WEBSCHOOL KUMMER+SORGE E-GOVERNMENT
Wer einen Gewerbeschein
beantragt, muss folgende Voraussetzungen
erfüllen:
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Magistrat der Stadt Wien Magistratisches Bezirksamt für den 6. und 7. Bezirk |
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| MBA 7-G-F 2906/95 |
Wien, 12. 6. 1995 |
| Reg.Zl.: 101408F07 | |
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Gemäß § 340 Abs. 4 der Gewerbeordnung 1994 wird bescheinigt, dass nachstehendes Gewerbe angemeldet worden ist:
Gewerbeinhaber: DI Klarissa Sorge, SVNR
4165-301047, Gewerbe: |
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Für den
Bezirksamtsleiter |
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| AR 1803ff - 9501BSVB |
Svoboda |
| Mittlerweile hat der
Gewerbeschein ausgedient. Die GEWERBEBERECHTIGUNG
hat ihn abgelöst. Im Rahmen des e-government kann sie online beantragt werden. Für die in Wien ansässige virtuelle Firma KUMMER+SORGE erfolgt die Anmeldung unter der Adresse https://www.wien.gv.at. Als Buchverlag handelt es sich bei KUMMER+SORGE um eine freie Unternehmenstätigkeit, für die keine Gewerbeberechtigung erforderlich ist. Auch dafür sind in einem mehrseitigen Formular die geforderten Daten einzugeben (die erste Seite des Formulars siehe Abbildung unten): |

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Unter www.usp.gv.at erreicht man das Unternehmensservice-Portal des Bundeskanzleramts. Dort findet man alle für Firmen relevante Informationen mit Schwerpunkt KMUs. Beginnend mit der Online-Unternehmensgründung. |