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LOHNVERRECHNUNG

Lohnsteuerberechnung mit EXCEL

Die zum Download bereitgestellte Excel-Datei erlaubt die rasche Lösung einfacher, "gebrochener" und komplexer (Tabellenblatt Firmen-PKW) Lohnsteuerbeispiele.
  • Beispiel 1: Arbeiter, kein AVAB, Lohn 1.690, Gewerkschaftsmitglied, November 2010 e-Card 10,-
  • Beispiel 2: Arbeiter, Lohn 2.865, August 2010, ÖGB "NEIN", PP groß >60 km, 11 Überstunden, Überstundenteiler 167, AVEB 2 Kinder, Lohnpfändung 250,-
    Überstundenteiler sind in den Kollektivverträgen festgelegt.
  • Beispiel 3: Gehalt Nov. 2010 3.590,-; ÖGB "JA"; Vorschussrückzahlung 850,-; Freibetrag 210,-; kein AVAB; PP klein 55 km; e-Card 10,-
  • Beispiel 4: Gehalt April 2.250,-; Austritt 22. 4. 2010; Freibetrag 84,-; ÖGB "JA";
  • Beispiel 5: Gehalt März 2010 4.200,-; PP klein 43 km; Freibetrag 240,-; AVAB; 1 Kind; Firmen-PKW (Anschaffungspreis 22.000,-) darf privat genutzt werden (kein Fahrtenbuch) und stellt einen Sachbezug dar, Eintritt: 15. März
    p. M. sind 1,5 % des PKW-Anschaffungspreises (=330,-) bzw. maximal 600,- als Sachbezug lohnsteuerpflichtig
    Wird der Firmen-PKW nachweislich (Fahrtenbuch!) im Jahresdurchschnitt nicht mehr als 500 km p. M. privat genutzt, beträgt der monatliche Sachbezug 0,75 % des Anschaffungspreise bzw. maximal 600,- Euro.
  • Beispiel 6: Handelsangestellte; Gehalt 1.950,-; Normalarbeitszeit 38,5 Stunden; Mehrarbeit 3,5 Stunden; Überstunden 12; August 2010
    Mehrarbeit kann max. 1,5 Stunden pro Woche betragen, sie ist zuschlagsfrei und wird NICHT auf das erlaubte Überstundenausmaß angerechnet. Mehrarbeitsteiler 167.
    Die Überstundenvergütung besteht aus der Grundstundenvergütung + 50 % Zuschlag. Die Grundstundenvergütung beträgt 1/158 des Bruttomonatsgehalt. Bei Überstunden in der Zeit zwischen 20:00 Uhr und 06:00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen beträgt der Zuschlag 100 %.

Auf der Website des BM für Finanzen www.bmf.gv.at kann online eine Brutto-Netto-Lohnberechnung vorgenommen werden.


 

Die jährliche Einkommensteuer beträgt:

Einkommen in Euro Einkommensteuer
  
bis 11.000 0
11.000 bis 25.000 (Einkommen - 11.000) x 5.110 / 14.000
25.000 5.110
25.001 bis 60.000 5.110 + (Einkommen - 25.000) x 15125 / 35.000
60.000 20.235
über 60.000 20.235 + (Einkommen - 60.000) x 0,5

 

ERMITTLUNG DER LOHNSTEUER OHNE LOHNSTEUERTABELLE

LSt-Bemessung (x 12) ................€
- Werbekostenpauschale

132 €

- Sonderausgabenpauschale

 60 €

= jährliches Einkommen von:
 
= Steuer berechnet lt. Tabelle oben ................. €
- Arbeitnehmerabsetzbetrag 54 €
- Verkehrsabsetzbetrag 291 €
- Alleinverdiener/Alleinerzieherabsetzbetrag* 364 €
- Kinderzuschlag .................. €
= Jahreslohnsteuer .................. €

:12

= Lohnsteuer des laufenden Monats .................. €

*Seit dem 1. 1. 2011 entfällt der Alleinverdienerabsetzbetrag für Paare, die keine Kinder zu betreuen haben!
 

