Unzählige vorgefertigte Themes lassen sich via Cydia/Installer downloaden oder einfach selbst erstellen.

Bluetoth Datentransfer: Auf fast jedem Handy kann man Dateien über Bluetooth problemlos austauschen. Nur Apple macht beim iPhone einen Strich durch die Rechnung und verbietet jeglichen Datenaustausch via Bluetooth. iBlueNova ist ein Tool, das es trotz Apples strenger Politik erlaubt, Dateien via Bluetooth zu senden und empfangen.

Unzählige Apps, die im offiziellen AppStore nicht erlaubt sind, werden via Cydia/Installer veröffentlicht. Seien es VoIP-, Videoaufnahme- oder gar Filesharingprogramme.

Fazit:
Ein Jailbreak ist in Wahrheit Geschmackssache.
Wenn man auf die Garantie des Herstellers verzichten will und auch der Risiken durch die Öffnung des Dateischutzes bewusst ist (Hacking), dann bietet ein Jailbreak eine ganze Reihe von weiteren Möglichkeiten, sein iPhone zu modifizieren. Die Gefahr, dass das iPhone dann nicht mehr funktioniert ist dabei immer gegeben. Aber, es gibt dann auch die Möglichkeit über die iTunes-Software, das iPhone auf die Werkseinstellung zurückzusetzen. Natürlich gehen dabei alle Daten (Adressen, Apps, etc..) verloren.

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Onlinebanking mit dem Handy

Beim Onlinebanking mit dem Smartphone ist extreme Vorsicht angebracht:
Ein Smartphone sollte nicht für Online-Überweisungen genutzt werden, wenn auf diesem auch die dafür notwendigen Transaktionsnummern (TAN) per SMS empfangen werden.

Die Sicherheit im üblichen Onlinebanking vom PC aus wird nämlich gerade dadurch hergestellt, dass zwei verschiedene technische Wege genutzt werden. Zum einen wird das Internet für die Überweisung genutzt, zum anderen das Mobilfunknetz für den TAN-Versand.

Wenn die SMS mit der TAN-Nummer an dasselbe Gerät geschickt wird, von dem aus die Transaktion vorgenommen wird, bestehen hohe Risiken. Betrüger hätten dann nicht nur bei Verlust die Chance, Transaktionsnummern und Kontodaten auszuspähen und zu missbrauchen, sondern könnten auch durch einen „normalen“ Angriff auf das Smartphone an die Daten kommen.

Offenbar wissen Banken von der Gefahr und haben sich in ihren Geschäftsbedingungen abgesichert. So heißt es im Kleingedruckten etwa: "Beim smsTAN-Verfahren darf das Gerät, mit dem die TAN empfangen werden (z.B. Mobiltelefon), nicht für das Online-Banking genutzt werden." An anderer Stelle in den AGB steht, dass der Kontoinhaber den durch grobe Verletzung seiner Sorgfaltspflichten entstandenen Schaden in vollem Umfang zu tragen habe.

Fazit:
Zum momentanen Zeitpunkt ist von einem Einsatz des Onlinebanking über das Smartphone abzuraten.

Letzte Aktualisierung: 5. Mai 2013

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