POLITIK BUNDESREGIERUNG STAATSSEKRETÄRE E-GOVERNMENT
| Minister subst. masc. - Der Vertreter einer höheren Gewalt mit einer geringeren Verantwortung. |
MINISTERIEN |
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"Wörterbuch des Teufels" AMBROSE BIERCE |
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Bundeskanzleramt Wien |
Kanzleramt Berlin |
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| Wir wissen genau, was zu tun wäre. Was wir nicht wissen ist, wie wir wiedergewählt werden, wenn wir es getan haben. |
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Jean-Claude Junker, Ministerpräsident, Luxemburg; 2010 |
| Die Aufgabenverteilung in
der Bundesregierung wird im Bundesministeriengesetz
festgelegt. Novelliert wird es zu Beginn jeder Regierungsperiode. Am 22.
Jänner 2009 beschloss der NR die aktuelle Novelle. Sie regelt die Kompetenzen für das Kanzleramt und die 12 Ministerien. Die Aufgaben der Staatsekretäre sind im Gesetz nicht geregelt. Das Kabinett Faymann I besteht aus dem Bundeskanzler und 12 Ministern und Ministerinnen, im Sinne des Gesetzes (Art. 77 B-VG §1 Abs.1) gilt das Bundeskanzleramt als Ministerium:
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Staatssekretäre
sind
Hilfsorgane des Ministers (Bundesverfassung Artikel 78). Sie sollen den
Minister unterstützen und diesen - wenn er es wünscht - im Parlament
vertreten. Staatssekretäre sind den Ministern unterstellt und weisungsgebunden. Da sie keine Regierungsmitglieder sind, haben sie im Ministerrat kein Stimmrecht. Die Staatssekretäre der Regierung
Faymann I sind folgenden
Ministerien zugeteilt: |
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Mit der Leitung
ist Bundeskanzler Werner Faymann betraut.
www.bka.gv.at |
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Laut Bundesministeriengesetz als Ministerium nicht existent. Dem Bundeskanzleramt angegliedert und von diesem - im Rahmen des Budgets - finanziell dotiert. Personal im öffentlichen Dienst, Frauen |
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BM f. europäische + internationale
Angelegenheiten
www.bmeia.gv.at
www.aussenministerium.at |
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BM für
Unterricht, Kunst und Kultur
www.bmukk.gv.at |
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BM
für
Finanzen
www.bmf.gv.at Steuern, Zoll, Budget, Wirtschaftspolitik, Finanzämter, Zollbehörde. Dem Finanzministerium unterstehen die Finanzprokuratur, das Hauptpunzierungs- und Probieramt und das Bundespensionsamt. Seit 1996 nimmt das Finanzministerium auch die Eigentümerfunktion an der Österreichischen Industrieholding AG - ÖIAG (Anteilseigner verschiedener Unternehmen; Privatisierungsagentur des Bundes) sowie der Post und Telekom-beteiligungsverwaltungsgesellschaft - PTBG (Anteilseigner der Post und Telekom Austria AG - PTA sowie der Österreichischen Postsparkassen AG) wahr. |
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BM für
Gesundheit
www.bmgfj.gv.at |
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BM für Inneres
www.bmi.gv.at |
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BM für Justiz
www.bmj.gv.at |
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BM für
Landesverteidigung + Sport
www.bmlv.gv.at |
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BM für
Land- u. Forstwirtschaft, Umwelt + Wasserwirtschaft
www.lebensministerium.at |
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BM für
Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
www.bmsk.gv.at |
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BM für
Verkehr, Innovation u. Technologie
www.bmvit.gv.at |
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BM
für Wirtschaft, Familie und Jugend
www.bmwfj.gv.at |
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BM für
Wissenschaft und Forschung
www.bmwf.gv.at |
| Die an den jeweiligen Regierungsgebäuden
angebrachten Bezeichnungstafeln sind nicht wegen ihrer Schönheit
abgebildet, sondern um zu zeigen, dass der Weg zum einheitlichen Layout
noch ein weiter ist. Das gilt auch für die ministeriellen Online-Auftritte. Immerhin hat man es aber dort geschafft, die Internet-Adressen - bis auf zwei "Ausreißer" - nach einem Schema zu wählen. Die zwei sind: das Lebensministerium (lt. Novelle Bundesministeriengesetz 2009 gibt es - wie schon in den beiden vorhergehenden Novellen - ein Ministerium mit dieser Bezeichnung nicht), die Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Öffentlichen Dienst (ein Ministerium mit diesen Kompetenzen wird in der Novelle gar nicht angeführt), zeigt sich auf einer Subdomain des Bundeskanzleramts www.frauen.bka.gv.at mit zwei Logos: |
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| In den meisten Staaten nimmt das Personal der Staatsdiener zu und die Freiheit der Untertanen ab. |
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Wilhelm von Humboldt: "Ideen zu einem Versuch, die Grenzen der Wirksamkeit des Staates zu bestimmen" 1792 |