Effektiv-Tarif-Tabelle 2011 (Angaben pro Monat)

 

ohne AV(E)AB

1 Kind 2 Kinder 3 Kinder 4 Kinder 5 Kinder

Einkommen

GrenzStSatz

Abzug

Abzug mit AVAB oder AEAB

1,00 0,000            
1.011,45 36,500% 369,18 410,34 424,93 443,26 461,59 479,93
2.099,35 43,214% 510,13 551,30 565,88 584,22 602,55 620,88
5.017,00 50,000% 850,50 891,67 924,92 924,59 924,59 961,25


Seit 1. 1. 2011 gelten diese Pendlerpauschalen:
 

Kleines Pendlerpauschale Großes Pendlerpauschale
(Massenbeförderungsmittel zumutbar) (Massenbeförderungsmittel unzumutbar)

einfache Fahrtstrecke

monatlich

einfache Fahrtstrecke

monatlich
bis 20 km   0 € 2 km bis 20 km   31,-- €
20 km bis 40 km 58,-- € 20 km bis 40 km 123,-- €
40 km bis 60 km 113,-- € 40 km bis 60 km 214,-- €
über 60 km 168,-- € über 60 km 306,-- €

KINDERZUSCHLAG

Er erhöht den Absetzbetrag für Alleinverdiener mit Kindern sowie für Alleinerzieher:

Kinderzuschlag

AVAB + Zuschläge

Für das erste Kind 130 € 494,-  (364,- + 130,-)
Für das zweite Kind 175 € 669,-  (364,- + 130,- + 175,-)
Für das dritte Kind 220 € 889,-  (364,- + 130,- + 175,- + 220,-)
Für jedes weitere Kind je 220 €

 

FAMILIENBEIHILFE

Die Familienbeihilfe beträgt pro Kind und Monat
 
  • 0 - 3 Jahre € 105,40
  • 3 - 10 Jahre € 112,70
  • 10 - 19 Jahre € 130,90
  • ab 19 Jahren € 152,70

Der monatliche Gesamtbetrag an Familienbeihilfe erhöht sich

  • für zwei Kinder um € 12,80
  • für drei Kinder um € 47,80
  • für vier Kinder um € 97,80
  • für jedes weitere Kind um € 50,00

 
SOZIALVERSICHERUNG

Der Sozialversicherungsbeitrag umfasst die Zahlungen für die Pensions-, Unfall- und Krankenversicherung. Zusätzlich sind darin noch die Arbeiterkammerumlage, die Arbeitslosenversicherung und der Wohnbauförderungs-beitrag enthalten.
Höchstbeitragsgrundlage seit 1. 1. 2012 monatlich Euro 4.230,-- (bei Sonderzahlung monatlich Euro 8.400,--). Selbständige und Bauern 4.935,-- BGBL II Nr. 398/2011
Sozialversicherungsbeiträge zahlen sowohl der Dienstgeber als auch der Dienstnehmer:
Geringfügigkeitsgrenze seit 1. 1. 2012 monatlich 376,26.  BGBL II Nr. 398/2011

 

Dienstnehmer in %

Dienstgeber in %

Angestellten-Lehrlinge

 

Angestellte

Arbeiter

Angestellte

Arbeiter

Lehrling Dienstgeber
Krankenversicherung 3,82 3,95 3,83 3,70

*3,95

*3,70
Unfallversicherung ----- ----- 1,40 1,40 ----- -----
Pensionsversicherung 10,25 10,25 12,55 12,55 10,25 12,55
Arbeitslosenversicherung 3,00 3,00 3,00 3,00 *3,00 *3,00
Arbeiterkammerumlage 0,50 0,50 ----- ----- ----- -----
Wohnbauförderungsbeitrag 0,50 0,50 0,50 0,50 ----- -----
Insolvenzentgeltfortzahlungs... ----- ----- 0,55 0,55 ----- -----

Gesamt    

18,07 18,20 21,83

21,70

*17,20 *19,10

* nur im 3. Lehrjahr


Auf der Website der WGKK www.wgkk.at können Sie im Abschnitt SERVICE mit dem BEITRAGSRECHNER Ihren Sozialversicherungsbeitrag interaktiv ermitteln.

 

Arbeitslosengeld

Das Bundesrechenzentrum bietet unter der Adresse http://ams.brz.gv.at/ams/alrech die Möglichkeit einer sofortigen Berechnung des Arbeitslosengeldes. Dazu muss man nur das Monats- oder Jahreseinkommen und ev. die Anzahl der Kinder, für die Familienbeihilfe bezogen wird, in ein Formular eingeben.

 

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